Angelschein
Angelschein Thüringen
In Thüringen brauchst du nach Pflichtlehrgang (auch online möglich) und schriftlicher Prüfung einen Fischereischein von deiner Gemeinde. Ohne Prüfung geht ab 14 einmal im Jahr der Vierteljahresfischereischein für 25 Euro, Kinder von 8 bis 13 bekommen einen Jugendfischereischein.
Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
- Eigener Schein ab
- 14 Jahren
- Ohne Prüfung
- Vierteljahresfischereischein, für alle
- Jugendschein ohne Prüfung
- 8 bis 13 Jahre
So bekommst du den Angelschein in Thüringen
- VorbereitenPflicht: Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 vollen Zeitstunden nach dem Rahmenausbildungsplan des Ministeriums. Er darf als Präsenz- oder als Online-Lehrgang durchgeführt werden. Lehrgangsleiter müssen ihre Eignung und den Lehrgang vorher der unteren Fischereibehörde melden. Ein Landkreis schreibt 2026, in Thüringen seien mehrere Online-Lehrgänge als Vorbereitungslehrgang anerkannt.Quelle: ThürFischAVO § 27 Abs. 1 bis 3 (Erstfassung 2020)
- Prüfung ablegenZulassung zur Fischerprüfung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr; Minderjährige brauchen die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung. Unter 14 gibt es trotzdem nur den Jugendfischereischein (wer die Prüfung bestanden hat, ist aber von der Begleitpflicht befreit); den regulären Fischereischein gibt es ab 14.Quelle: ThürFischAVO vom 11.08.2020 (GVBl. Nr. 23 vom 24.09.2020 S. 457) § 30 Abs. 5 und 6 Nr. 1, Nur schriftlich: Fragebogen mit je 10 Fragen aus 6 Gebieten (allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gerätekunde, Rechtskunde), also 60 Fragen mit je 3 Antwortmöglichkeiten. Höchstens 90 Minuten. Bestanden mit mindestens 45 Punkten gesamt und mindestens 6 Punkten in jedem Gebiet. Kein praktischer Teil. Wiederholung in vollem Umfang möglich.Quelle: ThürFischAVO § 26 Abs. 1, 3 und 4, § 31 Abs. 1, § 32 (Erstfassung 2020)Bei der unteren Fischereibehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) vor einem Prüfungsausschuss. Ort und Termin werden mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht. Antrag auf Zulassung auf dem amtlichen Formular spätestens 4 Wochen vor dem Termin, mit Lehrgangsnachweis und Zahlungsbeleg; danach schriftliche Ladung. Manche Behörden bieten den Zulassungsantrag online an.Quelle: ThürFischAVO § 28, § 30 Abs. 2 bis 735 Euro, spätestens 4 Wochen vor Prüfungsbeginn an die untere Fischereibehörde.Quelle: ThürFischAVO § 29 Abs. 1
- Fischereischein beantragenGemeindeverwaltung des Wohnorts; ohne Wohnsitz in Thüringen die Gemeinde, in der du angeln willst. Unterlagen: Prüfungszeugnis, Personalausweis, Passbild.Quelle: FIM Thüringen 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 31.07.2026Gesamtbetrag aus Gebühr und Fischereiabgabe: Jahresschein 18 Euro (8 plus 10), Fünfjahresschein 45 Euro (15 plus 30), Zehnjahresschein 70 Euro (20 plus 50), Lebenszeit 245 Euro (45 plus 200), Jugendfischereischein 12 Euro (5 plus 7), Vierteljahresfischereischein 25 Euro (10 plus 15).Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 31.07.2026 (Gesamtbeträge)1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder Lebenszeit; Jugendfischereischein (8 bis 13 Jahre); Vierteljahresfischereischein für 3 Monate. Verlängerung wie Neuerteilung; nicht verlängerbar sind Lebenszeit-, Vierteljahres- und Jugendfischereischeine.Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 31.07.2026
- Fischereiabgabe zahlenDie Fischereiabgabe wird mit der Ausstellungsgebühr bei der Gemeinde erhoben, vor Erteilung des Scheins: Jahresschein 10 Euro, Fünfjahresschein 30 Euro, Zehnjahresschein 50 Euro, Lebenszeit 200 Euro, Jugendfischereischein 7 Euro, Vierteljahresschein 15 Euro. Keine jährliche Extra-Zahlung. Befreiungen nicht gefunden.Quelle: ThürFischAVO § 37 Abs. 2 und 3 (Erstfassung 2020)
- Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland
Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich
Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste
Vierteljahresfischereischein für drei Monate (§ 28 Satz 1 Nr. 5 ThürFischG), ohne Fischerprüfung (§ 29 Abs. 2 Nr. 3), für Personen ab vollendetem 14. Lebensjahr, nur zum Fischen mit der Handangel, 'pro Person nur einmal je Kalenderjahr' (§ 35 Abs. 1 und 2 ThürFischAVO). Gilt ohne Lichtbild nur zusammen mit einem amtlichen Personaldokument (§ 26 Abs. 2 ThürFischG). Kosten: 10 Euro Gebühr plus 15 Euro Fischereiabgabe (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 6 ThürFischAVO). Antrag bei der Gemeinde des Wohnsitzes, ohne Wohnsitz in Thüringen bei der Gemeinde des Angelorts (§ 30 ThürFischG). Der Schein steht allen offen, nicht nur Touristen. Zusätzlich: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen ausländischen Fischereischein besitzt, kann per Ausnahme einen Jahresfischereischein ohne Prüfung erhalten (§ 29 Abs. 3 ThürFischG, Ermessensregel).
Gesetzestext: ThürFischG § 26 Abs. 2, § 28 Satz 1 Nr. 5, § 29 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3, § 30
Kinder und Jugendliche
Personen vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten den Fischereischein nur als Jugendfischereischein (§ 27 Abs. 1, § 28 Satz 1 Nr. 4 ThürFischG), ohne Fischerprüfung (§ 29 Abs. 2 Nr. 2). Bis 14 dürfen sie nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen; ein Vierteljahresschein-Inhaber reicht als Begleitung nicht; wer die Prüfung bestanden hat, ist von der Begleitpflicht befreit (§ 27 Abs. 2). Kosten: 5 Euro Gebühr plus 7 Euro Fischereiabgabe (§ 37 ThürFischAVO). Ab 14 Jahren gilt die Prüfungspflicht oder der Vierteljahresfischereischein. Zulassung zur Prüfung ab vollendetem 10. Lebensjahr (§ 30 Abs. 6 Nr. 1 ThürFischAVO).
Gesetzestext: ThürFischG § 27, § 28 Satz 1 Nr. 4, § 29 Abs. 2 Nr. 2
Angelteich und Teichanlage
Keine Ausnahme gefunden. Das ThürFischG gilt ausdrücklich auch für alle künstlich angelegten, ablassbaren Gewässer sowie abgesperrte Fischteiche und Fischbehälter (§ 1 Abs. 1 Nr. 2). Ausgenommen sind nur 'nicht fischereilich genutzte Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich' ohne Verbindung zu anderen Gewässern (§ 1 Abs. 2). Wer den Fischfang ausübt, muss einen Fischereischein bei sich führen (§ 26 Abs. 1); die Helfer-Ausnahme gilt nicht beim Angeln mit der Handangel (§ 26 Abs. 3 Satz 2). Angelteiche und Forellenseen: Fischereischein nötig, ohne Prüfung geht der Vierteljahresfischereischein.
Gesetzestext: Thüringer Fischereigesetz
Kurz gefragt
Kann ich den Angelschein in Thüringen online machen?
Online geht: der Vorbereitungslehrgang (ausdrücklich zulässig) und bei manchen Behörden der Antrag auf Prüfungszulassung. Nicht online: die schriftliche Prüfung vor Ort. Den Fischereischein und den Vierteljahresfischereischein stellt die Gemeinde aus; einen landesweiten Online-Antrag nennt keine amtliche Quelle. Ein Online-Kurs ersetzt die Prüfung nicht; ohne Prüfung geht nur der Vierteljahresschein bei der Gemeinde.
Quelle: ThürFischAVO § 27 Abs. 3
Angelschein in Thüringen verloren: was tun?
Zweitschrift bei der Gemeinde für 8 Euro.
Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung', freigegeben 31.07.2026
Gilt in Thüringen ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?
Fischerprüfungen anderer Länder sind für die Erteilung eines Thüringer Scheins gleichgestellt. Fischereischeine anderer Länder werden nach ThürFischG § 26 Abs. 4 gleichgestellt, ausgenommen Scheine aus anderen Ländern oder europäischen Staaten, die ohne vergleichbare Prüfung erteilt wurden. Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen ausländischen Fischereischein besitzt, kann per Ausnahme einen Jahresfischereischein ohne Prüfung erhalten (Ermessen).
Quelle: ThürFischAVO § 33 Abs. 1, § 34 Abs. 2 (Erstfassung 2020)
Gibt es die Prüfungsfragen für Thüringen zum Üben?
Laut Verordnung erstellt das Ministerium einen Katalog von mindestens 600 Fragen und aktualisiert ihn alle 5 Jahre. Eine frei abrufbare amtliche Fassung haben wir nicht gefunden: Die Fischerei-Seiten auf umwelt.thueringen.de sind hinter einer Captcha-Sperre. Der Landesanglerverband Thüringen wirbt für seinen Onlinekurs mit den "offiziellen Prüfungsfragen 2019" und bietet einen Online-Trainer mit 60 zufälligen Fragen, ohne Angabe zu Herkunft und Stand. noch nicht sicher belegt
Quelle: ThürFischAVO § 26 Abs. 4 Satz 5
ThürFischAVO nur in der Erstfassung vom 11.08.2020 gelesen; die Änderung durch Art. 55 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277) ist nicht eingesehen. Die heutigen FIM-Beträge (Prüfung 35 Euro, Gesamtgebühren) stimmen mit der Erstfassung überein. Ob der Fragenkatalog öffentlich ist, offen (Ministeriumsseite hinter Captcha). Kinder unter 8: keine Regel gefunden. ThürFischG § 26 Abs. 4 und § 29 Abs. 3 am 13.10. nicht erneut abrufbar.
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- Angeln ohne Angelschein in Thüringen
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Andere Bundesländer
Quellen (3)
- ThürFischAVO vom 11.08.2020 (GVBl. Nr. 23 vom 24.09.2020 S. 457) § 30 Abs. 5 und 6 Nr. 1, Erstfassung gelesenAbgerufen 13.10.2026
- ThürFischAVO § 29 Abs. 1Abgerufen 13.10.2026
- ThürFischAVO § 27 Abs. 3Abgerufen 13.10.2026
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