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Angelschein

Angelschein Bayern

In Bayern brauchst du ab 14 Jahren einen eigenen Fischereischein mit staatlicher Fischerprüfung, die du ab 12 am Computer ablegst, nach einem Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden. Von 7 bis 17 darfst du ohne eigenen Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln, und ohne Wohnsitz in Deutschland bekommst du als Erwachsener einen Touristenschein für höchstens drei Monate im Jahr.

Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.

Angelschein-Check: dein Weg nach Alter
Eigener Schein ab
14 Jahren
Ohne Prüfung
Jahresfischereischein für Touristen, nur ohne Wohnsitz in Deutschland
Kinder ohne Schein
bis 17 Jahre, in Begleitung

So bekommst du den Angelschein in Bayern

  1. VorbereitenPflicht: Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden nach dem Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde, über alle Prüfungsgebiete, mit praktischer Unterweisung in Gerätekunde und Behandlung gefangener Fische (§ 6 AVBayFiG). Online: Zugelassen sind nur ein Präsenz-Vorbereitungslehrgang oder ein 'Online-Präsenzkurs' in Bayern, bei dem direkter Dialog zwischen Referent und Teilnehmern möglich ist. Reine Online-Kurse, Apps oder Video-Kurse dürfen nur begleitend genutzt werden und berechtigen nicht zur Prüfung (LfL, FAQ Fischerprüfung).Quelle: AVBayFiG § 6 (Stand wie oben)
  2. Prüfung ablegenZur Fischerprüfung wird nicht zugelassen, wer am Prüfungstag das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat (§ 4 Abs. 3 AVBayFiG). Den Fischereischein auf Lebenszeit gibt es nach bestandener Prüfung ab vollendetem 14. Lebensjahr (Art. 47 Abs. 3 BayFiG).Quelle: AVBayFiG § 4 Abs. 3, Fassung der Bekanntmachung vom 10.05.2004, Text gilt ab 01.06.202560 Minuten, 60 Multiple-Choice-Fragen, je 12 aus den fünf Prüfungsgebieten nach Art. 48 BayFiG, für jede Prüfung zufällig elektronisch aus dem Fragenkatalog der Prüfungsbehörde ausgewählt und am Computer beantwortet (§ 4 Abs. 4 AVBayFiG, am Wortlaut geprüft). Nicht bestanden, wenn mehr als ein Viertel aller Fragen oder mehr als die Hälfte der Fragen eines Prüfungsgebiets falsch beantwortet sind (§ 8 AVBayFiG). Je Frage drei Antworten, genau eine richtig (LfL). Kein praktischer Prüfungsteil; die Praxis steckt im Pflichtlehrgang. Prüfung grundsätzlich nur auf Deutsch (LfL). Ergebnis sofort am Bildschirm, Zeugnis folgt.Quelle: AVBayFiG § 4 Abs. 4 und § 8 (Text gilt ab 01.06.2025)Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL, Institut für Fischerei); die Durchführung ist dem Landesfischereiverband Bayern e. V. übertragen, der Termine und Prüfungslokale nach Bedarf festlegt (§ 4 Abs. 1 und 2 AVBayFiG). Anmeldung online über https://fischerpruefung-online.bayern.de mit kostenfreier BayernID, ganzjährig ohne Anmeldefristen. Prüfungsorte in allen Regierungsbezirken (Liste LfL, Stand September 2023).Quelle: AVBayFiG § 4 Abs. 1 bis 350 Euro für Prüfung und Zeugnis bzw. Ergebnismitteilung (§ 5 AVBayFiG). Bei Wiederholung erneut fällig. Bezahlung im Prüfungsportal per Überweisung (mindestens fünf Arbeitstage), Kreditkarte oder PayPal (LfL-FAQ).Quelle: AVBayFiG § 5 (Text gilt ab 01.06.2025)
  3. Fischereischein beantragenDie Wohnortgemeinde (§ 1 AVBayFiG; BayernPortal).Quelle: AVBayFiG § 1Fischereischein auf Lebenszeit 35 Euro, Jahresfischereischein für Touristen 7,50 Euro, jeweils zuzüglich Fischereiabgabe (BayernPortal; VwV Nr. 12.4.1). Gesonderte Erhebung der Abgabe: 5 Euro Gebühr (VwV Nr. 12.4.1).Quelle: BayernPortal 'FischereischeinFischereischein auf Lebenszeit, unbefristet; fischen darfst du aber nur in Zeiträumen mit bezahlter Fischereiabgabe. Touristen-Jahresfischereischein: ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei selbst bestimmte Monate (Art. 47 Abs. 1 BayFiG, § 3 AVBayFiG, BayernPortal).Quelle: BayFiG Art. 47
  4. Fischereiabgabe zahlenLebenszeitschein: 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder einmalig nach Lebensalter: (70 minus Lebensalter) mal 40, geteilt durch 5, abzüglich 20 Prozent, Alter auf volle fünf Jahre gerundet (§ 9 Abs. 1 und 2 AVBayFiG); höchstens 400 Euro (Art. 50 BayFiG). Rechenbeispiel aus der Formel: Alter 45 ergibt 160 Euro. Jahresfischereischein für Touristen: 15 Euro (§ 9 Abs. 3). 50 Prozent Ermäßigung für Jugendliche mit bestandener Prüfung und Fischwirt-Auszubildende (nur bei Fünfjahreszahlung) sowie für volljährige Menschen mit Behinderung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 (§ 9 Abs. 4). Gezahlt wird bei der Gemeinde, die den Schein ausstellt; nach Ablauf einer Fünfjahreszahlung unaufgefordert neu zahlen (§ 10). Befreit: Kinder und Jugendliche, die in Begleitung ohne eigenen Schein fischen (BayernPortal); wer bei Zahlung das 68. Lebensjahr vollendet hat (VwV Nr. 12.5).Quelle: AVBayFiG §§ 9 und 10 (Text gilt ab 01.06.2025)
  5. Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland

Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich

Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste

Bestätigt: Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz begründen, erhalten einen Fischereischein ohne Prüfung (§ 3 Satz 1 Nr. 1 AVBayFiG). Der Schein gilt ein Jahr, 'beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmte Monate' (Jahresfischereischein, § 3 Satz 2 Nr. 1). Fischereiabgabe dafür 15 Euro (§ 9 Abs. 3 AVBayFiG), Gebühr 7,50 Euro laut BayernPortal. Solche befristeten Scheine anderer Länder, die ohne Prüfung an Personen mit Wohnsitz in Deutschland erteilt wurden, gelten in Bayern nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVBayFiG).

Gesetzestext: AVBayFiG § 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1, § 9 Abs. 3, § 2 Abs. 1

Kinder und Jugendliche

Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren (vollendetes 7., nicht vollendetes 18. Lebensjahr) dürfen nur 'in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins' fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). Nach BayernPortal brauchen sie dafür keinen eigenen Schein und zahlen keine Fischereiabgabe, ein Erlaubnisschein für das Gewässer ist aber nötig. Mit bestandener Prüfung (Teilnahme ab 12 Jahren, Art. 48 Satz 2) gibt es den Fischereischein auf Lebenszeit ab 14 Jahren (Art. 47 Abs. 3). Unter 7 Jahren: keine Regelung gefunden.

Gesetzestext: BayFiG Art. 47 Abs. 2 und 3, Art. 48 Satz 2

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für das Angeln. Wer mit der Handangel fischt, braucht auch in Teichen, Fischzucht- und Teichanlagen einen Fischereischein. Befreit ist nach Art. 46 Abs. 2 Nr. 2 BayFiG nur, wer 'auf andere Weise als mit der Handangel' in geschlossenen Gewässern nach Art. 2 Nr. 1 und 2 fischt (künstlich angelegte, ablassbare, abgesperrte Fischteiche und Fischbehälter sowie Zucht-Rinnsale). Für Baggerseen ohne Verbindung (Art. 2 Nr. 3) gibt es gar keine Befreiung. Angelteiche und Forellenseen: Fischereischein nötig.

Gesetzestext: Bayerisches Fischereigesetz

Kurz gefragt

Kann ich den Angelschein in Bayern online machen?

Online geht: Anmeldung, Bezahlung und Übungsprüfung im Portal fischerpruefung-online.bayern.de (BayernID); die Prüfung selbst ist ein Online-Verfahren am Computer, aber nur in einem Prüfungslokal vor Ort, nicht von zu Hause (§ 4 AVBayFiG, LfL). Lehrgang: nur Präsenz oder Online-Präsenzkurs mit Live-Dialog in Bayern; reine Online-, App- oder Videokurse zählen nicht für die Zulassung (LfL-FAQ). Ein Online-Angebot ersetzt also weder Lehrgang noch Prüfung. Antrag Fischereischein: kein Online-Antrag im BayernPortal, aber PDF-Formular, das ohne Unterschrift elektronisch oder auf Papier bei der Wohnortgemeinde eingereicht werden kann; der Lebenszeitschein wird persönlich abgeholt und unterschrieben (VwV Nr. 12.6.1). Fischereiabgabe und Touristenschein: bei der Gemeinde, ein landesweiter Online-Weg wurde nicht gefunden.

Quelle: AVBayFiG § 4

Angelschein in Bayern verloren: was tun?

Zweitschrift bei der Gemeinde, wenn ein nach dem 31.12.1998 in Bayern erteilter Schein verloren oder unbrauchbar ist (Verlust glaubhaft machen). Gebühr 10 bis 50 Prozent der Erstschrift-Gebühr, mindestens 15 Euro (VwV Nr. 12.3 und 12.4.2). Bereits bezahlte Abgabezeiträume gelten als bezahlt (VwV Nr. 12.5).

Quelle: VwV zum Fischereirecht Nr. 12.3, 12.4.2, 12.5 (Bek. StMELF vom 04.02.2025)

Gilt in Bayern ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?

Fischereischeine anderer Bundesländer gelten, wenn du bei der Ausstellung deine Hauptwohnung nicht in Bayern hattest; ausgenommen sind Scheine ohne vorgeschriebene Prüfung und befristete prüfungsfreie Scheine für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Nach Umzug nach Bayern gilt der Schein nur bis zu seinem Ablaufdatum (§ 2 Abs. 1 AVBayFiG). Ausländische Fischereischeine: § 2 AVBayFiG regelt nur Scheine deutscher Länder, eine Geltung ausländischer Scheine ist nicht vorgesehen. Ausländische Prüfungen sind nur gleichgestellt, wenn die Prüfungsbehörde sie ausdrücklich anerkannt hat (§ 2 Abs. 2, VwV Nr. 13.3.2.1); laut StMELF-Liste (Stand 04.03.2026) nur Österreich (Salzburg, Vorarlberg) und Schweiz (SaNa/Brevet), jeweils mit bayerischem Rechtskunde-Nachweis.

Quelle: AVBayFiG § 2

Gibt es die Prüfungsfragen für Bayern zum Üben?

Öffentlich. Die LfL verlinkt den Download der aktuellen Prüfungsfragen und eine Übungsprüfung. Pool laut LfL rund 1.000 Textfragen und 50 Bildfragen. Fragen und Antworttexte sind frei verfügbar, die Bilder urheberrechtlich geschützt (kommerzielle Nutzung nur mit Genehmigung des Bildautors). Download: https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Downloads, Übung: https://fischerpruefung-online.bayern.de/fprApp/verwaltung/Uebungspruefung

Quelle: LfL, 'Prüfungsfragen: Staatliche Fischerprüfung in Bayern', abgerufen 2026-10-13

Noch nicht sicher belegt

Regel für Kinder unter 7 Jahren nicht gefunden. Ob für den Touristenschein eine Übersetzung des Heimatscheins verlangt wird (Stadt Nürnberg), steht weder in AVBayFiG noch BayernPortal noch VwV. Prüfungsorte-Liste der LfL ist von September 2023. Die 400-Euro-Obergrenze der Einmalzahlung (Art. 50) wird nach der Formel praktisch nicht erreicht; die VwV verweist auf eine Tabelle (Anlage 6), die nicht eingesehen wurde.

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Andere Bundesländer

Quellen (10)

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich; maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

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