Angelschein
Angelschein Saarland
Im Saarland brauchst du einen Fischereischein, der ein oder fünf Jahre gilt; die Prüfung legst du ab 13 nach Lehrgang und Vereinspraktikum beim Fischereiverband Saar ab, den eigenen Schein gibt es ab 14. Unter 16 geht es auch mit dem Jugendfischereischein ohne Prüfung, dann aber nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit Schein.
Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
- Eigener Schein ab
- 14 Jahren
- Ohne Prüfung
- nur ohne Wohnsitz in Deutschland
- Jugendschein ohne Prüfung
- bis 15 Jahre
So bekommst du den Angelschein in Saarland
- VorbereitenPflicht: Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang des Fischereiverbands Saar oder einer von ihm beauftragten Institution plus Vereinspraktikum mit von der Fischereibehörde festgelegten Mindestinhalten (§ 30 Abs. 1 LFO). Stundenzahl regelt die LFO nicht. Laut FVS: Präsenzkurs eine Woche abends (Mo 18 bis 22 Uhr, Di bis Fr 19 bis 22 Uhr), Samstag Prüfung und Praktikum; alternativ Online-Lehrgang bei vom FVS genannten Anbietern. Praktikum 20 Euro plus 7 Euro Bescheinigung (FVS).Quelle: LFO § 30 Abs. 1
- Prüfung ablegenZur Prüfung nicht zugelassen wird, wer das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (§ 30 Abs. 3 Nr. 1 LFO). Einen vollen Fischereischein gibt es unter 16 nur mit bestandener Prüfung und vollendetem 14. Lebensjahr, sonst nur den Jugendfischereischein (§ 28 Abs. 1 SFischG).Quelle: Landesfischereiordnung (LFO) vom 05.02.2020 (Amtsbl. I S. 132) § 30 Abs. 3Schriftlich, nicht öffentlich; Fragebogen des Fischereiverbands Saar im Einvernehmen mit der Fischereibehörde mit insgesamt 60 Fragen in zwei Stunden; in Ausnahmefällen mündlich (§ 31 LFO). Bestanden mit mindestens 45 richtig beantworteten Fragen (§ 32 Abs. 2 LFO). Praxis: Vereinspraktikum als Zulassungsvoraussetzung (§ 30 Abs. 1 LFO); das SFischG sieht einen praktischen Teil vor (§ 32 Abs. 2 SFischG). Laut FVS auch auf Arabisch und Russisch möglich.Quelle: LFO §§ 30 bis 32Prüfungsausschuss des Fischereiverbands Saar (§§ 27, 28 LFO); Termine setzt der FVS im Einvernehmen mit der Fischereibehörde nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, ggf. erst ab 20 Teilnehmern (§ 29 LFO). Der Lehrgangsnachweis gilt zugleich als Zulassung (§ 30 Abs. 1). Präsenzkurse: Termine im FVS-PDF 'Lehrgaenge-2026'. Online-Kursteilnehmer melden sich je nach Anbieter beim Anbieter oder per Formular und E-Mail an [email protected] an.Quelle: LFO §§ 27 bis 3050 Euro für Minderjährige, 100 Euro für Erwachsene, jeweils inklusive Prüfungszeugnis; zusätzlich 20 Euro bei mündlicher Prüfung. Zahlung spätestens zwei Wochen vor dem Termin an den Fischereiverband (§ 30 Abs. 2 LFO). Der FVS-Präsenzkurs ist laut FVS kostenfrei.Quelle: LFO § 30 Abs. 2
- Fischereischein beantragenMit Wohnsitz im Saarland die Ortspolizeibehörde des Wohnorts sowie der Fischereiverband Saar; alle anderen die Ortspolizeibehörde des Angelorts sowie der FVS (§ 30 Abs. 1 SFischG). Laut FVS bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder der FVS-Geschäftsstelle.Quelle: SFischG § 30 Abs. 1 (Lexaris-Fassung, Stand 16.06.2023)Laut FVS (inklusive Abgabe): Jahresfischereischein 13 Euro, Fünfjahresfischereischein 56 Euro, Menschen mit Behinderung 10 bzw. 41 Euro, Jugendfischereischein 5,10 Euro, Touristenschein 13 Euro; Porto 1 Euro. Die Abgabeanteile (8, 40, 5, 25, 2,50 Euro) sind in § 46 LFO amtlich festgelegt.Quelle: FVS FAQ (ausstellende Stelle nach § 30 SFischG)Jahresfischereischein oder Jugendfischereischein für ein Kalenderjahr, Fünfjahresfischereischein für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre; verlängerbar (§ 29 SFischG). Kein Lebenszeitschein. Touristenschein ein Jahr, höchstens drei gewählte Monate (§ 35 Nr. 2 LFO).Quelle: SFischG § 29
- Fischereiabgabe zahlenWird bei Erteilung mit der Scheingebühr erhoben: Jugendfischereischein 2,50 Euro, Jahresfischereischein 8 Euro, Fünfjahresfischereischein 40 Euro, für Menschen mit Behinderung nach § 35 Nr. 5 LFO 5 bzw. 25 Euro (§ 46 LFO). Höchstens das Dreifache der Scheingebühr; 80 Prozent gehen an den FVS (§ 33 SFischG). Keine gesonderte Befreiung gefunden.Quelle: LFO § 46
- Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland
Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich
Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste
Ja: Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen, sind von der Fischerprüfung befreit. Ihr Jahresfischereischein gilt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei selbst gewählte Monate, die auf dem Schein vermerkt werden (LFO § 35 Nr. 2). Die Fischereiabgabe beim Jahresfischereischein beträgt 8 Euro (LFO § 46); die Gebühr selbst ist nicht amtlich geprüft. Zuständig sind die Ortspolizeibehörde des Angelortes sowie der Fischereiverband Saar (SFischG § 30 Abs. 1 Nr. 2).
Gesetzestext: Landesfischereiordnung Saarland
Kinder und Jugendliche
Eine Befreiung von der Scheinpflicht für Kinder sieht § 27 nicht vor. Unter 16 Jahren wird der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt, außer bei bestandener Prüfung und vollendetem 14. Lebensjahr (§ 28 Abs. 1). Der Jugendfischereischein braucht keine Prüfung (§ 32 Abs. 1), gilt für ein Kalenderjahr (§ 29 Abs. 1 Nr. 1) und berechtigt nur zum Fischen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers (§ 28 Abs. 2). Die Fischereiabgabe beim Jugendfischereischein beträgt 2,50 Euro (LFO § 46).
Gesetzestext: SFischG § 27, § 28, § 29 Abs. 1, § 32 Abs. 1
Angelteich und Teichanlage
Keine Ausnahme für Angelteiche. Das SFischG gilt auch für künstlich angelegte, ablassbare und abgesperrte Fischteiche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) und ausdrücklich für geschlossene Privatgewässer, in denen mit der Angel gefischt wird (§ 4 Abs. 3). Nicht anwendbar ist es nur auf geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Fischzucht dienen (§ 4 Abs. 4); deren Eigentümer und Fischereipächter brauchen keinen Fischereischein (§ 27 Abs. 2 Nr. 1). Ausnahmen in besonderen Fällen und für Teilnehmer fischereilicher Veranstaltungen kann der Fischereiverband Saar zulassen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2).
Gesetzestext: Saarländisches Fischereigesetz
Kurz gefragt
Kann ich den Angelschein in Saarland online machen?
Online geht: der Vorbereitungslehrgang bei vom FVS genannten Online-Anbietern. Nicht belegt online: die Prüfung selbst (LFO: schriftlich vor dem Prüfungsausschuss) und der Antrag auf den Fischereischein (laut FVS-FAQ per Formular, Post oder E-Mail bzw. bei der Gemeinde). Ein Online-Kurs ersetzt weder Prüfung noch Vereinspraktikum. Kein Online-Weg für Abgabe oder Touristenschein gefunden.
Quelle: FVS 'Fischerprüfung' und 'FAQ'
Angelschein in Saarland verloren: was tun?
Neuausstellung beim FVS oder bei der örtlichen Ordnungsbehörde, wenn das Prüfungszeugnis vorliegt; ohne Zeugnis prüft der FVS zuerst die Prüfungsdaten. Zweitausfertigung 2,60 Euro, nur für gültige, vom FVS ausgestellte Scheine. Verlorenes Prüfungszeugnis: Ersatzbescheinigung beim FVS.
Quelle: FVS FAQ, abgerufen 2026-10-13
Gilt in Saarland ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?
Fischereischeine und staatliche Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind gleichgestellt (§ 27 Abs. 3 SFischG, § 36 Abs. 1 und 3 LFO). Fischerprüfungen und Fischereischeine anderer Staaten werden nicht anerkannt (§ 36 Abs. 4 und 5 LFO). Ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es den prüfungsfreien Touristenschein (§ 35 Nr. 2 LFO).
Quelle: SFischG § 27 Abs. 3
Gibt es die Prüfungsfragen für Saarland zum Üben?
Die Landesfischereiordnung (2020) kennt keinen veröffentlichten Fragenkatalog: Nach § 31 Abs. 2 stellt der Fischereiverband Saar im Einvernehmen mit der Fischereibehörde den Fragebogen mit 60 Fragen auf. Der FVS stellt das PDF "Fischerprüfung im Saarland, Lernfragen" öffentlich bereit (eigene Zählung: 542 nummerierte Fragen in fünf Sachgebieten); dass es alle Prüfungsfragen enthält, sagt der FVS nicht. noch nicht sicher belegt
Widersprüche: FVS-FAQ nennt Prüfung ab 14, die LFO ab 13 (Schein ab 14 laut SFischG). LFO verlangt das Vereinspraktikum vor der Zulassung, der FVS bietet es auch direkt nach der Prüfung an. Gebühren der Scheine nur beim FVS (ausstellende Stelle) gefunden, nicht im Gebührenverzeichnis geprüft. Ob das FVS-Lernfragen-PDF der vollständige Prüfungspool ist, offen. Konsolidierter Gesetzesstand endet bei Änderung vom 08.12.2021; spätere Änderungen nicht gefunden, aber im amtlichen Portal nicht gegengeprüft. Mindestalter Jugendfischereischein nicht geregelt.
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Weiter geht es
- Angeln ohne Angelschein in Saarland
- Schonzeiten und Mindestmaße in Saarland
- Vereins- und DAV-Gewässer zum Angeln
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- Vom Boot aus angeln? Welcher Bootsführerschein für welches Boot
Andere Bundesländer
Quellen (4)
- Landesfischereiordnung (LFO) vom 05.02.2020 (Amtsbl. I S. 132) § 30 Abs. 3Abgerufen 13.10.2026
- LFO § 30 Abs. 1Abgerufen 13.10.2026
- SFischG § 30 Abs. 1 (Lexaris-Fassung, Stand 16.06.2023)Abgerufen 13.10.2026
- FVS FAQ (ausstellende Stelle nach § 30 SFischG)Abgerufen 13.10.2026
Keine Rechtsberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich; maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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