Angelschein
Angelschein Hessen
In Hessen brauchst du ab 14 einen Fischereischein mit bestandener Prüfung und zahlst dazu die Fischereiabgabe. 10- bis 15-Jährige dürfen ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers mit der Handangel angeln, Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen einen Besucherfischereischein.
Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
- Eigener Schein ab
- 14 Jahren
- Ohne Prüfung
- nur ohne Wohnsitz in Deutschland
- Kinder ohne Schein
- bis 15 Jahre, in Begleitung
So bekommst du den Angelschein in Hessen
- VorbereitenPflicht ist nur ein praktischer Vorbereitungslehrgang von mindestens 8 Stunden (Gebrauch der Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische, tierschutzgerechtes Töten an mindestens zwei, auch künstlichen, Fischen). Zusätzlich soll man eine Schulung von mindestens 22 Stunden besuchen oder sich das Wissen im Selbststudium aneignen; dieser Theorieteil ist also frei, auch online. Ob der praktische Pflichtlehrgang online stattfinden darf, regelt die Verordnung nicht ausdrücklich.Quelle: Hessische Fischereiverordnung vom 14.04.2023 § 21 Abs. 1 und 2, § 22 Abs. 3
- Prüfung ablegenFischereischein ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Für die Prüfung selbst nennt die Fischereiverordnung kein Mindestalter; Minderjährige brauchen die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertretung.Quelle: HFischG vom 17.11.2022 (GVBl. S. 576) § 30 Abs. 1 Nr. 1Präsenzprüfung, schriftlich oder elektronisch im Antwort-Wahl-Verfahren (der Prüfungsausschuss entscheidet). 60 Fragen aus 5 Gebieten (allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz und Fischereimethoden mit Gerätekunde, Gesetzeskunde), Dauer 2 Stunden. Bestanden mit mindestens 45 richtigen Antworten und mindestens 9 richtigen in jedem Gebiet. Kein praktischer Prüfungsteil. Nicht bestanden heißt: vollständig wiederholen.Quelle: Hessische Fischereiverordnung vom 14.04.2023 § 23 Abs. 2, § 24 Abs. 2 und 4Bei der unteren Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) des gewöhnlichen Aufenthalts, vor einem Prüfungsausschuss aus Behörde, Fischereiberater und Verband Hessischer Fischer. Termine mindestens einmal je Halbjahr, mindestens 6 Wochen vorher öffentlich bekannt gemacht. Zulassungsantrag spätestens 4 Wochen vorher, mit Lehrgangsnachweis und Zahlungsbeleg; Ladung in Textform. Prüflinge aus anderen hessischen Kreisen sollen zugelassen werden.Quelle: Hessische Fischereiverordnung § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 1 und 3, § 2240 Euro, spätestens 4 Wochen vor dem Termin an die untere Fischereibehörde (Vorkasse).Quelle: FIM Hessen 'Fischerprüfung Abnahme', fachlich freigegeben 20.12.2023 (Verweis auf Verwaltu
- Fischereischein beantragenGemeindevorstand der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthalts; ohne Aufenthalt in Hessen die Gemeinde, in der du angeln willst. Die Gemeinde erhebt auch die Fischereiabgabe.Quelle: HFischG § 36Die Ministeriumsseite nennt derzeit Verwaltungsgebühren plus Fischereiabgabe: Jahresschein 10 plus 7,50 Euro, Fünfjahresschein 18 plus 27 Euro, Zehnjahresschein 36 plus 50 Euro, Jugendliche 3 plus 3,50 Euro pro Jahr, Ausländerfischereischein 5 plus 7,50 Euro. Das sind die Scheine nach altem Recht, die Gemeinden laut Übergangsregel noch bis 31.12.2027 ausstellen dürfen. Die Gebühr für den neuen lebenslangen Fischereischein wurde nicht gefunden.Quelle: Ministeriumsseite 'Fischerei' (landwirtschaft.hessen.de, HMLU), abgerufen 13.10.2026Neues Recht: Fischereischein lebenslang; Sonderfischereischein für 1, 5 oder 10 Kalenderjahre; Besucherfischereischein für einen Monat im Kalenderjahr. Übergang: bis 31.12.2027 dürfen Gemeinden noch Scheine nach dem HFischG 2010 erteilen (1, 5 oder 10 Jahre; Ausländerfischereischein 3 Monate). Der Schein gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis, auf Papier oder digital.Quelle: HFischG § 30 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 56 Abs. 2 (Frist 2025 durch 2027 ersetzt per GVBl. 202
- Fischereiabgabe zahlenNach neuem Recht pro Kalenderjahr: 10 Euro für Inhaber eines hessischen Fischerei-, Sonder- oder Besucherfischereischeins, 3,50 Euro für Jugendliche von 10 bis 15 mit gewöhnlichem Aufenthalt in Hessen, die ohne Schein angeln. Bis zu 4 Jahre im Voraus zahlbar, bei der Gemeinde; den Nachweis musst du beim Angeln dabeihaben. Inhaber von Scheinen anderer Länder zahlen nach dem Wortlaut keine hessische Abgabe (Pflicht gilt für Inhaber eines hessischen Scheins). Widerspruch: Die Ministeriumsseite nennt noch die alten, laufzeitgebundenen Abgaben (7,50, 27 und 50 Euro).Quelle: HFischG § 35 Abs. 1
- Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland
Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich
Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste
Ja, es gibt einen Weg ohne Prüfung: Personen ohne Wohnsitz im Inland (und Angehörige des diplomatischen Corps) können einen Besucherfischereischein erhalten, wenn sie ihre Sachkunde nachweisen, insbesondere mit einem ausländischen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein (§ 33 Nr. 2). Nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 gilt er für einen Monat in einem Kalenderjahr. Übergangsweise dürfen bis 31.12.2027 noch Ausländerfischereischeine nach altem Recht erteilt werden (§ 56 Abs. 2 mit § 28 Nr. 3 und § 29 Nr. 3 HFischG 2010: drei aufeinanderfolgende Monate). Das FIM-Portal Hessen (fachlich freigegeben 06.07.2023) beschreibt diesen alten Dreimonatsschein: ab 14 Jahren, 12,50 Euro (5 Euro Gebühr plus 7,50 Euro Fischereiabgabe), Antrag beim Gemeindevorstand.
Gesetzestext: HFischG vom 17.11.2022, § 33 Nr. 2, § 34 Abs. 1 Nr. 3, § 36, § 56 Abs. 2
Kinder und Jugendliche
Jugendliche ab vollendetem 10. bis vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen ohne Fischereischein mit der Handangel fischen, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein; die Aufsichtsperson weist das Alter auf Verlangen per amtlichem Lichtbildausweis nach (§ 29 Abs. 4). Wer in Hessen gewöhnlich lebt, zahlt auch dann die Fischereiabgabe (§ 35 Abs. 1 Satz 4). Kinder unter 10 dürfen eine volljährige, zum Fischfang berechtigte Person beim Fischfang mit deren Handangeln unterstützen, wenn sie dabei herangeführt werden; das gilt für Kinder aus einem Hausstand oder zwei Kinder aus verschiedenen Hausständen (§ 29 Abs. 3). Ein eigener Fischereischein setzt Prüfung und vollendetes 14. Lebensjahr voraus (§ 30 Abs. 1 Nr. 1). Ein Jugendfischereischein ist im HFischG 2022 nicht mehr vorgesehen.
Gesetzestext: HFischG vom 17.11.2022, § 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 1, § 35 Abs. 1, Stand: zuletzt geände
Angelteich und Teichanlage
Keine Ausnahme für Angelteiche. Das HFischG gilt ausdrücklich auch für künstlich angelegte oder ablassbare, gegen Fischwechsel abgesperrte Fischteiche sowie für Aquakulturanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3). Ausgenommen sind nur Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich ohne Verbindung zu anderen Gewässern und Hälterungen, und das nur, solange sie nicht fischereiwirtschaftlich oder angelfischereilich genutzt werden (§ 2 Abs. 2). Die Fischereischeinpflicht in § 29 Abs. 1 kennt keine Ausnahme für Teiche.
Gesetzestext: Hessisches Fischereigesetz
Kurz gefragt
Kann ich den Angelschein in Hessen online machen?
Online geht: die freiwillige Theorie-Vorbereitung (Selbststudium, Fragenkatalog als PDF). Den Fischereischein kann man je nach Gemeinde persönlich, per Post oder online beantragen. Nicht online: die Prüfung (Präsenzprüfung, auf Papier oder am Gerät vor Ort) und der praktische Pflichtlehrgang; der Zulassungsantrag zur Prüfung ist schriftlich zu stellen (FIM 2023: 'Online-Dienste vorhanden: Nein'). Einen landesweiten Online-Dienst für Schein oder Abgabe nennt keine amtliche Quelle. Ein Online-Kurs ersetzt die Prüfung nicht.
Angelschein in Hessen verloren: was tun?
Zuständig ist der Gemeindevorstand, der auch den Fischereischein ausstellt. Eine landesweite Ersatzregel ist nicht veröffentlicht. Die Stadt Wiesbaden (kommunal) schreibt: Bei Verlust oder Unleserlichkeit gibt es einen Ersatzschein für denselben Zeitraum, erhoben wird nur die Gebühr, nicht erneut die Fischereiabgabe. Die Stadt Dreieich bietet einen Antrag bei Verlust an. Einen Betrag nennt keine der Quellen; das Verwaltungskostenverzeichnis kannte in der Fassung von 2011 keine eigene Ersatz-Nummer. Offen: Gebühr für den Ersatzschein. noch nicht sicher belegt
Quelle: FIM 'Fischereischein Ausstellung' Hessen (freigegeben HMUKLV 21.12.2023)
Gilt in Hessen ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?
Fischereischeine anderer Bundesländer oder EU-Staaten erkennt das Ministerium an, wenn sie unter gleichwertigen Voraussetzungen erteilt wurden, auch per Allgemeinverfügung; Prüfungen anderer Länder ebenso. Die noch zitierte Allgemeinverfügung vom 21.07.2011 erkennt Scheine und Prüfungen aus BW, BY, BE, HB, NI, RP, SL, SN, ST, SH und TH an (nicht den Thüringer Vierteljahresschein); für BB, HH, MV und NRW nur mit Nachweis von Prüfung und Lehrgang auf Nachfrage. Ohne Wohnsitz in Deutschland: Besucherfischereischein mit Nachweis der Sachkunde, etwa ausländischer Fischereischein.
Gibt es die Prüfungsfragen für Hessen zum Üben?
Ja, öffentlich: Das Ministerium veröffentlicht den Fragen- und Antwortkatalog (bundeseinheitlicher Katalog Stand Oktober 2023 plus hessische Fragen Stand April 2024) als PDF ohne und mit Lösungen.
Quelle: Ministeriumsseite 'Fischerei', Abschnitt 'Fragen- und Antwortenkatalog zur Fischerprüfung'
Welche Scheinart und welche Abgabe Gemeinden 2026 tatsächlich ausstellen bzw. erheben: HFischG § 56 Abs. 2 erlaubt das alte Recht bis 31.12.2027, die Übergangsregel der HFischV (§ 36 Abs. 2) für die alte Abgabe lief aber nur bis 31.12.2025; die Ministeriumsseite zeigt weiter die alten Beträge. Gebühr für den lebenslangen Schein und für den Besucherschein nicht gefunden. Prüfungsgebühr nur aus FIM von 2023. Mindestalter Besucherschein nicht geregelt gefunden. Ob die Allgemeinverfügung von 2011 unter dem HFischG 2022 fortgilt, ist nicht ausdrücklich bestätigt. Ersatz bei Verlust offen.
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- Angeln ohne Angelschein in Hessen
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Quellen (8)
- HFischG vom 17.11.2022 (GVBl. S. 576) § 30 Abs. 1 Nr. 1Abgerufen 13.10.2026
- FIM Hessen 'Fischerprüfung Abnahme', fachlich freigegeben 20.12.2023 (Verweis auf Verwaltungskostenordnung MUKAbgerufen 13.10.2026
- Ministeriumsseite 'Fischerei', Abschnitt 'Fragen- und Antwortenkatalog zur Fischerprüfung', abgerufen 13.10.20Abgerufen 13.10.2026
- Hessische Fischereiverordnung § 21, § 23 Abs. 2Abgerufen 13.10.2026
- Ministeriumsseite 'Fischerei' (landwirtschaft.hessen.de, HMLU), abgerufen 13.10.2026Abgerufen 13.10.2026
- HFischG § 30 Abs. 2, § 34 Abs. 1, § 56 Abs. 2 (Frist 2025 durch 2027 ersetzt per GVBl. 2025 Nr. 117)Abgerufen 13.10.2026
- FIM 'Fischereischein Ausstellung' Hessen (freigegeben HMUKLV 21.12.2023)Abgerufen 13.10.2026
- HFischG § 30 Abs. 3, § 31 Abs. 1 Satz 3, § 33 Nr. 2Abgerufen 13.10.2026
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