Angelschein
Angelschein Brandenburg
In Brandenburg darfst du ab 8 Jahren ohne Prüfung mit der Friedfischangel angeln, du brauchst nur eine Angelkarte und ab 14 die Fischereiabgabe von 12 Euro im Jahr. Für Raubfisch brauchst du einen Fischereischein nach bestandener Anglerprüfung, ein Lehrgang ist keine Pflicht.
Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
- Eigener Schein ab
- 14 Jahren
- Ohne Prüfung
- nur ohne Wohnsitz in Deutschland
- Kinder ohne Schein
- bis 7 Jahre, in Begleitung
- Jugendschein ohne Prüfung
- 8 bis 17 Jahre
- Friedfischangel ohne Fischereischein
- ab 8 Jahren
So bekommst du den Angelschein in Brandenburg
- VorbereitenKein Pflichtlehrgang: Für die Zulassung zur Anglerprüfung besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Ein Online-Lehrgang ist damit möglich, aber nicht amtlich geregelt.Quelle: MLEUV-Seite Anglerprüfung und Fischereischein
- Prüfung ablegenZur Anglerprüfung wird nur zugelassen, wer vor Beginn der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet hat; der Fischereischein wird unter 14 versagt. Jugendfischereischein (Friedfischhandangel) auf Antrag ab 8.Quelle: Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008, zuletzt geändert 05.03.2024, § 6 Abs. 1Schriftliche Prüfung in deutscher Sprache, 60 Fragen (je 12 aus fünf Gebieten: Fischkunde und Hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische, Rechtsvorschriften), je drei Antworten, zwei Stunden. Bestanden mit mindestens 45 richtigen und mindestens der Hälfte (6) je Gebiet. In Ausnahmefällen mündlich. Kein praktischer Teil. Wiederholung möglich, neu zu beantragen.Quelle: AnglPrV §§ 3, 7, 9, 12Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder vom Landesamt (LELF) anerkannte private Anglerprüfer; Liste der Prüfer beim LELF. Schriftliche Anmeldung bei der zuständigen Stelle zu deren bekanntgegebenem Termin, mit Zahlungsnachweis und bei Minderjährigen Zustimmung der Eltern; Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur.Quelle: BbgFischG § 19 Abs. 225 Euro einschließlich Zeugnis; der Zahlungsnachweis gehört zum Zulassungsantrag.Quelle: AnglPrV § 14 Abs. 1, § 5 Abs. 3
- Fischereischein beantragenUntere Fischereibehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) am Wohnsitz oder Aufenthaltsort.Quelle: BbgFischG § 17 Abs. 1Fischereischein auf Lebenszeit 25 Euro, Jugendfischereischein 2,50 Euro (Kapitel 13.1 GebOLandw).Quelle: FIM-Leistung 99042001012000 Brandenburg (freigegeben 23.04.2020)Unbefristet. Jugendfischereischein bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Angeln nur zusammen mit Abgabenachweis (ab 14) und Angelkarte oder Vereinsdokument.Quelle: BbgFischG § 17 Abs. 3 und 6, § 18 Abs. 2
- Fischereiabgabe zahlen12 Euro je Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (seit 01.01.2026). Marke in eine ausgefüllte Nachweiskarte kleben; erhältlich bei unteren Fischereibehörden, Fischereibetrieben, Angelgeschäften und weiteren Ausgabestellen, digital im Pilotprojekt angelkarten.com. Befreit: unter 14; wer bewirtschaftete Teichanlagen betreibt oder dort mit der Handangel fischt; wer die Abgabe in einem anderen Bundesland gezahlt hat und keinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat; Helfer von Fischereiberechtigten und Fischwirt-Auszubildende (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 bis 3). Friedfischangler ab 14 und Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland zahlen.Quelle: Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe vom 02.08.2006, zuletzt geändert 29.12.20
- Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland
Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich
Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste
Kein Fischereischein nötig für Angler ohne Hauptwohnsitz in Deutschland, die sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres in Brandenburg aufhalten; die Ausnahme gilt für den Fischfang mit Angelgeräten (nicht nur Friedfisch). Von der Fischereiabgabe sind sie nicht befreit. Laut Ministerium mitführen: Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke, Angelkarte, Reisepass oder Personalausweis. Abgabe 12 Euro je Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre. Gäste aus anderen Bundesländern: dortiger Fischereischein gilt; wer die Abgabe dort gezahlt hat und keinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat, ist von der Brandenburger Abgabe befreit.
Gesetzestext: BbgFischG § 17 Abs. 4 Nr. 5, § 17 Abs. 5, § 22 Abs. 4 Nr. 1
Kinder und Jugendliche
Fischen darf, wer das 8. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Kinder dürfen mit einer Friedfischangel unter ständiger, unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person im Rahmen von deren Angelkarte angeln; Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten ist ihnen verboten. Ab 8 Jahren gibt es auf Antrag einen Jugendfischereischein (gültig bis 18) für die Friedfischhandangel. Unter 14 Jahren keine Fischereiabgabe. Den regulären Fischereischein gibt es erst ab 14.
Gesetzestext: BbgFischG § 18 Abs. 1, § 17 Abs. 6, § 22 Abs. 4 Nr. 3, § 20 Abs. 1
Angelteich und Teichanlage
Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft oder anderen fischereilichen Anlagen auf andere Weise als mit der Raubfischhandangel fischen. Mit der Raubfischangel (z. B. Spinnangel, mehrere Haken) braucht man also auch am Forellensee einen Fischereischein. Von der Fischereiabgabe befreit ist aber, wer in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischt (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 der Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe, zuletzt geändert am 29.12.2025).
Gesetzestext: BbgFischO § 26a Abs. 3
Kurz gefragt
Kann ich den Angelschein in Brandenburg online machen?
Online geht: Fragenkatalog und Übungsprüfung (fischereischeintest.brandenburg.de); die Fischereiabgabe kann im Pilotprojekt über www.angelkarten.com digital gezahlt werden, der digitale Nachweis darf ausgedruckt oder digital mitgeführt werden; Dokumente dürfen elektronisch vorgezeigt werden, soweit sie elektronisch ausgestellt sind. Nicht online: die Anglerprüfung (schriftlich unter Aufsicht, Kontaktaufnahme der Prüflinge untereinander verboten) und der Fischereischein (Antrag bei der unteren Fischereibehörde; Formulare der Behörden online abrufbar). Ein Touristenschein entfällt, weil Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland keinen Schein brauchen. Zu privaten Angeboten: Brandenburg verlangt keinen Lehrgang und lässt private, vom LELF anerkannte Anglerprüfer zu. Das Land weist selbst darauf hin, dass die in Brandenburg abgelegte Prüfung derzeit nicht in allen Bundesländern anerkannt wird; wer nicht in Brandenburg wohnt, soll vorher im Heimatland nachfragen.
Quelle: FIM 99042010131000 Fischereiabgabe Zahlung Brandenburg (freigegeben 13.05.2026)
Angelschein in Brandenburg verloren: was tun?
Zweitschrift bei der unteren Fischereibehörde für 10 Euro. Dafür das Prüfungszeugnis vorlegen, das man deshalb aufbewahren soll.
Quelle: GebOLandw Anlage 2 Tarifstelle 13.1.8.2 (Fassung zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.
Gilt in Brandenburg ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in Brandenburg, außer der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz in Brandenburg. Wer in einem anderen Bundesland eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat, ist von der Brandenburger Prüfung befreit. Personen ohne Hauptwohnsitz in Deutschland brauchen für kurze Aufenthalte gar keinen Schein (Abgabe und Angelkarte schon). Umgekehrt wird die Brandenburger Prüfung derzeit nicht in allen Ländern anerkannt.
Gibt es die Prüfungsfragen für Brandenburg zum Üben?
Ja. Auf fischereischeintest.brandenburg.de stehen alle Prüfungsfragen mit den richtigen Antworten, dazu eine simulierte Testprüfung. Der Fragebogen jeder Prüfung wird aus dem von der obersten Fischereibehörde vorgegebenen Katalog erstellt.
Fischereischein-Gebühr (25 Euro, Jugend 2,50 Euro) nur aus FIM vom 23.04.2020, GebOLandw nicht gelesen. Was ein kurzer Zeitraum für ausländische Urlauber ist, steht nicht im Gesetz; das Wort sachkundig in der MLEUV-Broschüre steht nicht im Gesetz. Ob angelkarten.com über das Pilotprojekt hinaus amtlich bestätigt ist, nicht geprüft.
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Weiter geht es
- Angeln ohne Angelschein in Brandenburg
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Andere Bundesländer
Quellen (9)
- Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008, zuletzt geändert 05.03.2024, § 6 Abs. 1Abgerufen 13.10.2026
- MLEUV-Seite Anglerprüfung und FischereischeinAbgerufen 13.10.2026
- BbgFischG § 19 Abs. 2Abgerufen 13.10.2026
- MLEUV-Seite Anglerprüfung und FischereischeinAbgerufen 13.10.2026
- FIM 99042010131000 Fischereiabgabe Zahlung Brandenburg (freigegeben 13.05.2026)Abgerufen 13.10.2026
- BbgFischG § 17 Abs. 1Abgerufen 13.10.2026
- BbgFischG § 17 Abs. 3 und 6, § 18 Abs. 2Abgerufen 13.10.2026
- Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe vom 02.08.2006, zuletzt geändert 29.12.2025 (GVBl. II/25 Nr. Abgerufen 13.10.2026
- GebOLandw Anlage 2 Tarifstelle 13.1.8.2 (Fassung zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.08.2026, GVBl. II NrAbgerufen 13.10.2026
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