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Ratgeber

Angelschein machen: dein Weg je Bundesland

Für fast jedes Gewässer in Deutschland brauchst du einen Fischereischein und dazu eine Erlaubnis für das Gewässer. Wie du den Schein bekommst, was er kostet und was online geht, regelt jedes Bundesland selbst: Hier stehen alle 16, jede Angabe mit Quelle.

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Dein Bundesland

Alle Länder im Vergleich

Online, Kosten, Alter, Verlust und Anerkennung: je Frage alle Bundesländer, jede Angabe mit Quelle.

Was geht online?
  • Baden-WürttembergOnline geht: Theorieteil des Lehrgangs als anerkannter Online-Kurs (Praxistag bleibt vor Ort, RP Karlsruhe); Antrag auf Fischereischein und Jugendfischereischein über service-bw (Servicekonto, je Gemeinde eigener Online-Antrag), alternativ PDF-Formular. Nicht online: die Prüfung selbst (schriftlich an festen Terminen). Ein privater Online-Kurs zählt nur, wenn er vom RP Karlsruhe anerkannt ist und der Praxistag dazukommt. Fischereiabgabe wird mit dem Schein bei der Gemeinde erhoben; eigener Online-Weg dafür nicht gefunden.Quelle: RP Karlsruhe, Erläuterungen zum Leitfaden Stand 02.02.2022
  • BayernOnline geht: Anmeldung, Bezahlung und Übungsprüfung im Portal fischerpruefung-online.bayern.de (BayernID); die Prüfung selbst ist ein Online-Verfahren am Computer, aber nur in einem Prüfungslokal vor Ort, nicht von zu Hause (§ 4 AVBayFiG, LfL). Lehrgang: nur Präsenz oder Online-Präsenzkurs mit Live-Dialog in Bayern; reine Online-, App- oder Videokurse zählen nicht für die Zulassung (LfL-FAQ). Ein Online-Angebot ersetzt also weder Lehrgang noch Prüfung. Antrag Fischereischein: kein Online-Antrag im BayernPortal, aber PDF-Formular, das ohne Unterschrift elektronisch oder auf Papier bei der Wohnortgemeinde eingereicht werden kann; der Lebenszeitschein wird persönlich abgeholt und unterschrieben (VwV Nr. 12.6.1). Fischereiabgabe und Touristenschein: bei der Gemeinde, ein landesweiter Online-Weg wurde nicht gefunden.Quelle: AVBayFiG § 4
  • BerlinFür den Schein selbst praktisch nichts: Fischereischein A und Jugendschein gibt es nur im Fischereiamt (persönlich oder mit Vollmacht), Abgabemarken beim Fischereiamt, Verbänden und Händlern, Prüfung und Lehrgang bei den Verbänden. Online kaufen kann man beim Fischereiamt nur Angelkarten für Gewässer. Ein Touristenschein existiert nicht. Wichtig für Online-Angebote: Prüfungen, die in einem anderen Bundesland nach dortigem Recht abgelegt wurden, gelten wie eine Berliner Anglerprüfung; Berliner können daher mit einem solchen Prüfungszeugnis den Berliner Fischereischein A beantragen.Quelle: service.berlin.de Fischereischein beantragen oder verlängern (Dienstleistung nur im Fische
  • BrandenburgOnline geht: Fragenkatalog und Übungsprüfung (fischereischeintest.brandenburg.de); die Fischereiabgabe kann im Pilotprojekt über www.angelkarten.com digital gezahlt werden, der digitale Nachweis darf ausgedruckt oder digital mitgeführt werden; Dokumente dürfen elektronisch vorgezeigt werden, soweit sie elektronisch ausgestellt sind. Nicht online: die Anglerprüfung (schriftlich unter Aufsicht, Kontaktaufnahme der Prüflinge untereinander verboten) und der Fischereischein (Antrag bei der unteren Fischereibehörde; Formulare der Behörden online abrufbar). Ein Touristenschein entfällt, weil Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland keinen Schein brauchen. Zu privaten Angeboten: Brandenburg verlangt keinen Lehrgang und lässt private, vom LELF anerkannte Anglerprüfer zu. Das Land weist selbst darauf hin, dass die in Brandenburg abgelegte Prüfung derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt wird; wer nicht in Brandenburg wohnt, soll vorher im Heimatland nachfragen.Quelle: FIM 99042010131000 Fischereiabgabe Zahlung Brandenburg (freigegeben 13.05.2026)
  • BremenOnline geht nur die Terminbuchung beim Bürgeramt bzw. BürgerServiceCenter. Lehrgang (derzeit nur Präsenz), Prüfung und Antrag auf den Fischereischein laufen vor Ort; der Antrag muss persönlich gestellt werden, Vertretung ist nicht möglich. Eine Fischereiabgabe oder einen Touristenschein, die man online zahlen oder beantragen könnte, gibt es nicht.Quelle: service.bremen.de 'Fischereischein beantragen' (aktualisiert 30.04.2026)
  • HamburgOnline geht: bis zu 15 der 30 Theoriestunden per Online-Tutorial oder Selbststudium, die Fischereiabgabe über das Serviceportal Hamburg (https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=Fischabgab&location=020000000000) und die Terminbuchung beim Hamburg Service. Nicht online: Präsenzstunden, Prüfung (digital am Tablet, aber vor Ort), Antrag auf den Fischereischein (persönlich beim Hamburg Service) und der Touristenschein (vor Ort oder per E-Mail bei der BUKEA).Quelle: hamburg.de 'Fischereiabgabe bezahlen' und 'Fischereischein beantragen' (aktualisiert 12.10
  • HessenOnline geht: die freiwillige Theorie-Vorbereitung (Selbststudium, Fragenkatalog als PDF). Den Fischereischein kann man je nach Gemeinde persönlich, per Post oder online beantragen. Nicht online: die Prüfung (Präsenzprüfung, auf Papier oder am Gerät vor Ort) und der praktische Pflichtlehrgang; der Zulassungsantrag zur Prüfung ist schriftlich zu stellen (FIM 2023: 'Online-Dienste vorhanden: Nein'). Einen landesweiten Online-Dienst für Schein oder Abgabe nennt keine amtliche Quelle. Ein Online-Kurs ersetzt die Prüfung nicht.Quelle: Hessische Fischereiverordnung § 21, § 23 Abs. 2
  • Mecklenburg-VorpommernOnline geht: Touristenfischereischein (Erstausstellung 23 Euro und Verlängerung), Fischereiabgabe und Angelerlaubnis für die Küstengewässer im Onlineshop der oberen Fischereibehörde erlaubnis.angeln-mv.de, seit 10.12.2024; das PDF kann ausgedruckt oder auf dem Smartphone mitgeführt werden (FSchVO § 1 Abs. 5, § 3 Abs. 2). Nicht online: die Prüfung selbst (Fragebogen unter Aufsicht der Prüfungsbehörde, FSchPrVO § 5) und der Fischereischein auf Lebenszeit (Antrag mit Passbild bei der Ordnungsbehörde). Die Prüfungsanmeldung darf laut FSchPrVO § 2 Abs. 2 Nr. 4 auch elektronisch über ein Nutzerkonto erfolgen. Zu privaten Angeboten: Seit der Gesetzesänderung vom 07.08.2024 können weitergehende Anforderungen anderer Bundesländer an die Prüfung in M-V durch private Angebote unter Landesaufsicht erfüllt werden (§ 8 Abs. 3 LFischG). Das LALLF weist darauf hin, dass ein Prüfungszeugnis aus M-V nicht in jedem Bundesland ohne weiteres zum Fischereischein führt; Bayern erkennt Prüfungen außerhalb Bayerns für Personen mit Hauptwohnsitz in Bayern nicht an.Quelle: LALLF-Seiten Touristenfischereischein, Fischereischein (regulär), Fischereischeinprüfung
  • NiedersachsenOnline geht die Vorbereitung (AVN-Onlineakademie oder andere Online-Kurse) und die Anmeldung zur Prüfung. Die Prüfung selbst ist eine Präsenzprüfung mit mündlichem Teil. Der Fischereischein wird bei der Gemeinde beantragt, ein Online-Antrag ist erst im Gesetzentwurf vorgesehen, den das Kabinett am 22.09.2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Fischereiabgabe und Touristenschein gibt es nicht. Zu privaten 'Online-Angelscheinen': Gesetzlich reicht Personalausweis plus Erlaubnisschein, welche Sachkunde ein Gewässerinhaber verlangt, entscheidet er selbst. Für den amtlichen Fischereischein zählt nur eine Prüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband, in einem anderen Bundesland oder als Berufsfischer. Laut Entwurf soll die Fischerprüfung künftig verpflichtend bei den anerkannten, dafür beliehenen Verbänden abgelegt werden.Quelle: Nds. FischG § 57 Abs. 1, § 59 Abs. 1
  • Nordrhein-WestfalenSeit 03.07.2026 online über das NRW-Serviceportal (meineverwaltung.nrw), Zahlung per Kreditkarte: Fischereischein-Antrag nach bestandener Prüfung (nur mit BundID und Online-Ausweisfunktion), Fischereiabgabe, Ausländerfischereischein, Fischereischein mit Begleitung und Ersatzkarte bei Verlust; Abgabe und Ausländerschein gehen auch mit einfachem BundID-Login. Der Schein kommt digital ins BundID-Postfach, die Scheckkarte später per Post; digital oder ausgedruckt gilt er in NRW gleichwertig. Nicht online: die Prüfung (Präsenz mit Praxisteil) und die Umschreibung alter Papierscheine (nur bei der Gemeinde). Online-Kurse sind nur Vorbereitung, einen Fischereischein ohne Prüfung gibt es in NRW nur als Ausländerfischereischein.Quelle: LAVE NRW, Leitstelle für Fischereischeinwesen, abgerufen 13.10.2026
  • Rheinland-PfalzRechtlich vorgesehen seit 19.02.2026: Fischereischein als Plastikkarte, digitales elektronisches Zertifikat oder Papier (§ 37 Abs. 4 LFischG); Nachweis der Fischereiabgabe digital oder auf Papier, Erhebung auch digital und mehrere Jahre im Voraus (§ 40 Abs. 2); Gästeschein digital oder auf Papier; Prüfungszeugnis kann digital geregelt werden (§ 34 Abs. 3). Praktisch noch nicht umgesetzt: Laut Kreisverwaltung Germersheim (Meldung 12.10.2026) soll die Abgabe künftig online bezahlt werden, ein Startdatum oder Portal gibt es noch nicht. Prüfung: schriftlich vor Ort. Ob ein Online-Lehrgang anerkannt wird, ist nicht amtlich geregelt gefunden.Quelle: LFischG §§ 34, 37, 40 i. d. F. vom 11.02.2026 (GVBl. 2026 Nr. 2)
  • SaarlandOnline geht: der Vorbereitungslehrgang bei vom FVS genannten Online-Anbietern. Nicht belegt online: die Prüfung selbst (LFO: schriftlich vor dem Prüfungsausschuss) und der Antrag auf den Fischereischein (laut FVS-FAQ per Formular, Post oder E-Mail bzw. bei der Gemeinde). Ein Online-Kurs ersetzt weder Prüfung noch Vereinspraktikum. Kein Online-Weg für Abgabe oder Touristenschein gefunden.Quelle: FVS 'Fischerprüfung' und 'FAQ'
  • SachsenOnline geht: Theorie des Vorbereitungslehrgangs (SächsFischVO § 25 Abs. 1 Satz 3); Antrag auf Fischereischein, Verlängerung, Duplikat und Jugendschein über Amt24 mit Online-Ausweisfunktion; Antrag Gastfischereischein über das Amt24-Formular; Übungsprüfung und Fragenkatalog. Die Prüfung läuft zwar am Computer, aber nur vor Ort im Prüfungslokal unter Aufsicht, nicht von zu Hause. Eine Fischereiabgabe gibt es nicht. Zu Scheinen aus anderen Ländern: Scheine, die ohne Sachkundeprüfung ausgestellt wurden, zählen in Sachsen nicht als Sachkundenachweis.Quelle: SächsFischVO § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1
  • Sachsen-AnhaltOnline geht: der Theorieteil des Pflichtlehrgangs (22 Stunden, nur bei zugelassenen Anbietern), Übungsprüfung und Fragenkatalog sowie die Termin-Suche auf fischerpruefung.sachsen-anhalt.de. Nicht online: die Prüfung selbst (vor Ort bei der Behörde), der 8-stündige Praxistag. Den Fischereischein beantragst du laut FIM persönlich oder schriftlich (auch per Vollmacht); einen Online-Antrag oder eine Online-Zahlung der Fischereiabgabe nennt keine amtliche Quelle. Einen Touristenschein gibt es nicht. Ein Online-Kurs allein ergibt also keinen Angelschein.Quelle: FIM 'Fischerprüfung Abnahme' (29.06.2026) und 'Fischereischein Ausstellung' (26.05.2026)
  • Schleswig-HolsteinOnline geht: Vorbereitung (privater Onlinekurs zulässig), Antrag auf den Fischereischein nach bestandener Prüfung und Ersatz (Servicekonto Plus mit eID), Fischereiabgabe und Urlauberfischereischein, jeweils über Gemeinsam Online mit Kreditkarte. Nicht online: Praxistag und Prüfung (vor Ort) sowie die Umschreibung alter Papierscheine (nur bei der Behörde). Portale: Fischereischein https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHAUSST&location=010020000000, Urlauberfischereischein https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=URLFISCGV&location=010020000000, Fischereiabgabe https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry?id=FISCHABZAH&location=010020000000Quelle: Landesportal SH 'Fischerei' (Stand 16.03.2026)
  • ThüringenOnline geht: der Vorbereitungslehrgang (ausdrücklich zulässig) und bei manchen Behörden der Antrag auf Prüfungszulassung. Nicht online: die schriftliche Prüfung vor Ort. Den Fischereischein und den Vierteljahresfischereischein stellt die Gemeinde aus; einen landesweiten Online-Antrag nennt keine amtliche Quelle. Ein Online-Kurs ersetzt die Prüfung nicht; ohne Prüfung geht nur der Vierteljahresschein bei der Gemeinde.Quelle: ThürFischAVO § 27 Abs. 3
Was kostet der Fischereischein?
Was kostet die Fischereiabgabe?
  • Baden-Württemberg12 Euro je Kalenderjahr, bezahlt bei der Gemeinde zusammen mit dem Schein; Nachweis per Zahlungsvermerk im Schein. Entfällt beim Jugendfischereischein (service-bw). Die Stadt Stuttgart (kommunal) bietet Abgabezeiträume von 1, 5 oder 10 Jahren an.Quelle: service-bw (freigegeben 16.10.2025)
  • BayernLebenszeitschein: 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder einmalig nach Lebensalter: (70 minus Lebensalter) mal 40, geteilt durch 5, abzüglich 20 Prozent, Alter auf volle fünf Jahre gerundet (§ 9 Abs. 1 und 2 AVBayFiG); höchstens 400 Euro (Art. 50 BayFiG). Rechenbeispiel aus der Formel: Alter 45 ergibt 160 Euro. Jahresfischereischein für Touristen: 15 Euro (§ 9 Abs. 3). 50 Prozent Ermäßigung für Jugendliche mit bestandener Prüfung und Fischwirt-Auszubildende (nur bei Fünfjahreszahlung) sowie für volljährige Menschen mit Behinderung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (§ 9 Abs. 4). Gezahlt wird bei der Gemeinde, die den Schein ausstellt; nach Ablauf einer Fünfjahreszahlung unaufgefordert neu zahlen (§ 10). Befreit: Kinder und Jugendliche, die in Begleitung ohne eigenen Schein fischen (BayernPortal); wer bei Zahlung das 68. Lebensjahr vollendet hat (VwV Nr. 12.5).Quelle: AVBayFiG §§ 9 und 10 (Text gilt ab 01.06.2025)
  • Berlin2026: 21 Euro je Kalenderjahr für Schein A, 4 Euro für den Jugendschein (gesetzlich drei Viertel bzw. ein Drittel der jeweiligen Scheingebühr, aufgerundet). Jahresmarke in den Schein kleben, erhältlich beim Fischereiamt, den Verbänden und Angelgeschäften. Befreit ist, wer einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzt und keinen Hauptwohnsitz in Berlin hat (Meldebescheinigung). Für ausländische Gäste ohne Schein ist keine Abgabe geregelt.Quelle: LFischScheinG § 8 Abs. 4 und 5
  • Brandenburg12 Euro je Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (seit 01.01.2026). Marke in eine ausgefüllte Nachweiskarte kleben; erhältlich bei unteren Fischereibehörden, Fischereibetrieben, Angelgeschäften und weiteren Ausgabestellen, digital im Pilotprojekt angelkarten.com. Befreit: unter 14; wer bewirtschaftete Teichanlagen betreibt oder dort mit der Handangel fischt; wer die Abgabe in einem anderen Bundesland gezahlt hat und keinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat; Helfer von Fischereiberechtigten und Fischwirt-Auszubildende (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 bis 3). Friedfischangler ab 14 und Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland zahlen.Quelle: Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe vom 02.08.2006, zuletzt geändert 29.12.20
  • BremenKeine Fischereiabgabe: Das BremFiG regelt keine, und die Landesseite zum Fischereischein erwähnt keine.Quelle: BremFiG Volltext (Fassung mit Inkrafttreten 30.06.2025, geprüft 10.10.2026)
  • Hamburg10 Euro je Kalenderjahr für Anglerinnen und Angler, höchstens drei Jahre im Voraus, vor Beginn des Fischens. Zahlen müssen alle, die in Hamburg fischen, auch Auswärtige, die in ihrem Land schon zahlen (Abgaben anderer Länder gelten seit 04.06.2019 nicht mehr), und auch wer wegen einer Ausnahmegenehmigung keinen Schein braucht. Zahlung online, beim Hamburg Service (nur Einwohner) oder bei privaten Ausgabestellen (Pflichtweg für Personen ohne Hamburger Wohnsitz). Befreiungen nennt die Seite nicht.Quelle: hamburg.de 'Fischereiabgabe bezahlen' (aktualisiert 12.10.2026)
  • HessenNach neuem Recht pro Kalenderjahr: 10 Euro für Inhaber eines hessischen Fischerei-, Sonder- oder Besucherfischereischeins, 3,50 Euro für Jugendliche von 10 bis 15 mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hessen, die ohne Schein angeln. Bis zu 4 Jahre im Voraus zahlbar, bei der Gemeinde; den Nachweis musst du beim Angeln dabeihaben. Inhaber von Scheinen anderer Länder zahlen nach dem Wortlaut keine hessische Abgabe (Pflicht gilt für Inhaber eines hessischen Scheins). Widerspruch: Die Ministeriumsseite nennt noch die alten, laufzeitgebundenen Abgaben (7,50, 27 und 50 Euro).Quelle: HFischG § 35 Abs. 1
  • Mecklenburg-Vorpommern10 Euro je angefangenes Kalenderjahr, gilt für das laufende Kalenderjahr. Zahlung als Klebemarke bei den Ordnungsbehörden und Ausgabestellen oder online über erlaubnis.angeln-mv.de. Befreit ist, wer nicht der Scheinpflicht unterliegt (unter 14) oder als schwerbehinderter Mensch nach § 7 Abs. 7 unter Aufsicht ohne Schein angelt. Seit 2025 zahlen auch Gastangler aus anderen Bundesländern und Staaten die M-V-Abgabe, auch wenn sie zu Hause schon gezahlt haben. Im Touristenschein (Erstausstellung) ist die Abgabe enthalten.Quelle: FSchVO M-V § 3 Abs. 1, 2, 2a (zuletzt geändert 24.07.2025, GVOBl. M-V S. 478)
  • NiedersachsenKeine. 'Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.'Quelle: FIM-Leistung 99042001012000 Niedersachsen (freigegeben durch das ML), abgerufen 2026-10-13
  • Nordrhein-WestfalenFischereiabgabe 10 Euro für 1 Kalenderjahr oder 30 Euro für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre, plus Gebühr: online gesamt 14 bzw. 42 Euro, bei der Gemeinde 22 bzw. 50 Euro. Wählbar mit Start im laufenden oder nächsten Jahr. Seit 01.07.2026 zahlen auch Inhaber von Scheinen anderer Bundesländer die NRW-Abgabe, wenn sie in NRW angeln. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die ohne eigenen Schein in Begleitung angeln.Quelle: LAVE NRW Kostenübersicht, abgerufen 13.10.2026
  • Rheinland-PfalzPro Kalenderjahr für Scheininhaber mit Hauptwohnsitz in RLP und für 7- bis 17-Jährige mit Hauptwohnsitz in RLP, die in Begleitung ohne Schein angeln (§ 40 Abs. 2 LFischG). Höhe: 8,40 Euro für ein Jahr oder 30 Euro für fünf Jahre; ermäßigt 7,00 bzw. 25,00 Euro (Schüler, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst, Menschen mit Behinderungen, Leistungsempfänger); 3,60 Euro für begleitete Kinder und Jugendliche; 6,00 Euro beim Sonderfischereischein (§ 3 Abs. 1 GebVO). Zuständig für die Erhebung ist die obere Fischereibehörde. Keine Abgabe: Gästeschein, Besucherfischereischein, Fischereigehilfen, gesetzliche fischereibiologische Untersuchungen; ohne Hauptwohnsitz in RLP nur, wenn kein Abgabenachweis eines anderen Landes vorliegt; nach Zuzug spätestens ein Jahr nach Wohnsitzwechsel.Quelle: LFischG § 40 Abs. 2 und Art. 3 (§ 3 Abs. 1 Landesverordnung über die Gebühren der Fischere
  • SaarlandWird bei Erteilung mit der Scheingebühr erhoben: Jugendfischereischein 2,50 Euro, Jahresfischereischein 8 Euro, Fünfjahresfischereischein 40 Euro, für Menschen mit Behinderung nach § 35 Nr. 5 LFO 5 bzw. 25 Euro (§ 46 LFO). Höchstens das Dreifache der Scheingebühr; 80 Prozent gehen an den FVS (§ 33 SFischG). Keine gesonderte Befreiung gefunden.Quelle: LFO § 46
  • SachsenKeine Fischereiabgabe. Die bis 25.05.2012 geltende Fassung des SächsFischG erhob mit der Scheingebühr eine Fischereiabgabe (§ 34 Abs. 2 alt); die seit 26.05.2012 geltende Fassung kennt keine Abgabe mehr und regelt in § 34 Abs. 2 nur die Verteilung der am 30.06.2012 vorhandenen Restmittel. Die Kostenübersicht des LfULG nennt nur Verwaltungsgebühren als Gesamtkosten.Quelle: SächsFischG § 34 Abs. 2 (Fassung ab 26.05.2012, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.20
  • Sachsen-AnhaltFischereiabgabe je Jahr der Geltungsdauer: 6 Euro für Fischerei- und Friedfischfischereischeine ab 18 Jahren, 1 Euro bis 18 Jahre und für Sonderfischereischeine. Auf Lebenszeit: 125 Euro (Fischerei- und Friedfischfischereischein), 20 Euro (Sonderfischereischein). Gezahlt wird sie zusammen mit der Gebühr bei der Ausstellung. Befreiungen über die Ermäßigungen hinaus nicht gefunden.Quelle: Dritte Verordnung zur Änderung der DVO-FischG vom 08.04.2026, GVBl. LSA Nr. 7 vom 13.04.20
  • Schleswig-HolsteinFischereiabgabe ab dem vollendeten 12. Lebensjahr je Kalenderjahr, seit 01.01.2026 18 Euro. Online 20 Euro pro Jahr (inkl. 2 Euro Landesgebühr; 40/60/80/100 Euro für 2 bis 5 Jahre), vor Ort bei Ordnungsbehörde oder Außenstelle der Fischereiaufsicht 28 Euro pro Jahr (48/68/88/108 Euro). Befreit ist, wer nach § 26 Abs. 2 LFischG keinen Schein braucht, etwa Kinder unter 14 mit Aufsicht oder Angeln in Teichwirtschaften. Beim Urlauberfischereischein ist die Abgabe enthalten. Private Abgabemarken-Verkaufsstellen gibt es seit 30.09.2025 grundsätzlich nicht mehr.Quelle: LFischG SH § 29 Abs. 1 und 2
  • ThüringenDie Fischereiabgabe wird mit der Ausstellungsgebühr bei der Gemeinde erhoben, vor Erteilung des Scheins: Jahresschein 10 Euro, Fünfjahresschein 30 Euro, Zehnjahresschein 50 Euro, Lebenszeit 200 Euro, Jugendfischereischein 7 Euro, Vierteljahresschein 15 Euro. Keine jährliche Extra-Zahlung. Befreiungen nicht gefunden.Quelle: ThürFischAVO § 37 Abs. 2 und 3 (Erstfassung 2020)
Was kostet die Prüfung?
Ab welchem Alter?
Wie lange gilt der Schein, muss ich verlängern?
  • Baden-WürttembergIn der Regel auf Lebenszeit, ausnahmsweise für ein Kalenderjahr; gültig nur mit bezahlter Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr. Jugendfischereischein bis Ende des Jahres, in dem du 16 wirst (service-bw; § 32 FischG).Quelle: service-bw-Leistung 'Fischereischein beantragen', freigegeben 16.10.2025
  • BayernFischereischein auf Lebenszeit, unbefristet; fischen darfst du aber nur in Zeiträumen mit bezahlter Fischereiabgabe. Touristen-Jahresfischereischein: ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei selbst bestimmte Monate (Art. 47 Abs. 1 BayFiG, § 3 AVBayFiG, BayernPortal).Quelle: BayFiG Art. 47
  • BerlinBefristet: Schein A 1 Jahr oder 5 Jahre, einmal um denselben Zeitraum verlängerbar, danach neues Dokument; Jugendschein 1 Jahr, zweimal verlängerbar. Nur gültig mit Fischereiabgabe für das jeweilige Kalenderjahr.Quelle: LFischScheinG § 3
  • BrandenburgUnbefristet. Jugendfischereischein bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Angeln nur zusammen mit Abgabenachweis (ab 14) und Angelkarte oder Vereinsdokument.Quelle: BbgFischG § 17 Abs. 3 und 6, § 18 Abs. 2
  • BremenUnbefristet. Alte prüfungsfreie Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit: vor 2010 ausgestellt am 31.12.2026, 2010 bis 2019 am 31.12.2028, ab 2020 am 31.12.2030.Quelle: service.bremen.de (aktualisiert 30.04.2026)
  • HamburgIn der Regel auf Lebenszeit; wurde der Schein an Minderjährige ausgestellt, ist er nach dem 18. Geburtstag zu erneuern (Lichtbild). Gültig nur mit Nachweis der Fischereiabgabe.Quelle: hamburg.de 'Fischereischein beantragen' (aktualisiert 12.10.2026)
  • HessenNeues Recht: Fischereischein lebenslang; Sonderfischereischein für 1, 5 oder 10 Kalenderjahre; Besucherfischereischein für einen Monat im Kalenderjahr. Übergang: bis 31.12.2027 dürfen Gemeinden noch Scheine nach dem HFischG 2010 erteilen (1, 5 oder 10 Jahre; Ausländerfischereischein 3 Monate). Der Schein gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis, auf Papier oder digital.Quelle: HFischG § 30 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 56 Abs. 2 (Frist 2025 durch 2027 ersetzt per GVBl. 202
  • Mecklenburg-VorpommernAuf Lebenszeit, aber jedes Jahr nur gültig mit Nachweis der Fischereiabgabe (Jahresmarke oder digitaler Nachweis). Touristenfischereischein bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, im Kalenderjahr wiederholt erteilbar; gilt nur in M-V und kann nicht in einen regulären Schein umgetauscht werden.Quelle: LFischG M-V § 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2
  • NiedersachsenUnbeschränkt, lebenslang. Niedersachsen kennt nur diesen einen Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein. Rechtlich ist er nicht zwingend vorgeschrieben, die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn aber zur Voraussetzung für den Erlaubnisschein.Quelle: Nds. FischG § 59 Abs. 1
  • Nordrhein-WestfalenDer Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt, gültig ist er aber nur mit bezahlter Fischereiabgabe für 1 oder 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre; dazu amtlicher Lichtbildausweis oder Schülerausweis. Ausländerfischereischein als Jahresfischereischein. Alte Scheine (vor 01.07.2026) gelten bis zu ihrem Ablauf; laut LAVE-FAQ verlieren alle alten NRW-Scheine spätestens am 31.12.2030 ihre Gültigkeit.Quelle: LFischG NRW § 31 Abs. 1 und 2, § 34, § 59
  • Rheinland-PfalzFischereischein unbefristet (§ 37 Abs. 1 Nr. 3 LFischG); die Abgabe ist trotzdem für jedes Kalenderjahr zu zahlen, in dem du in RLP angelst. Sonderfischereischein ein Kalenderjahr, Gästeschein höchstens zweimal im Jahr für je bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage. Vor dem 19.02.2026 ausgestellte Scheine gelten bis Ablauf weiter (auch als Abgabenachweis) und können in unbefristete umgewandelt werden.Quelle: LFischG § 37 und Übergangsvorschrift i. d. F. vom 11.02.2026, GVBl. 2026 Nr. 2
  • SaarlandJahresfischereischein oder Jugendfischereischein für ein Kalenderjahr, Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre; verlängerbar (§ 29 SFischG). Kein Lebenszeitschein. Touristenschein ein Jahr, höchstens drei gewählte Monate (§ 35 Nr. 2 LFO).Quelle: SFischG § 29
  • SachsenUnbefristet (lebenslang). Jugendfischereischein bis zum 16. Geburtstag (höchstens sieben Jahre). Gastfischereischein grundsätzlich ein Monat, in begründeten Einzelfällen bis sechs Monate, nur mit amtlichem Lichtbildausweis.Quelle: SächsFischG § 20 Abs. 2
  • Sachsen-AnhaltAlle Fischereischeinarten werden für 1 bis 5 Jahre oder auf Lebenszeit erteilt. Arten: Fischereischein (alle zulässigen Angelmethoden), Friedfischfischereischein (nur Friedfischfang), Sonderfischereischein (nur Friedfisch, nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Schein).Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 26.05.2026
  • Schleswig-HolsteinAuf Lebenszeit, aber nur gültig zusammen mit dem Nachweis der bezahlten Fischereiabgabe. Neue Scheine haben kein Passbild, deshalb ab 16 Jahren amtlichen Lichtbildausweis mitführen; Nachweise dürfen digital auf dem Smartphone mitgeführt werden. Alte Papierscheine gelten zum Angeln längstens bis 31.12.2030.Quelle: LFischG SH § 26 Abs. 1 und 3
  • Thüringen1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder Lebenszeit; Jugendfischereischein (8 bis 13 Jahre); Vierteljahresfischereischein für 3 Monate. Verlängerung wie Neuerteilung; nicht verlängerbar sind Lebenszeit-, Vierteljahres- und Jugendfischereischeine.Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 31.07.2026
Angelschein verloren?
Welche Angelscheine werden anerkannt?
  • Baden-WürttembergFischereischeine anderer Bundesländer gelten in der Regel; nach Umzug nach Baden-Württemberg höchstens bis Ende des folgenden Kalenderjahres, dann brauchst du einen BW-Schein (service-bw). Ausländische Fischereischeine: keine Anerkennung im service-bw-Text genannt; die Stadt Stuttgart schreibt, ausländische Scheine berechtigen nicht zum Fischen in Deutschland (nur kommunale Aussage). Für Gäste gibt es den prüfungsfreien Schein bei Aufenthalt bis einen Monat (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 LFischVO).Quelle: service-bw (freigegeben 16.10.2025)
  • BayernFischereischeine anderer Bundesländer gelten, wenn du bei der Ausstellung deine Hauptwohnung nicht in Bayern hattest; ausgenommen sind Scheine ohne vorgeschriebene Prüfung und befristete prüfungsfreie Scheine für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Nach Umzug nach Bayern gilt der Schein nur bis zu seinem Ablaufdatum (§ 2 Abs. 1 AVBayFiG). Ausländische Fischereischeine: § 2 AVBayFiG regelt nur Scheine deutscher Länder, eine Geltung ausländischer Scheine ist nicht vorgesehen. Ausländische Prüfungen sind nur gleichgestellt, wenn die Prüfungsbehörde sie ausdrücklich anerkannt hat (§ 2 Abs. 2, VwV Nr. 13.3.2.1); laut StMELF-Liste (Stand 04.03.2026) nur Österreich (Salzburg, Vorarlberg) und Schweiz (SaNa/Brevet), jeweils mit bayerischem Rechtskunde-Nachweis.Quelle: AVBayFiG § 2
  • BerlinFischereischeine anderer Bundesländer, die Schein A oder Jugendschein gleichstehen, gelten in Berlin, außer der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz in Berlin. Wer nach Berlin zieht, beantragt mit seiner Prüfung den Berliner Schein A. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland brauchen keinen Schein, wenn sie Mitglied einer ausländischen Fischereiorganisation sind oder eine ausländische Fischereilegitimation besitzen; dazu Angelkarte.Quelle: LFischScheinG § 1 Abs. 4 Nr. 2, § 4 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4
  • BrandenburgGültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in Brandenburg, außer der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz in Brandenburg. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat, ist von der Brandenburger Prüfung befreit. Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland brauchen für kurze Aufenthalte gar keinen Schein (Abgabe und Angelkarte schon). Umgekehrt wird die Brandenburger Prüfung derzeit nicht in allen Ländern anerkannt.Quelle: BbgFischG § 17 Abs. 4 Nr. 5 und Abs. 5
  • BremenFischereischeine anderer Bundesländer und aus der EU gelten auch in Bremen; nach Umzug ist keine Neuausstellung nötig, aber auf Antrag möglich. Außerhalb von Weser, Kleiner Weser, Lesum und tideabhängiger Geeste braucht man zusätzlich einen Erlaubnisschein. Für Gäste aus Nicht-EU-Staaten gibt es keine Regel und keinen Touristenschein.Quelle: BremFiG § 34 Abs. 4 (Prüfung vom 10.10.2026)
  • HamburgFischereischeine anderer Bundesländer gelten, wenn für sie eine Prüfung nötig war und die Hauptwohnung nicht in Hamburg liegt; prüfungsfreie Scheine (z. B. Urlauber- oder Touristenscheine anderer Länder) werden nicht anerkannt. Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland mit Fischereiberechtigung ihres Heimatlandes bekommen bei der BUKEA einen bis zum Jahresende befristeten Schein. Die Hamburger Abgabe ist immer zusätzlich fällig.Quelle: HmbFAnG § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 3 (Prüfung vom 10.10.2026)
  • HessenFischereischeine anderer Bundesländer oder EU-Staaten erkennt das Ministerium an, wenn sie unter gleichwertigen Voraussetzungen erteilt wurden, auch per Allgemeinverfügung; Prüfungen anderer Länder ebenso. Die noch zitierte Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 erkennt Scheine und Prüfungen aus BW, BY, BE, HB, NI, RP, SL, SN, ST, SH und TH an (nicht den Thüringer Vierteljahresschein); für BB, HH, MV und NRW nur mit Nachweis von Prüfung und Lehrgang auf Nachfrage. Ohne Wohnsitz in Deutschland: Besucherfischereischein mit Nachweis der Sachkunde, etwa ausländischer Fischereischein.Quelle: HFischG § 30 Abs. 3, § 31 Abs. 1 Satz 3, § 33 Nr. 2
  • Mecklenburg-VorpommernFischereischeine anderer Bundesländer und staatlich erteilte oder anerkannte Scheine aus dem Ausland gelten in M-V, solange sie gültig sind und der Inhaber keinen Hauptwohnsitz in M-V hat; die M-V-Fischereiabgabe ist trotzdem zu zahlen. Wer nach M-V zieht, braucht einen M-V-Schein; Scheine aus einer Sachkundeprüfung anderer Länder können umgetauscht werden, wenn die Prüfung vergleichbar ist (Vergleichbarkeitsprüfung durch das LALLF, 5 bis 10 Euro).Quelle: LFischG M-V § 7 Abs. 8 und 9
  • NiedersachsenPrüfungen aus anderen Bundesländern reichen für den niedersächsischen Fischereischein; laut Land haben die Fischereiressorts abgestimmt, dass staatliche Prüfungen und Fischereischeine gegenseitig anerkannt werden. Gäste aus anderen Ländern und dem Ausland angeln mit Personalausweis bzw. Fischereischein plus Erlaubnisschein; einen Touristenschein gibt es nicht. Einzelne Ausgeber verlangen Sachkunde, etwa das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven für Außen- und Unterweser.Quelle: Nds. FischG § 57 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 2
  • Nordrhein-WestfalenFischereischeine anderer Bundesländer gelten in NRW für Personen mit ständigem Wohnsitz in jenem Land, aber nur zusammen mit der NRW-Fischereiabgabe. Wer nach NRW zieht, braucht einen Schein mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen, sonst wird er laut Gesetz mit Ablauf des 31.12.2031 ungültig. Prüfungen anderer Länder werden anerkannt, wenn man damals nicht in NRW wohnte, sonst nur bei Erfüllung der Mindestanforderungen. Ausländische Scheine: keine allgemeine Anerkennung gefunden; wer nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann ohne Prüfung den Ausländerfischereischein bekommen (Kenntnisse per Selbstauskunft, Heimatschein laut Verwaltungsvorschrift nicht nötig).Quelle: LFischG NRW § 31 Abs. 5, 6 und 8 (Fassung ab 01.07.2026)
  • Rheinland-PfalzMit Hauptwohnsitz in RLP brauchst du einen RLP-Schein; für alle anderen werden gültige Fischereischeine anderer Bundesländer anerkannt. Nach Umzug nach RLP gilt der mitgebrachte Schein bis zum Ablauf seiner Gültigkeit (§ 33 Abs. 2). Prüfungen anderer Länder befreien von der RLP-Prüfung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 und 5). Ausländer sind von der Prüfung befreit, wenn sie eine vergleichbare Prüfung bestanden haben; das Ministerium kann die Gleichwertigkeit von EU/EWR-Prüfungen per Verordnung festlegen (§ 34 Abs. 4 Nr. 7). Ausländische Fischereischeine selbst werden nicht als Schein anerkannt; ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es den Gästeschein (§ 36 Abs. 2).Quelle: LFischG §§ 33, 34, 36 i. d. F. vom 11.02.2026, GVBl. 2026 Nr. 2
  • SaarlandFischereischeine und staatliche Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind gleichgestellt (§ 27 Abs. 3 SFischG, § 36 Abs. 1 und 3 LFO). Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Staaten werden nicht anerkannt (§ 36 Abs. 4 und 5 LFO). Ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es den prüfungsfreien Touristenschein (§ 35 Nr. 2 LFO).Quelle: SFischG § 27 Abs. 3
  • SachsenWer den Hauptwohnsitz in Sachsen hat, braucht einen Schein der sächsischen Fischereibehörde; wer nach Sachsen zieht, behält seinen Schein aus einem anderen Bundesland im bisherigen Umfang. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in Sachsen verlangt das Gesetz nur einen gültigen Fischereischein. Wer bereits einen Fischereischein hat, gilt als sachkundig, außer bei Scheinen anderer Länder ohne Sachkundeprüfung und bei Jugendscheinen. Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland bekommen den Gastfischereischein (Nachweis: heimischer Fischereischein oder Angellizenz).Quelle: SächsFischG § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 3
  • Sachsen-AnhaltFischereischeine anderer Bundesländer gelten für Personen ohne Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt; wer mit einem gleichgestellten Schein zwischen 8 und 11 Jahre alt ist, darf nur Friedfische fangen (DVO-FischG § 5 Abs. 3 Satz 2, Fassung 08.04.2026). Ausländische Scheine kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall gleichstellen. Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann bei nachgewiesener Befähigung ein Fischereischein ohne Fischerprüfung erteilt werden (Kann-Regel).Quelle: DVO-FischG § 5 Abs. 1 und 2 und FischG LSA § 31 Abs. 4: Normtext in der Vorsitzung am 10.1
  • Schleswig-HolsteinPrüfungen aller deutschen Länder und vergleichbare Prüfungen aus EU-Staaten werden anerkannt, vergleichbare Fischereischeine anderer Länder gelten vollumfänglich (bei Umzug nach SH Umschreibung, wenn die Sicherheitsmerkmale fehlen). Die Fischereiabgabe ist in SH trotzdem zu zahlen. Gäste ohne Schein nutzen den Urlauberfischereischein. Umgekehrt wird die SH-Prüfung laut FIM nicht in allen Ländern anerkannt.Quelle: Landesportal SH 'Fischereischeinprüfung' (Stand 18.02.2026) und 'Fischerei' (Stand 16.03.2
  • ThüringenFischerprüfungen anderer Länder sind für die Erteilung eines Thüringer Scheins gleichgestellt. Fischereischeine anderer Länder werden nach ThürFischG § 26 Abs. 4 gleichgestellt, ausgenommen Scheine aus anderen Ländern oder europäischen Staaten, die ohne vergleichbare Prüfung erteilt wurden. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen ausländischen Fischereischein besitzt, kann per Ausnahme einen Jahresfischereischein ohne Prüfung erhalten (Ermessen).Quelle: ThürFischAVO § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 2 (Erstfassung 2020)

Angelschein im Ausland

Im Urlaub gelten die Regeln des Gastlandes. Die Übersicht zeigt je Land, ob du im Meer und im Süßwasser eine Lizenz brauchst; auf der Länderseite stehen Preise, Altersregeln und die offizielle Kaufseite, jede Angabe mit Quelle.

Nordeuropa

Westeuropa und Britische Inseln

Südeuropa

Mitteleuropa und Adria

Übersee

Ohne Prüfung angeln

Urlauber- und Touristenscheine, Kinder in Begleitung, Angelteiche und das Meer im Ausland: Was ohne Prüfung geht, steht mit Gesetzestext im Ratgeber. Angeln ohne Angelschein

Kurz gefragt

Kann man den Angelschein online machen?

Nur zum Teil. Die Prüfung legst du überall vor Ort ab, in manchen Ländern am Computer in einem Prüfungslokal. Online gehen je nach Land der Vorbereitungslehrgang oder sein Theorieteil, der Antrag auf den Fischereischein, die Fischereiabgabe und Urlauber- oder Touristenscheine. Was in deinem Land gilt, steht im Vergleich unter „Was geht online?“.

Was kostet ein Angelschein?

Das legt jedes Land selbst fest. Meist kommen Lehrgang, Prüfungsgebühr, Gebühr für den Schein und die Fischereiabgabe zusammen; manche Länder erheben gar keine Abgabe. Die Beträge je Land stehen im Vergleich, jeweils mit Quelle.

Ab welchem Alter kann ich den Angelschein machen?

Das ist je nach Land verschieden. Jüngere Kinder dürfen in den meisten Ländern in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angeln, einige Länder haben dafür einen Jugendfischereischein ohne Prüfung. Der Angelschein-Check zeigt dir die Regel für dein Alter.

Gilt mein Angelschein auch in anderen Bundesländern?

Ein Fischereischein mit Prüfung gilt in der Regel auch in den anderen Ländern. Ausnahmen gibt es bei Scheinen ohne Prüfung und bei einzelnen Prüfungen, die nicht überall anerkannt werden. Wer umzieht, braucht oft einen Schein des neuen Landes, und einige Länder verlangen ihre Fischereiabgabe auch von Gästen. Die Regel je Land steht im Vergleich unter „Welche Angelscheine werden anerkannt?“.

Reicht der Angelschein, um loszuangeln?

Fast nie. Der Fischereischein zeigt, dass du angeln darfst. Für das einzelne Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.

Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Es ist eine Zusammenfassung von Gesetzen, Landesportalen und Behördenangaben in einfachen Worten. Maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes.

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Schein in der Tasche? Mit Konto prüft dein Fangbuch jeden Fang gegen Schonzeit und Mindestmaß deines Bundeslands.

Fangbuch mit Regel-Check

Stand 13.10.2026. Alle Angaben aus Gesetzestexten, Landesportalen und Fischereibehörden, je Land verlinkt.

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich; maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

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