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Angelschein

Angelschein Sachsen

In Sachsen brauchst du für jedes Angeln einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein für das Gewässer; den lebenslangen Schein für 42 Euro gibt es nach 30 Stunden Lehrgang und einer Prüfung am Computer. Eine jährliche Fischereiabgabe gibt es in Sachsen nicht.

Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.

Angelschein-Check: dein Weg nach Alter
Eigener Schein ab
14 Jahren
Ohne Prüfung
Gastfischereischein, nur ohne Wohnsitz in Deutschland
Jugendschein ohne Prüfung
9 bis 15 Jahre
Angeln bei Veranstaltungen der Anglervereine
0 bis 15 Jahre

So bekommst du den Angelschein in Sachsen

  1. VorbereitenPflicht: Vorbereitungslehrgang von 30 Unterrichtsstunden mit Theorie und praktischer Einweisung in Fanggeräte und Behandlung gefangener Fische, nur bei von der Fischereibehörde zugelassenen Lehrgangsleitern. Der theoretische Teil darf auch in Online-Kursen stattfinden, die praktische Einweisung nicht. Ohne Lehrgang zur Prüfung darf nur, wer einen Jugendfischereischein hat und seit mindestens zwei Jahren Vereinsmitglied ist (Anmeldung vor dem 16. Geburtstag). Liegt eine nicht bestandene Prüfung über ein Jahr zurück, ist der Lehrgang zu wiederholen.Quelle: SächsFischVO § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 und 2, § 29
  2. Prüfung ablegenZur Prüfung zugelassen wird, wer zum Prüfungstermin das 14. Lebensjahr vollendet hat; der Fischereischein wird ab 14 erteilt. Jugendfischereischein ohne Prüfung von 9 bis unter 16.Quelle: SächsFischVO vom 22.04.2022 (Fassung ab 01.06.2022) § 24 Abs. 190 Minuten, 60 zufällig aus dem amtlichen Katalog gezogene Fragen (12 je Sachgebiet: allgemeine Fischkunde, besondere Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde) im Antwort-Wahl-Verfahren mit elektronischer Eingabe; nur in Einzelfällen schriftlich oder mündlich. Bestanden mit mindestens 45 richtigen und mindestens 8 je Sachgebiet; Ergebnis sofort. Kein praktischer Teil in der Prüfung. Beliebig oft wiederholbar.Quelle: SächsFischVO §§ 22, 23, 28 Abs. 1, § 29Die Fischereibehörde (LfULG, Referat Fischerei) nimmt die Prüfung ab, in Prüfungslokalen der DEKRA am für den Wohnsitz bestimmten Prüfungsort. Anmeldung über den Lehrgangsleiter, der die Daten online erfasst und die Teilnehmer nach dem Lehrgang anmeldet; die Behörde lädt mit Ort und Termin. Jugendliche mit Jugendschein und zwei Jahren Vereinsmitgliedschaft melden sich per Formular selbst an.Quelle: SächsFischVO §§ 21, 22 Abs. 1, § 2430 Euro, zusätzlich zur Gebühr für den Fischereischein; Rechnung nach der Prüfung, auch bei Nichtbestehen.Quelle: LfULG Formular Anmeldung zur Fischereiprüfung (Stand 13.10.2021): Prüfungsgebühr derzeit 3
  3. Fischereischein beantragenDie Fischereibehörde (LfULG) stellt alle Fischereischeine zentral aus; Fischereischeinstellen Königswartha (wegen Sanierung bis voraussichtlich Ende 2026 nur postalisch), Nossen OT Deutschenbora und Arzberg OT Köllitsch (nur postalisch). Gastscheine können auch die Anglerverbände ausgeben.Quelle: SächsFischG § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 3Fischereischein auf Lebenszeit 42 Euro, Jugendfischereischein 9 Euro, Besonderer Fischereischein 7 Euro, Gastfischereischein 15 Euro für einen Monat oder 75 Euro für sechs Monate. Vorauszahlung nach Rechnung innerhalb von 30 Tagen.Quelle: FIM 99042001012000 Sachsen (freigegeben 28.10.2025, SächsKVZ lfd. Nr. 38)Unbefristet (lebenslang). Jugendfischereischein bis zum 16. Geburtstag (höchstens sieben Jahre). Gastfischereischein grundsätzlich ein Monat, in begründeten Einzelfällen bis sechs Monate, nur mit amtlichem Lichtbildausweis.Quelle: SächsFischG § 20 Abs. 2
  4. Fischereiabgabe zahlenKeine Fischereiabgabe. Die bis 25.05.2012 geltende Fassung des SächsFischG erhob mit der Scheingebühr eine Fischereiabgabe (§ 34 Abs. 2 alt); die seit 26.05.2012 geltende Fassung kennt keine Abgabe mehr und regelt in § 34 Abs. 2 nur die Verteilung der am 30.06.2012 vorhandenen Restmittel. Die Kostenübersicht des LfULG nennt nur Verwaltungsgebühren als Gesamtkosten.Quelle: SächsFischG § 34 Abs. 2 (Fassung ab 26.05.2012, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.04.20
  5. Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland

Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich

Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste

Gastfischereischein ohne Fischereiprüfung für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, ausgestellt von der Fischereibehörde, ausgeben können ihn auch die Anglerverbände (§ 22 Abs. 3 SächsFischG). Voraussetzung: Sachkunde über den Umgang mit gefangenen Fischen, insbesondere das tierschutzgerechte Töten, 'in geeigneter Form' nachweisen (§ 32 Abs. 1 SächsFischVO). Gültig nur mit amtlichem Lichtbildausweis und grundsätzlich für einen Monat, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monate (§ 32 Abs. 2 SächsFischVO). Gebühr laut LfULG (Stand Oktober 2021): 15 Euro für einen Monat, 75 Euro für sechs Monate.

Gesetzestext: SächsFischG § 22 Abs. 3

Kinder und Jugendliche

Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung für Personen, die das 9., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SächsFischG); er wird mit dem 16. Geburtstag ungültig (§ 20 Abs. 2). Fischen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, 'es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein' (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Unter 16 Jahren ganz ohne Schein bei Veranstaltungen der Anglervereine unter Aufsicht sachkundiger Vereinsvertreter (§ 20 Abs. 3 Satz 1). Fischereischein mit Prüfung ab vollendetem 14. Lebensjahr (§ 21 Abs. 1 Nr. 1). Gebühr Jugendschein 9 Euro laut LfULG (Stand Oktober 2021).

Gesetzestext: SächsFischG § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1

Angelteich und Teichanlage

Ja, Ausnahme mit Bedingungen: An bewirtschafteten Anlagen (Anlagen der Fischzucht und Fischhaltung samt Grabensystemen, § 2 Abs. 2 SächsFischG) braucht man für den Fischfang mit der Handangel keinen Fischereischein, wenn der Anlagenbetreiber die Personen ohne Schein über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und beim Fischfang beaufsichtigt oder einen Scheininhaber damit beauftragt (§ 3 Abs. 3 Satz 1). Der Betreiber muss das der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzeigen (§ 3 Abs. 3 Satz 3). Nach § 5 SächsFischVO ist eine ausgehängte Teichordnung Pflicht, eine Aufsichtsperson darf höchstens zwei Personen ohne Schein beaufsichtigen, mehr nur mit ausgehändigtem Informationsblatt.

Gesetzestext: Sächsisches Fischereigesetz

Kurz gefragt

Kann ich den Angelschein in Sachsen online machen?

Online geht: Theorie des Vorbereitungslehrgangs (SächsFischVO § 25 Abs. 1 Satz 3); Antrag auf Fischereischein, Verlängerung, Duplikat und Jugendschein über Amt24 mit Online-Ausweisfunktion; Antrag Gastfischereischein über das Amt24-Formular; Übungsprüfung und Fragenkatalog. Die Prüfung läuft zwar am Computer, aber nur vor Ort im Prüfungslokal unter Aufsicht, nicht von zu Hause. Eine Fischereiabgabe gibt es nicht. Zu Scheinen aus anderen Ländern: Scheine, die ohne Sachkundeprüfung ausgestellt wurden, zählen in Sachsen nicht als Sachkundenachweis.

Quelle: SächsFischVO § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1

Angelschein in Sachsen verloren: was tun?

Duplikat bei der Fischereibehörde beantragen, online über Amt24 oder per Post; Gebühr 7 Euro (auch bei Namens- oder Adressänderung). Zweitausstellung eines Prüfungszeugnisses ebenfalls 7 Euro.

Quelle: LfULG Laufzeiten und Kosten (Stand Oktober 2021)

Gilt in Sachsen ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?

Wer den Hauptwohnsitz in Sachsen hat, braucht einen Schein der sächsischen Fischereibehörde; wer nach Sachsen zieht, behält seinen Schein aus einem anderen Bundesland im bisherigen Umfang. Für Personen ohne Hauptwohnsitz in Sachsen verlangt das Gesetz nur einen gültigen Fischereischein. Wer bereits einen Fischereischein hat, gilt als sachkundig, außer bei Scheinen anderer Länder ohne Sachkundeprüfung und bei Jugendscheinen. Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland bekommen den Gastfischereischein (Nachweis: heimischer Fischereischein oder Angellizenz).

Quelle: SächsFischG § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 22 Abs. 3

Gibt es die Prüfungsfragen für Sachsen zum Üben?

Ja. Die Fischereibehörde veröffentlicht die Fragensammlung mit Antworten für alle fünf Sachgebiete (Stand 06/2025) als PDF, dazu eine Online-Testprüfung.

Quelle: LfULG-Seite Fischereischein, Lehrgang, Prüfung (Fragensammlung Stand 06/2025

Noch nicht sicher belegt

SächsFischG nur rechtsbereinigt mit Stand 26.05.2012 im Portal; spätere Änderungen nicht ausgeschlossen. Die Abschaffung der Fischereiabgabe ist aus dem Normvergleich abgeleitet, eine ausdrückliche Behördenaussage dazu wurde nicht gefunden. Prüfungsgebühr 30 Euro nur aus dem Formular von 2021; Gebühren 9, 15, 75 und 7 Euro aus LfULG 2021 und FIM 2025, SächsKVZ selbst nicht gelesen. Mindestalter 18 für den Gastschein steht nur im Antragsformular (Stand 08/2026), nicht im Gesetz. Widersprüche: Das Gastschein-Formular bietet sechs Monate frei zur Auswahl an, die SächsFischVO § 32 Abs. 2 nur in begründeten Einzelfällen; LfULG-Seiten sprechen bei Jugendlichen von ständiger Aufsicht, das Gesetz von Begleitung; die LfULG-Kinderseite sagt, die Scheinpflicht bestehe ab 16, das Gesetz kennt keine Altersgrenze außer den Ausnahmen.

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Andere Bundesländer

Quellen (9)

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich; maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

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