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Ratgeber

Angeln ohne Angelschein: wo es legal geht

In Deutschland brauchst du fast überall Fischereischein und Erlaubnisschein. Es gibt aber legale Wege ohne Prüfung: Urlauberscheine, Kinder in Begleitung, manche Angelteiche, und im Ausland ist das Meer oft frei.

  1. 1 · Dein BundeslandWas ohne Prüfung geht, mit Gesetzestext.
  2. 2 · Im AuslandWo du im Meer ohne Lizenz angelst.
  3. 3 · Erwischt? Was jetztRuhig bleiben, deine Rechte, Anwalt.

1 · Dein Bundesland

Schleswig-Holstein

Ohne Prüfung geht in Schleswig-Holstein: Angeln am gewerblichen Angelteich oder vom Angelkutter mit Aufsicht, in Teichwirtschaften, als Kind unter 14 mit volljähriger Aufsicht mit Schein, sonst mit dem Urlauberfischereischein für 28 Tage (bis zu zweimal im Jahr).

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Urlauberfischereischein ohne Prüfung: Personen ohne Fischereischein werden auf Antrag für höchstens 28 aufeinanderfolgende Kalendertage von der Fischereischeinpflicht ausgenommen; bis zu zweimal je Kalenderjahr erteilbar. Erteilung durch die obere Fischereibehörde im elektronischen Verfahren, Antrag auch bei der örtlichen Ordnungsbehörde; ein Merkblatt muss als gelesen bestätigt werden (§ 5 Abs. 1 LFischG-DVO, Rahmen in § 26 Abs. 5 LFischG). Eine Wohnsitzvoraussetzung steht nicht im Verordnungstext. Kosten ab 01.01.2026 laut Landesportal: online 38 Euro, vor Ort 50 Euro, Verlängerung online 18 Euro, vor Ort 30 Euro; verwaltung.bund.de schlüsselt online 18 Euro Fischereiabgabe plus 20 Euro Gebühr auf. Mindestalter 12 Jahre laut verwaltung.bund.de.

Gesetzestext: LFischG-DVO § 5 Abs. 1 und § 9 Abs. 1

Kinder und Jugendliche

Unter 14 Jahren ist kein Fischereischein nötig, wenn mit der Handangel unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein geangelt wird (§ 26 Abs. 2 Nr. 6 LFischG); dann auch keine Fischereiabgabe (§ 29 Abs. 2). Eigener Fischereischein ab vollendetem 12. Lebensjahr nach bestandener Fischereischeinprüfung, auf Lebenszeit (§ 26 Abs. 3). Ab 16 Jahren zusätzlich amtlichen Lichtbildausweis mitführen (§ 26 Abs. 1). Einen gesonderten Jugendfischereischein sieht das LFischG nicht vor (kein entsprechender Paragraf gefunden).

Gesetzestext: LFischG SH § 26 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 6, Abs. 3

Angelteich und Teichanlage

Kein Fischereischein nötig in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung und in privaten Kleingewässern (stehende Gewässer am Haus, Hof oder Betrieb bis 0,5 ha ohne Verbindung zu offenen Gewässern) nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 LFischG. Zusätzlich nach § 5 Abs. 4 LFischG-DVO kein Schein für das Angeln mit der Handangel an einem gewerblich zur Freizeitfischerei betriebenen geschlossenen Gewässer (Angelteich); der Anbieter muss eine Aufsicht stellen (Fischereischeininhaber oder Fischwirt, mindestens 18 Jahre), die Tierschutz, Schonzeiten und Mindestmaße sicherstellt. Wer nach § 26 Abs. 2 LFischG keinen Schein braucht, ist auch von der Fischereiabgabe befreit (§ 29 Abs. 2 LFischG). Eine Gewässererlaubnis des Betreibers ist davon unabhängig.

Gesetzestext: LFischG SH § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 2 Abs. 4, § 29 Abs. 2

Küste

Ja. Das LFischG gilt für Küsten- und Binnengewässer (§ 1 Abs. 1); Küstengewässer sind die Teile von Nord- und Ostsee innerhalb der Landesgrenzen bis zur Grenze des Küstenmeeres samt Watt, Prielen, Häfen und den in der Anlage genannten Flussstrecken (§ 2 Abs. 2). Die Fischereischeinpflicht (§ 26 Abs. 1) gilt dort ohne Küstenausnahme. Ausnahme: Angeln mit der Handangel von einem gewerblichen Angelkutter mit Aufsicht (§ 5 Abs. 4 Nr. 1 LFischG-DVO). Fischereiabgabe: Pflicht ab vollendetem 12. Lebensjahr pro Kalenderjahr, Nachweis mitführen (§ 29 Abs. 1 LFischG); ab 2026 18 Euro pro Jahr (§ 9 Abs. 1 LFischG-DVO), vor Ort und online kommen Gebühren hinzu.

Gesetzestext: LFischG SH § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2, § 26 Abs. 1, § 29 Abs. 1

Noch nicht sicher belegt

Ob ein Forellensee, der nicht gewerblich zur Freizeitfischerei betrieben wird, als 'besondere Anlage der Fischerzeugung' gilt, ist amtlich nicht geklärt. Mindestalter 12 für den Urlauberfischereischein nur aus verwaltung.bund.de, nicht im Verordnungstext. Ob am Angelteich oder Angelkutter (§ 5 Abs. 4 DVO) Fischereiabgabe anfällt, regelt § 29 Abs. 2 LFischG nicht ausdrücklich (nennt nur § 26 Abs. 2). Landesportal nennt mehrjährige Abgabe für bis zu 5 Jahre, § 29 Abs. 1 LFischG erlaubt Vorauszahlung für bis zu vier Jahre; Verhältnis nicht geklärt.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Mecklenburg-Vorpommern

Ohne Prüfung geht in Mecklenburg-Vorpommern nur der Touristenfischereischein (28 Tage, 23 bis 24 Euro, im Jahr wiederholbar) oder Angeln als Kind unter 14; eine Angelerlaubnis für das Gewässer braucht man immer, auch am Forellenteich und an der Ostsee.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein) ohne Prüfung für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, im selben Kalenderjahr wiederholt erteilbar; mit dem Antrag verpflichtet man sich, die Kenntnisse aus der ausgehändigten Broschüre anzuwenden; auch elektronisch (FSchVO M-V § 1 Abs. 3 und 5). Kosten 24 Euro (8 Euro Gebühr, 10 Euro Fischereiabgabe, 1 Euro Broschüre, 5 Euro Sonderfischereiabgabe), elektronisch 23 Euro, wiederholte Erteilung im selben Jahr 13 Euro (FSchVO § 3 Abs. 3). Versagung bei einschlägigen Verurteilungen (§ 1 Abs. 3 FSchVO mit § 7 Abs. 4 bis 6 LFischG). Keine Wohnsitzvoraussetzung im Wortlaut. Mindestalter 14 laut FIM-Leistungsbeschreibung. Gastangler mit Fischereischein eines anderen Bundeslandes oder staatlichem Auslandsschein sind gleichgestellt, solange ihr Hauptwohnsitz nicht in M-V liegt (§ 7 Abs. 8 LFischG); sie zahlen die M-V-Fischereiabgabe (FSchVO § 3 Abs. 2a).

Gesetzestext: FSchVO M-V § 1 Abs. 3 und 5, § 3 Abs. 1, 2a, 3

Kinder und Jugendliche

Die Fischereischeinpflicht beginnt erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr (§ 7 Abs. 1 LFischG M-V); eine Begleitpflicht für Jüngere steht nicht im Gesetz. Unter 14 auch keine Fischereiabgabe (§ 9 Abs. 1 Satz 2). Laut LALLF-Broschüre dürfen Kinder bis 14 eigenständig ohne Fischereischein, aber mit eigener Angelerlaubnis angeln, oder unter Aufsicht eines Erwachsenen in dessen Erlaubnisbereich mitangeln. Fischereischein auf Lebenszeit nach Prüfung schon ab vollendetem 10. Lebensjahr möglich (§ 7 Abs. 3 Nr. 1). Unter 16 neben dem Schein amtlichen Lichtbild- oder Schülerausweis mitführen (§ 7 Abs. 1 Satz 3).

Gesetzestext: LFischG M-V § 7 Abs. 1 und 3, § 9 Abs. 1

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme. Auf Anlagen der Teichwirtschaft, Fischhaltung und Fischzucht (Gehege sowie künstlich angelegte, ablassbare Gewässer zur kontrollierten Aufzucht) sind unter anderem die §§ 7 bis 12 LFischG M-V anzuwenden, also auch die Fischereischeinpflicht ab 14 Jahren (§ 1 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 5, § 7 Abs. 1). Nicht anwendbar ist das Gesetz nur auf Fischintensivhaltung in geschlossenen Kreislaufsystemen (§ 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4). Die FSchVO M-V enthält keine Angelteich-Ausnahme. Zusätzlich ist immer eine Fischereierlaubnis des Berechtigten nötig (§ 6).

Gesetzestext: LFischG M-V § 1 Abs. 1, 4, 5

Küste

Ja. Das LFischG M-V gilt für die Küstengewässer (Ostsee innerhalb der Landesgrenzen einschließlich Sunde, Bodden, Haffe, Achterwasser und Peenestrom, § 1 Abs. 2); die Fischereischeinpflicht ab 14 (§ 7 Abs. 1) kennt keine Küstenausnahme. Zusätzlich ist eine Fischereierlaubnis nötig (§ 6); das Fischereirecht in Küstengewässern steht dem Land zu (§ 4 Abs. 2), für diese Erlaubnisse gilt KüFVO § 9. Laut FIM-Text erteilt die Angelerlaubnis für Küstengewässer das LALLF als obere Fischereibehörde. Fischereiabgabe: 10 Euro je angefangenes Kalenderjahr (§ 9 LFischG, FSchVO § 3 Abs. 1).

Gesetzestext: LFischG M-V § 1 Abs. 2, § 4 Abs. 2, § 6, § 7 Abs. 1, § 9

Noch nicht sicher belegt

Mindestalter 14 für den Touristenschein nur aus der FIM-Leistungsbeschreibung, nicht im Verordnungstext (ergibt sich aber aus § 7 Abs. 1, da die Pflicht erst ab 14 gilt). Eine amtliche Ministeriumsaussage speziell zu Forellenteichen war nicht abrufbar; Aussage beruht auf dem Gesetzeswortlaut. Ausstellungsgebühr für den Lebenszeitschein und Prüfungsgebühr nicht geprüft.

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Brandenburg

In Brandenburg darf jeder ab 8 Jahren ohne Prüfung mit der Friedfischhandangel angeln (Angelkarte, ab 14 Abgabemarke), Urlauber ohne Wohnsitz in Deutschland dürfen kurzzeitig sogar ohne Fischereischein mit allen Angelgeräten angeln.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Kein Fischereischein nötig für Angler ohne Hauptwohnsitz in Deutschland, die sich nur für kurze Zeiträume eines Kalenderjahres in Brandenburg aufhalten; die Ausnahme gilt für den Fischfang mit Angelgeräten (nicht nur Friedfisch). Von der Fischereiabgabe sind sie nicht befreit. Laut Ministerium mitführen: Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke, Angelkarte, Reisepass oder Personalausweis. Abgabe 12 Euro je Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre. Gäste aus anderen Bundesländern: dortiger Fischereischein gilt; wer die Abgabe dort gezahlt hat und keinen Hauptwohnsitz in Brandenburg hat, ist von der Brandenburger Abgabe befreit.

Gesetzestext: BbgFischG § 17 Abs. 4 Nr. 5, § 17 Abs. 5, § 22 Abs. 4 Nr. 1

Kinder und Jugendliche

Fischen darf, wer das 8. Lebensjahr vollendet hat. Jüngere Kinder dürfen mit einer Friedfischangel unter ständiger, unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person im Rahmen von deren Angelkarte angeln; Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten ist ihnen verboten. Ab 8 Jahren gibt es auf Antrag einen Jugendfischereischein (gültig bis 18) für die Friedfischhandangel. Unter 14 Jahren keine Fischereiabgabe. Den regulären Fischereischein gibt es erst ab 14.

Gesetzestext: BbgFischG § 18 Abs. 1, § 17 Abs. 6, § 22 Abs. 4 Nr. 3, § 20 Abs. 1

Angelteich und Teichanlage

Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für Personen, die in bewirtschafteten Anlagen der Teichwirtschaft oder anderen fischereilichen Anlagen auf andere Weise als mit der Raubfischhandangel fischen. Mit der Raubfischangel (z. B. Spinnangel, mehrere Haken) braucht man also auch am Forellensee einen Fischereischein. Die Fischereiabgabe (§ 22 BbgFischG) wird für Teichanlagen in § 2 Abs. 2 BbgFischG nicht ausgenommen.

Gesetzestext: BbgFischO § 26a Abs. 3

Friedfisch

Für den Fischfang mit der Friedfischangel ist kein Fischereischein erforderlich, für alle Altersgruppen. Friedfischhandangel: Rute mit nur einem einschenkligen Haken, tierische oder pflanzliche Köder (Hegene in Maränengewässern gilt ebenfalls als Friedfischhandangel). Nötig sind Angelkarte und ab 14 Jahren der Nachweis der Fischereiabgabe.

Gesetzestext: BbgFischG § 17 Abs. 4 Nr. 4, § 18 Abs. 2, § 22 Abs. 4 Nr. 3

Noch nicht sicher belegt

Was als kurzer Zeitraum im Kalenderjahr gilt, ist im Gesetz nicht beziffert. Das Wort sachkundig in der MLUK-Broschüre für Urlauber steht so nicht im Gesetz. Abgabepflicht in Teichanlagen nur aus dem Fehlen einer Ausnahme abgeleitet, nicht amtlich erläutert.

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Thüringen

Ohne Prüfung angeln in Thüringen Kinder von 8 bis 13 Jahren mit Jugendfischereischein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers und jede Person ab 14 Jahren einmal im Jahr mit dem Vierteljahresfischereischein (drei Monate, nur Handangel, 25 Euro); Angelteiche sind nicht ausgenommen.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Vierteljahresfischereischein für drei Monate (§ 28 Satz 1 Nr. 5 ThürFischG), ohne Fischerprüfung (§ 29 Abs. 2 Nr. 3), für Personen ab vollendetem 14. Lebensjahr, nur zum Fischen mit der Handangel, 'pro Person nur einmal je Kalenderjahr' (§ 35 Abs. 1 und 2 ThürFischAVO). Gilt ohne Lichtbild nur zusammen mit einem amtlichen Personaldokument (§ 26 Abs. 2 ThürFischG). Kosten: 10 Euro Gebühr plus 15 Euro Fischereiabgabe (§ 37 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 6 ThürFischAVO). Antrag bei der Gemeinde des Wohnsitzes, ohne Wohnsitz in Thüringen bei der Gemeinde des Angelorts (§ 30 ThürFischG). Der Schein steht allen offen, nicht nur Touristen. Zusätzlich: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und einen ausländischen Fischereischein besitzt, kann per Ausnahme einen Jahresfischereischein ohne Prüfung erhalten (§ 29 Abs. 3 ThürFischG, Ermessensregel).

Gesetzestext: ThürFischG § 26 Abs. 2, § 28 Satz 1 Nr. 5, § 29 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3, § 30

Kinder und Jugendliche

Personen vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr erhalten den Fischereischein nur als Jugendfischereischein (§ 27 Abs. 1, § 28 Satz 1 Nr. 4 ThürFischG), ohne Fischerprüfung (§ 29 Abs. 2 Nr. 2). Bis 14 dürfen sie nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers fischen; ein Vierteljahresschein-Inhaber reicht als Begleitung nicht; wer die Prüfung bestanden hat, ist von der Begleitpflicht befreit (§ 27 Abs. 2). Kosten: 5 Euro Gebühr plus 7 Euro Fischereiabgabe (§ 37 ThürFischAVO). Ab 14 Jahren gilt die Prüfungspflicht oder der Vierteljahresfischereischein. Zulassung zur Prüfung ab vollendetem 10. Lebensjahr (§ 30 Abs. 6 Nr. 1 ThürFischAVO).

Gesetzestext: ThürFischG § 27, § 28 Satz 1 Nr. 4, § 29 Abs. 2 Nr. 2

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme gefunden. Das ThürFischG gilt ausdrücklich auch für alle künstlich angelegten, ablassbaren Gewässer sowie abgesperrte Fischteiche und Fischbehälter (§ 1 Abs. 1 Nr. 2). Ausgenommen sind nur 'nicht fischereilich genutzte Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich' ohne Verbindung zu anderen Gewässern (§ 1 Abs. 2). Wer den Fischfang ausübt, muss einen Fischereischein bei sich führen (§ 26 Abs. 1); die Helfer-Ausnahme gilt nicht beim Angeln mit der Handangel (§ 26 Abs. 3 Satz 2). Angelteiche und Forellenseen: Fischereischein nötig, ohne Prüfung geht der Vierteljahresfischereischein.

Gesetzestext: Thüringer Fischereigesetz

Noch nicht sicher belegt

Kinder unter 8 Jahren: keine Regelung gefunden. Ob der Vierteljahresschein vom Antragstag an oder für frei wählbare drei Monate läuft, steht nicht im gesehenen Wortlaut. Die Ausnahme nach § 29 Abs. 3 ThürFischG ist eine Kann-Regel, Verwaltungspraxis nicht geprüft.

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Bayern

Ohne Prüfung angeln in Bayern nur Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers sowie volljährige Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland mit dem Jahresfischereischein für höchstens drei Monate; Angelteiche und Forellenseen brauchen einen Fischereischein.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Bestätigt: Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und hier keinen Wohnsitz begründen, erhalten einen Fischereischein ohne Prüfung (§ 3 Satz 1 Nr. 1 AVBayFiG). Der Schein gilt ein Jahr, 'beschränkt auf höchstens drei von der antragstellenden Person bestimmte Monate' (Jahresfischereischein, § 3 Satz 2 Nr. 1). Fischereiabgabe dafür 15 Euro (§ 9 Abs. 3 AVBayFiG), Gebühr 7,50 Euro laut BayernPortal. Solche befristeten Scheine anderer Länder, die ohne Prüfung an Personen mit Wohnsitz in Deutschland erteilt wurden, gelten in Bayern nicht (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AVBayFiG).

Gesetzestext: AVBayFiG § 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 Nr. 1, § 9 Abs. 3, § 2 Abs. 1

Kinder und Jugendliche

Den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren (vollendetes 7., nicht vollendetes 18. Lebensjahr) dürfen nur 'in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins' fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG). Nach BayernPortal brauchen sie dafür keinen eigenen Schein und zahlen keine Fischereiabgabe, ein Erlaubnisschein für das Gewässer ist aber nötig. Mit bestandener Prüfung (Teilnahme ab 12 Jahren, Art. 48 Satz 2) gibt es den Fischereischein auf Lebenszeit ab 14 Jahren (Art. 47 Abs. 3). Unter 7 Jahren: keine Regelung gefunden.

Gesetzestext: BayFiG Art. 47 Abs. 2 und 3, Art. 48 Satz 2

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für das Angeln. Wer mit der Handangel fischt, braucht auch in Teichen, Fischzucht- und Teichanlagen einen Fischereischein. Befreit ist nach Art. 46 Abs. 2 Nr. 2 BayFiG nur, wer 'auf andere Weise als mit der Handangel' in geschlossenen Gewässern nach Art. 2 Nr. 1 und 2 fischt (künstlich angelegte, ablassbare, abgesperrte Fischteiche und Fischbehälter sowie Zucht-Rinnsale). Für Baggerseen ohne Verbindung (Art. 2 Nr. 3) gibt es gar keine Befreiung. Angelteiche und Forellenseen: Fischereischein nötig.

Gesetzestext: Bayerisches Fischereigesetz

Noch nicht sicher belegt

Regel für Kinder unter 7 Jahren nicht gefunden. Ob Touristen den Jahresfischereischein mehrmals beantragen können, regelt der gesehene Wortlaut nicht. Ob für Touristen eine Übersetzung des Heimatscheins verlangt wird (Hinweis Stadt Nürnberg), steht nicht in AVBayFiG und BayernPortal.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Baden-Württemberg

Ohne Prüfung angeln in Baden-Württemberg Kinder von 7 bis 15 Jahren mit Jugendfischereischein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers sowie Gäste, die höchstens einen Monat in Deutschland sind, mit einem Jahresfischereischein; in bewirtschafteten Teich- und Fischzuchtanlagen gilt die Scheinpflicht laut Gesetzeswortlaut nicht, in kleinen Gewässern bis 0,25 ha schon.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Vom Sachkundenachweis wird abgesehen bei 'Personen, die sich nicht länger als einen Monat in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten' (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 LFischVO). Ohne Sachkundenachweis wird der Schein als Jahresfischereischein für ein Kalenderjahr ausgestellt (§ 31 Abs. 6 FischG). Die FIM-Leistungsbeschreibung des Landes formuliert: Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein. Kosten: Fischereiabgabe 12 Euro je Kalenderjahr, beim Jahresfischereischein zusammen mit der Gebühr erhoben (§ 12 LFischVO); die Gebühr legt die Gemeinde fest.

Gesetzestext: LFischVO § 14 Abs. 3 Nr. 3 und § 12

Kinder und Jugendliche

Jugendfischereischein ohne Sachkundeprüfung für Personen, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 32 Abs. 1 FischG). Er gilt bis Ende des Kalenderjahres, in dem man 16 wird, und berechtigt nur zum Fischen 'unter Aufsicht einer mindestens achtzehn Jahre alten Person, die Inhaber eines gültigen Fischereischeins ist' (§ 32 Abs. 2). Unter 7 Jahren wird kein Schein erteilt (§ 33 Abs. 1 Nr. 1). Fischerprüfung ab vollendetem 10. Lebensjahr (§ 15 Abs. 2 LFischVO). Für den Jugendfischereischein entfällt laut service-bw/FIM die Fischereiabgabe und es braucht das Einverständnis der Eltern.

Gesetzestext: FischG BW § 32 Abs. 1 und 2, § 33 Abs. 1 Nr. 1

Angelteich und Teichanlage

Auf 'bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft und der Fischzucht' finden nach § 1 Abs. 2 Satz 1 FischG nur die §§ 3 bis 12, 14 Abs. 2, 15, 16, 38, 39, 44, 45, 50 und 51 Anwendung; § 31 (Fischereischeinpflicht) gehört nicht dazu. Nach dem Wortlaut gilt die Scheinpflicht dort also nicht. Ausdrücklich anders bei kleinen abgeschlossenen Gewässern bis 0,25 ha ohne Fischwechselverbindung mit nur einem nicht beschränkten Fischereirecht: dort 'findet § 31 Anwendung' (§ 1 Abs. 2 Satz 2), Schein also nötig. Ob ein Angelteich oder Forellensee als bewirtschaftete Anlage der Teichwirtschaft gilt, legt der gesehene Wortlaut nicht fest.

Gesetzestext: Fischereigesetz für Baden-Württemberg

Noch nicht sicher belegt

Ob kommerzielle Angelteiche und Forellenseen als 'bewirtschaftete Anlagen der Teichwirtschaft' im Sinn von § 1 Abs. 2 FischG gelten, ist nicht amtlich bestätigt; keine Behördenauskunft dazu gefunden. Gebühr für Touristen- und Jugendschein ist kommunal, kein Landesbetrag. Gesetzestext (§ 14 LFischVO: Aufenthalt bis ein Monat, ohne Bezug auf Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz) und FIM-Text ('Urlauber aus dem Ausland', 'vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres') sind nicht deckungsgleich formuliert.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Niedersachsen

In Niedersachsen verlangt das Gesetz keinen Fischereischein: Personalausweis plus Erlaubnisschein des Gewässerinhabers reichen, an der Küste ist der Fischfang frei, viele Vereine und Ausgeber verlangen aber die Fischerprüfung.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Wohnsitz: Auch Urlauber fischen mit Fischereischein oder Personalausweis plus Fischereierlaubnisschein des Berechtigten. Einen befristeten Touristenschein gibt es nicht; der Fischereischein nach § 59 wird nur Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ausgestellt. Einzelne Ausgeber verlangen trotzdem Sachkunde: Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven gibt Erlaubnisscheine für Außen- und Unterweser nur gegen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und Sachkundenachweis (deutscher Fischereischein oder deutsche Sportfischerprüfung) aus.

Gesetzestext: Nds. FischG § 57 Abs. 1 und § 59 Abs. 1, abgerufen 2026-10-10

Kinder und Jugendliche

Unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden. Ein Mindestalter nennt das Gesetz nicht. Den Fischereischein stellt die Wohnsitzgemeinde Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ab vollendetem 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung aus, unbefristet. Einen Jugendfischereischein gibt es im Gesetz nicht.

Gesetzestext: Nds. FischG § 15

Angelteich und Teichanlage

Das Nds. FischG kennt keine allgemeine staatliche Fischereischeinpflicht, also auch keine eigene Teich-Ausnahme. Wer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Pächter ist, muss einen Fischereischein ODER einen Personalausweis sowie die Bescheinigung des Berechtigten (Fischereierlaubnisschein) mitführen. Der Erlaubnisschein entfällt, wenn der Berechtigte oder sein Beauftragter anwesend ist. An Angelteichen und Forellenseen genügt nach dem Gesetz also Ausweis plus Erlaubnis des Betreibers; ob der Betreiber eine Prüfung verlangt, entscheidet er selbst.

Gesetzestext: Nds. FischG § 57 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1

Küste

In den Küstengewässern ist der Fisch- und Krebsfang frei. Eine Fischereischeinpflicht oder eine Fischereiabgabe enthält das Nds. FischG nicht (Volltext durchsucht, kein Treffer für Fischereiabgabe). Ausnahmen: Muschelfischerei nur mit Erlaubnisschein des Staatlichen Fischereiamts Bremerhaven; in den nach Anlage 1 als Küstengewässer geltenden Strecken mit fortbestehendem Fischereirecht (z. B. Außen- und Unterweser) braucht man einen Erlaubnisschein, den das Fischereiamt Bremerhaven nur mit Sachkundenachweis ausgibt.

Gesetzestext: Nds. FischG § 16 Abs. 1 und 3

Noch nicht sicher belegt

Ob ein ausländischer Reisepass als Personalausweis im Sinne von § 57 gilt, steht nicht im Gesetz. Angelbezogene Einzelregeln der Nds. Küstenfischereiordnung (KüFischO vom 03.03.2006) nicht am Wortlaut geprüft. Gebühr des Fischereischeins bei der Gemeinde nicht amtlich belegt. Auslegungsfrage, ob § 57 an freien Küstengewässern überhaupt einen Erlaubnisschein verlangt, ist amtlich nicht erläutert.

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Nordrhein-Westfalen

Ohne eigene Prüfung angeln dürfen in NRW Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers (mit Erlaubnisschein) sowie Gäste, die nicht in Deutschland gemeldet sind, mit dem Ausländerfischereischein; am Angelteich gilt die Scheinpflicht.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Wer nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist (ebenso Angehörige diplomatischer Vertretungen), kann ohne Fischerprüfung einen Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erhalten, wenn die nötigen Kenntnisse auf andere Weise vorhanden sind (§ 31 Abs. 6). Laut Verwaltungsvorschrift vom 03.07.2026 genügt dafür eine Selbstauskunft vor Ort oder im Onlineverfahren; ein Heimat-Fischereischein ist nicht notwendig. Mit dem Schein wird immer der Nachweis über die Fischereiabgabe für das Kalenderjahr ausgestellt. Kosten laut Stadt Köln (Seite ohne Datum): 20 Euro online, 32 Euro bei der Behörde.

Gesetzestext: LFischG NRW § 31 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6, Fassung gültig ab 01.07.2026

Kinder und Jugendliche

Seit 01.07.2026 gibt es keinen Jugendfischereischein mehr (§ 32 regelt jetzt den Fischereischein mit Begleitung für Menschen mit Behinderung). Kinder und Jugendliche ab vollendetem 10. bis vor Vollendung des 16. Lebensjahres brauchen keinen Fischereischein, dürfen aber nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein fischen; die Begleitperson weist das Alter auf Verlangen per Schülerausweis oder amtlichem Lichtbildausweis nach (§ 31 Abs. 3 Nr. 3). Einen Erlaubnisschein für das Gewässer müssen auch sie bei sich führen (§ 37 Abs. 1 Satz 2). Für Kinder unter 10 enthält § 31 Abs. 3 keine Ausnahme. Ein eigener Fischereischein (mit Prüfung) ist ab 12 möglich, vorher ist er zu versagen (§ 33 Abs. 1 Nr. 1).

Gesetzestext: LFischG NRW § 31 Abs. 3 Nr. 3, § 32, § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 37 Abs. 1, Fassung gültig ab 01.

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für Angelteiche oder Forellenseen. Das LFischG gilt nach § 1 Abs. 3 nur dann nicht für Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, wenn sie abgesperrt sind, dauernd bewirtschaftet, regelmäßig abgelassen und nicht angelfischereilich genutzt werden; ein Teich, an dem geangelt wird, fällt also unter das Gesetz. Für Privatgewässer (stehend, gegen jeden Fischwechsel abgesperrt, zum Haus-, Wohn- oder Hofbereich gehörend oder höchstens 0,5 Hektar, § 1 Abs. 4) gilt für den Fang mit der Handangel weiterhin § 31 (§ 1 Abs. 5). Vom Fischereischein befreit ist nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des Privatgewässers; die Verwaltungsvorschrift vom 03.07.2026 stellt klar, dass andere Personen, die dort fischen, nicht freigestellt sind.

Gesetzestext: Landesfischereigesetz NRW

Noch nicht sicher belegt

Gesamtpreis des Ausländerfischereischeins nur aus kommunaler Quelle (Stadt Köln, ohne Datum), nicht aus Landesgebührenrecht geprüft. Ob Kinder unter 10 überhaupt angeln dürfen (etwa als Helfer), regelt § 31 nicht ausdrücklich. Landesfischereiverordnung nicht auf weitere Ausnahmen durchsucht.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Hessen

Ohne eigene Prüfung angeln dürfen in Hessen 10- bis 15-Jährige mit der Handangel unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers sowie Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland mit dem Besucherfischereischein (Sachkunde nachweisen); am Angelteich gilt die Scheinpflicht.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Ja, es gibt einen Weg ohne Prüfung: Personen ohne Wohnsitz im Inland (und Angehörige des diplomatischen Corps) können einen Besucherfischereischein erhalten, wenn sie ihre Sachkunde nachweisen, insbesondere mit einem ausländischen Fischereischein oder Fischereierlaubnisschein (§ 33 Nr. 2). Nach § 34 Abs. 1 Nr. 3 gilt er für einen Monat in einem Kalenderjahr. Übergangsweise dürfen bis 31.12.2027 noch Ausländerfischereischeine nach altem Recht erteilt werden (§ 56 Abs. 2 mit § 28 Nr. 3 und § 29 Nr. 3 HFischG 2010: drei aufeinanderfolgende Monate). Das FIM-Portal Hessen (fachlich freigegeben 06.07.2023) beschreibt diesen alten Dreimonatsschein: ab 14 Jahren, 12,50 Euro (5 Euro Gebühr plus 7,50 Euro Fischereiabgabe), Antrag beim Gemeindevorstand.

Gesetzestext: HFischG vom 17.11.2022, § 33 Nr. 2, § 34 Abs. 1 Nr. 3, § 36, § 56 Abs. 2

Kinder und Jugendliche

Jugendliche ab vollendetem 10. bis vor Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen ohne Fischereischein mit der Handangel fischen, unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein; die Aufsichtsperson weist das Alter auf Verlangen per amtlichem Lichtbildausweis nach (§ 29 Abs. 4). Wer in Hessen gewöhnlich lebt, zahlt auch dann die Fischereiabgabe (§ 35 Abs. 1 Satz 4). Kinder unter 10 dürfen eine volljährige, zum Fischfang berechtigte Person beim Fischfang mit deren Handangeln unterstützen, wenn sie dabei herangeführt werden; das gilt für Kinder aus einem Hausstand oder zwei Kinder aus verschiedenen Hausständen (§ 29 Abs. 3). Ein eigener Fischereischein setzt Prüfung und vollendetes 14. Lebensjahr voraus (§ 30 Abs. 1 Nr. 1). Ein Jugendfischereischein ist im HFischG 2022 nicht mehr vorgesehen.

Gesetzestext: HFischG vom 17.11.2022, § 29 Abs. 3 und 4, § 30 Abs. 1, § 35 Abs. 1, Stand: zuletzt geände

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für Angelteiche. Das HFischG gilt ausdrücklich auch für künstlich angelegte oder ablassbare, gegen Fischwechsel abgesperrte Fischteiche sowie für Aquakulturanlagen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3). Ausgenommen sind nur Kleinteiche im Haus- und Gartenbereich ohne Verbindung zu anderen Gewässern und Hälterungen, und das nur, solange sie nicht fischereiwirtschaftlich oder angelfischereilich genutzt werden (§ 2 Abs. 2). Die Fischereischeinpflicht in § 29 Abs. 1 kennt keine Ausnahme für Teiche.

Gesetzestext: Hessisches Fischereigesetz

Noch nicht sicher belegt

Welche Dauer Gemeinden derzeit tatsächlich ausstellen (ein Monat nach neuem Recht oder drei Monate nach Übergangsrecht bis 31.12.2027), ist nicht belegt; die FIM-Kosten von 12,50 Euro stammen von 2023 und beziehen sich auf den alten Dreimonatsschein. Höhe der Fischereiabgabe für Jugendliche nicht gefunden. Hessische Fischereiverordnung nicht auf weitere Ausnahmen durchsucht.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Rheinland-Pfalz

Ohne eigenen Schein angeln dürfen in Rheinland-Pfalz 7- bis 17-Jährige in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers, und Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen ohne Prüfung einen Gästeschein (bis zweimal 30 Tage im Jahr); am Angelteich gilt die Scheinpflicht.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Ja: Personen ohne Wohnsitz in Deutschland kann ein Gästeschein erteilt werden (§ 36 Abs. 2), höchstens zweimal im Kalenderjahr für jeweils bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage (§ 37 Abs. 1 Nr. 2). Wer einen besonderen Fischereischein nach § 36 beantragt, ist von der Fischerprüfung befreit (§ 34 Abs. 4 Nr. 6). Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, an dem geangelt werden soll (§ 38 Nr. 2). Ausgestellt wird er digital oder in Papierform (§ 37 Abs. 4). Kosten nicht amtlich belegt.

Gesetzestext: LFischG Rheinland-Pfalz § 34 Abs. 4 Nr. 6, § 36 Abs. 2 und 4, § 37 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4

Kinder und Jugendliche

Kein Fischereischein nötig für Personen ab vollendetem 7. bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn sie in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Fischereischeininhabers fischen, der jederzeit unmittelbar eingreifen kann (§ 33 Abs. 4). Unter 10 Jahren sind das Abködern lebender Fische sowie das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt. Minderjährige mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz zahlen auch in diesem Fall die jährliche Fischereiabgabe (§ 40 Abs. 2). Ein eigener Fischereischein ist ab vollendetem 13. Lebensjahr mit Sachkunde (Prüfung) möglich (§ 34 Abs. 1 Nr. 1). Ein Jugendfischereischein ist im geltenden Gesetz nicht mehr vorgesehen.

Gesetzestext: LFischG Rheinland-Pfalz § 33 Abs. 4, § 34 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 2, Fassung nach Änderung

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für Angelteiche. Das LFischG gilt nach § 1 Abs. 2 nur dann nicht für Gewässer im unmittelbaren Haus- und Wohnbereich sowie für Fischzucht- und sonstige Aquakulturanlagen, soweit sie nicht angelfischereilich genutzt werden. Geschlossene Gewässer (§ 2) sind zwar definiert, § 33 enthält für sie aber keine Befreiung von der Fischereischeinpflicht; für geschlossene Privatgewässer gelten die Vorschriften über die Ausübung des Fischereirechts entsprechend (§ 4 Abs. 3). Die Fischereibehörde kann in besonderen Fällen und für Teilnehmer fischereilicher Veranstaltungen Ausnahmen zulassen (§ 33 Abs. 3 Satz 3).

Gesetzestext: Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz

Noch nicht sicher belegt

Gebühr des Gästescheins und Höhe der Fischereiabgabe nicht amtlich gefunden. Das FIM-Portal führt den befristeten prüfungsfreien Fischereischein in RLP noch als nicht angeboten; ob die Gemeinden den Gästeschein nach § 36 Abs. 2 schon praktisch ausstellen, ist nicht belegt. Ob eine Sachkunde für den Gästeschein verlangt wird, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. LFischVO nicht auf weitere Ausnahmen durchsucht.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Saarland

Ohne Prüfung angeln dürfen im Saarland Kinder und Jugendliche unter 16 mit Jugendfischereischein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers sowie volljährige Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland mit dem Touristenschein (bis zu drei Monate im Jahr); am Angelteich gilt die Scheinpflicht.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Ja: Volljährige, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, ohne hier einen Wohnsitz zu begründen, sind von der Fischerprüfung befreit. Ihr Jahresfischereischein gilt ein Jahr, beschränkt auf höchstens drei selbst gewählte Monate, die auf dem Schein vermerkt werden (LFO § 35 Nr. 2). Die Fischereiabgabe beim Jahresfischereischein beträgt 8 Euro (LFO § 46); die Gebühr selbst ist nicht amtlich geprüft. Zuständig sind die Ortspolizeibehörde des Angelortes sowie der Fischereiverband Saar (SFischG § 30 Abs. 1 Nr. 2).

Gesetzestext: Landesfischereiordnung Saarland

Kinder und Jugendliche

Eine Befreiung von der Scheinpflicht für Kinder sieht § 27 nicht vor. Unter 16 Jahren wird der Fischereischein nur als Jugendfischereischein erteilt, außer bei bestandener Prüfung und vollendetem 14. Lebensjahr (§ 28 Abs. 1). Der Jugendfischereischein braucht keine Prüfung (§ 32 Abs. 1), gilt für ein Kalenderjahr (§ 29 Abs. 1 Nr. 1) und berechtigt nur zum Fischen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers (§ 28 Abs. 2). Die Fischereiabgabe beim Jugendfischereischein beträgt 2,50 Euro (LFO § 46).

Gesetzestext: SFischG § 27, § 28, § 29 Abs. 1, § 32 Abs. 1

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für Angelteiche. Das SFischG gilt auch für künstlich angelegte, ablassbare und abgesperrte Fischteiche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) und ausdrücklich für geschlossene Privatgewässer, in denen mit der Angel gefischt wird (§ 4 Abs. 3). Nicht anwendbar ist es nur auf geschlossene Privatgewässer, die ausschließlich der Fischzucht dienen (§ 4 Abs. 4); deren Eigentümer und Fischereipächter brauchen keinen Fischereischein (§ 27 Abs. 2 Nr. 1). Ausnahmen in besonderen Fällen und für Teilnehmer fischereilicher Veranstaltungen kann der Fischereiverband Saar zulassen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2).

Gesetzestext: Saarländisches Fischereigesetz

Noch nicht sicher belegt

Ein Mindestalter für den Jugendfischereischein steht weder im SFischG noch in der LFO. Gebühren für Jugend- und Touristenschein (5,10 und 13 Euro) nennt nur der Fischereiverband Saar, amtlich belegt sind nur die Abgabebeträge 2,50 und 8 Euro. Konsolidierter Stand im Portal endet bei 2021; spätere Änderungen nicht geprüft.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Sachsen

Ohne Prüfung angeln in Sachsen Kinder von 9 bis 15 Jahren mit Jugendfischereischein (Begleitung durch Erwachsene außer nach einem Jahr im Verein), Gäste mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands mit dem Gastfischereischein für meist einen Monat und alle an angemeldeten bewirtschafteten Teichanlagen unter Aufsicht des Betreibers.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Gastfischereischein ohne Fischereiprüfung für Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes, ausgestellt von der Fischereibehörde, ausgeben können ihn auch die Anglerverbände (§ 22 Abs. 3 SächsFischG). Voraussetzung: Sachkunde über den Umgang mit gefangenen Fischen, insbesondere das tierschutzgerechte Töten, 'in geeigneter Form' nachweisen (§ 32 Abs. 1 SächsFischVO). Gültig nur mit amtlichem Lichtbildausweis und grundsätzlich für einen Monat, in begründeten Einzelfällen bis zu sechs Monate (§ 32 Abs. 2 SächsFischVO). Gebühr laut LfULG (Stand Oktober 2021): 15 Euro für einen Monat, 75 Euro für sechs Monate.

Gesetzestext: SächsFischG § 22 Abs. 3

Kinder und Jugendliche

Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung für Personen, die das 9., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SächsFischG); er wird mit dem 16. Geburtstag ungültig (§ 20 Abs. 2). Fischen nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers, 'es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein' (§ 22 Abs. 1 Satz 2). Unter 16 Jahren ganz ohne Schein bei Veranstaltungen der Anglervereine unter Aufsicht sachkundiger Vereinsvertreter (§ 20 Abs. 3 Satz 1). Fischereischein mit Prüfung ab vollendetem 14. Lebensjahr (§ 21 Abs. 1 Nr. 1). Gebühr Jugendschein 9 Euro laut LfULG (Stand Oktober 2021).

Gesetzestext: SächsFischG § 20 Abs. 2 und 3, § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1

Angelteich und Teichanlage

Ja, Ausnahme mit Bedingungen: An bewirtschafteten Anlagen (Anlagen der Fischzucht und Fischhaltung samt Grabensystemen, § 2 Abs. 2 SächsFischG) braucht man für den Fischfang mit der Handangel keinen Fischereischein, wenn der Anlagenbetreiber die Personen ohne Schein über den Umgang mit gefangenen Fischen und deren sachkundige Tötung unterweist und beim Fischfang beaufsichtigt oder einen Scheininhaber damit beauftragt (§ 3 Abs. 3 Satz 1). Der Betreiber muss das der Fischereibehörde mindestens einen Monat vorher anzeigen (§ 3 Abs. 3 Satz 3). Nach § 5 SächsFischVO ist eine ausgehängte Teichordnung Pflicht, eine Aufsichtsperson darf höchstens zwei Personen ohne Schein beaufsichtigen, mehr nur mit ausgehändigtem Informationsblatt.

Gesetzestext: Sächsisches Fischereigesetz

Noch nicht sicher belegt

Ob die Gebühren von 2021 (9, 15, 75 Euro) noch aktuell sind, nicht geprüft. Mindestalter für den Gastfischereischein steht nicht im Gesetzes- oder Verordnungstext (das Antragsformular nennt 18 Jahre). Welche Form des Sachkundenachweises für Gäste reicht, regelt § 32 SächsFischVO nicht näher. Eine Liste der angemeldeten Teichanlagen mit Angeln ohne Schein wurde nicht gefunden.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt braucht man immer einen Schein, auch am Angelteich; der leichteste Weg ist der Friedfischfischereischein nach vereinfachter Prüfung ab 8 Jahren, ohne Schein darf man nur einem Scheininhaber helfen.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Keine Ausnahme für Touristen und kein befristeter Schein ohne Prüfung. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten für Personen ohne Hauptwohnung in Sachsen-Anhalt. Ausländische Scheine kann die obere Fischereibehörde im Einzelfall gleichstellen (nur mit gesiegelter Bescheinigung gültig). Personen ohne Wohnsitz in Deutschland oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit kann bei nachgewiesener Befähigung ein Fischereischein ohne Fischerprüfung erteilt werden (Ausnahme wird im Schein vermerkt). Daneben befristete Einzelfall-Genehmigung nach DVO § 4a Abs. 2. Fischereiabgabe ab 18 Jahren 6 Euro je Jahr der Geltungsdauer.

Gesetzestext: FischG LSA § 31 Abs. 4

Kinder und Jugendliche

Ab vollendetem 8. Lebensjahr kann ein Friedfischfischereischein nach bestandener Friedfischfischerprüfung erteilt werden; bis zum vollendeten 12. Lebensjahr darf ausschließlich dieser Schein erteilt werden. Ohne Schein dürfen Personen (auch Kinder) einen Fischereischeininhaber unterstützen: Gerät tragen und beaufsichtigen, Angelrute auswerfen und halten (nicht Spinn- und Flugangel), Kescher einsetzen, sonstige Hilfe ohne Kontakt zum lebenden Fisch, innerhalb der erlaubten Rutenzahl des Inhabers.

Gesetzestext: FischG LSA § 29 Abs. 1 und 4

Angelteich und Teichanlage

Fischzucht-Anlagen, Teiche und geschlossene Privatgewässer mit nicht herrenlosen Fischen sind vom Fischereigesetz grundsätzlich ausgenommen, die Vorschriften zum Fischereischein (§§ 28, 29) gelten dort aber sinngemäß weiter. Nicht anzuwenden sind sie nur auf Zierteiche, Hälterbecken für Speisefische und Zierfischbehälter sowie, für den Bewirtschafter selbst, auf Teiche bis insgesamt 0,05 Hektar. Am Angelteich oder Forellensee braucht ein Gastangler also einen Fischereischein oder Friedfischfischereischein. Die Fischereibehörde kann im Einzelfall befristet Fischen ohne Schein genehmigen.

Gesetzestext: FischG LSA § 1 Abs. 1 und 2

Friedfisch

Eigener Friedfischfischereischein ab 8 Jahren nach einer Friedfischfischerprüfung, die unter erleichterten Bedingungen abgelegt wird und an Anglervereine übertragen werden kann; er berechtigt nur zum Friedfischfang. Ganz ohne Prüfung geht es nicht. Sonderfischereischein für Menschen, die wegen Behinderung keine altersentsprechende Prüfung ablegen können: nur Friedfisch und nur in Begleitung einer volljährigen Person mit Schein.

Gesetzestext: FischG LSA § 29 Abs. 1, 2 und 4, § 31 Abs. 2 Satz 3 bis 5

Noch nicht sicher belegt

Ob § 28 Abs. 1 Satz 3 FischG (Aneignung und Töten im Eigentum stehender Fische ohne Erlaubnis) an Put-and-take-Teichen eine Rolle spielt, ist amtlich nicht erläutert. Mindestalter für die volle Fischerprüfung: FIM nennt 11 Jahre, das Gesetz erlaubt den vollen Schein erst ab 12 (aus § 29 Abs. 1 Satz 2 abgeleitet). Frühere Fassung von § 29 (vor 31.03.2026) nicht einsehbar.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Berlin

In Berlin geht ohne Prüfung nur der Jugendfischereischein (12 bis 17, Friedfisch, mit Verein und Einweisung), Kinder unter 12 angeln nur mit der Rute eines Erwachsenen mit Schein, ausländische Gäste mit heimischer Lizenz oder Vereinsausweis plus Angelkarte.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Kein Fischereischein nötig für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland, die Mitglied einer ausländischen Fischereiorganisation sind oder eine ausländische Fischereilegitimation besitzen; dazu Angelkarte für das Gewässer. Einen befristeten Touristenschein ohne Prüfung gibt es nicht. Gäste aus anderen Bundesländern angeln mit ihrem dortigen Fischereischein und sind mit Meldebescheinigung von der Berliner Fischereiabgabe befreit.

Gesetzestext: LFischScheinG § 1 Abs. 4 Nr. 2, § 4 Abs. 4, § 8 Abs. 5

Kinder und Jugendliche

Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre ohne Anglerprüfung, gültig ein Jahr; er berechtigt nur zusammen mit Angelkarte, Mitgliedschaft in einem Anglerverein und Nachweis der sachkundigen Einweisung durch einen Inhaber von Schein A oder B zur Friedfischangel. Kinder unter 12 dürfen laut Fischereiamt nicht selbstständig angeln, sondern nur mit der Angel eines erwachsenen Fischereischeininhabers, der Fischereiausübender bleibt (nur Friedfischangel halten, kein Betäuben und Töten). Fischereischein A und Anglerprüfung ab 14.

Gesetzestext: LFischScheinG § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 2

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme für Teiche oder Angelanlagen: Der abschließende Ausnahmekatalog nennt nur Helfer von Berufsfischern, Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland, Diplomaten, Fischwirt-Azubis und amtlich Fischende. Das Landesfischereigesetz gilt ausdrücklich auch für künstlich angelegte Fischteiche; § 2 Abs. 2 nimmt für Teichwirtschafts- und Fischzuchtanlagen nur einzelne andere Vorschriften aus. Damit braucht man auch an Angelteichen einen Fischereischein.

Gesetzestext: LFischScheinG § 1 Abs. 1 und 4

Friedfisch

Nur für Jugendliche: Der Jugendfischereischein (12 bis 17 Jahre, ohne Anglerprüfung) berechtigt zur Friedfischangel, wenn Angelkarte, Vereinsmitgliedschaft und Nachweis der sachkundigen Einweisung vorliegen. Gebühr 10 Euro plus Fischereiabgabe 4 Euro (2026). Für Erwachsene gibt es kein Friedfischangeln ohne Prüfung.

Gesetzestext: LFischScheinG § 1 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 4 Nr. 2

Noch nicht sicher belegt

Eine ausdrückliche Rechtsnorm für Kinder unter 12 (unselbstständiges Angeln) wurde nicht gefunden, nur die Erläuterung des Fischereiamts. Ob ausländische Gastangler ohne Schein eine Fischereiabgabe zahlen müssen, ist nicht geregelt (§ 8 knüpft die Abgabe an den Fischereischein). Berliner Landesfischereiordnung nicht auf Teich-Sonderregeln durchsucht.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Hamburg

Ohne Prüfung geht in Hamburg nur Angeln als Kind unter 15 mit volljähriger Aufsicht mit Schein oder bei geführten Angeltouren und Ausbildungsvereinen; ausländische Gäste brauchen den Schein ihres Heimatlandes plus Hamburger Jahresschein, Urlauberscheine anderer Länder gelten nicht.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Kein prüfungsfreier Kurzzeitschein. Wer im Inland keinen Wohnsitz hat und eine Fischereiberechtigung seines Heimatlandes besitzt, kann einen bis zum Jahresende befristeten Fischereischein erhalten (§ 10 Abs. 3 HmbFAnG); zuständig ist die BUKEA, Kosten laut hamburg.de 35 Euro Gebühr plus 10 Euro Fischereiabgabe, keine Barzahlung. Fischereischeine anderer Bundesländer gelten nur, wenn die Hauptwohnung nicht in Hamburg liegt und eine gleichwertige Prüfung nötig war; prüfungsfreie Fischereischeine werden ausdrücklich nicht anerkannt (§ 9 Abs. 4), also auch keine Urlauber- oder Touristenscheine anderer Länder. Ohne Schein nur bei geführten Angeltouren oder Veranstaltungen von Ausbildungsvereinen an eigenen oder gepachteten Gewässern: bis zu drei Teilnehmende je betreuender Person mit Schein, Ausbilder anwesend (§ 9 Abs. 5).

Gesetzestext: HmbFAnG § 9 Abs. 4 und 5, § 10 Abs. 3

Kinder und Jugendliche

Unter 15 Jahren darf man ohne Fischereischein mit einer Handangel angeln, wenn eine volljährige Person mit Fischereischein Aufsicht führt (§ 9 Abs. 2 HmbFAnG); erlaubt ist dann nur eine Handangel mit einer Anbissstelle (§ 4 Abs. 2 HmbFAnGDVO). Eigener Fischereischein ab vollendetem 12. Lebensjahr nach Angelprüfung, auf Lebenszeit; das Lichtbild ist mit 18 zu erneuern (§ 10 Abs. 1, 2, 5). Einen gesonderten Jugendfischereischein gibt es im Gesetz nicht.

Gesetzestext: HmbFAnG § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, 2, 5

Angelteich und Teichanlage

Keine ausdrückliche Ausnahme gefunden. Nach § 9 Abs. 1 HmbFAnG braucht jeder, der den Fischfang ausübt, einen Fischereischein mit eingefügtem Nachweis der Fischereiabgabe; das Gesetz gilt auch für die Fischerzeugung in besonderen Anlagen (§ 3). Teichwirtschaften und abgesperrte Zuchtanlagen sind nur von der Hegepflicht befreit (§ 4 Abs. 2). Ausnahmen von der Scheinpflicht gibt es nur für Kinder unter 15, Menschen mit Behinderung mit Genehmigung und geführte Angeltouren oder Ausbildungsvereine (§ 9 Abs. 2, 3, 5). Hinweis: § 2 Nr. 2 definiert Fischerei als Nachstellen, Fangen, Aneignen und Töten von wild lebenden Fischen; ob Besatzteiche damit erfasst sind, ist amtlich nicht geklärt.

Gesetzestext: HmbFAnG § 2 Nr. 2, § 3, § 4 Abs. 2, § 9

Küste

Ja. Das HmbFAnG gilt für Binnen- und Küstengewässer; Elbe und Hamburger Hafen gelten als Binnengewässer (§ 3). Die Fischereischeinpflicht nach § 9 Abs. 1 kennt keine Küstenausnahme. Fischereiabgabe: alle Anglerinnen und Angler zahlen in Hamburg 10 Euro je Kalenderjahr (§ 12 Abs. 1 HmbFAnG, § 1 Abs. 1 HmbFAnGDVO), auch Auswärtige mit anderem Hauptwohnsitz (Ausgabestellen oder online, § 12 Abs. 3). In Freien Gewässern (öffentliche, nicht verpachtete Gewässer) ist keine Fischereierlaubnis nötig (§ 2 Nr. 13, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3).

Gesetzestext: HmbFAnG § 2 Nr. 13, § 3, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 1, § 12

Noch nicht sicher belegt

Ob Angelteiche und Forellenseen mit Besatzfischen unter die Definition 'wild lebende Fische' (§ 2 Nr. 2) fallen, ist amtlich nicht geklärt. Ob Kinder unter 15 ohne Schein die Fischereiabgabe zahlen müssen (§ 12 Abs. 1 spricht von allen Anglerinnen und Anglern, § 9 Abs. 1 koppelt den Nachweis an den Schein), ist nicht geklärt. Gebühr für den regulären Fischereischein nicht geprüft.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Bremen

Ohne Prüfung darf in Bremen nur ein Kind unter 14 in Begleitung einer Person mit Fischereischein angeln; Gäste brauchen einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland oder EU-Staat.

Ohne Prüfung (Urlauber, Gäste)

Kein prüfungsfreier Touristen- oder Urlauberschein im BremFiG. Fischereischeine aus anderen Bundesländern und aus der EU gelten auch in Bremen (§ 34 Abs. 4). Ein Bremer Schein setzt Hauptwohnsitz in Bremen, Alter ab 14 und Prüfung voraus (§ 35 Abs. 1); Ausnahmen nur für langjährige Küstenfischer, Fischwirte, fischereiwissenschaftlich Ausgebildete und Diplomaten (§ 35 Abs. 4). Der früher für Volljährige prüfungsfreie Stockangelschein ist an die Fischereiprüfung gebunden (§ 9 Abs. 1); alte Stockangelscheine ohne Prüfung verlieren ihre Gültigkeit je nach Ausgabe am 31.12.2026 (vor 2010), 31.12.2028 (2010 bis 2019) oder 31.12.2030 (ab 2020) (§ 42 Abs. 5).

Gesetzestext: BremFiG § 9 Abs. 1, § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 1 und 4, § 42 Abs. 5

Kinder und Jugendliche

Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Inhabers eines Fischereischeins fischen (§ 36 Abs. 1 BremFiG); ein eigener Schein ist erst ab 14 möglich und dann Pflicht (§ 35 Abs. 1, § 36 Abs. 2). Ein Mindestalter für das begleitete Angeln oder eine Volljährigkeit der Aufsichtsperson nennt der Wortlaut nicht.

Gesetzestext: BremFiG § 35 Abs. 1, § 36

Angelteich und Teichanlage

Keine Ausnahme im BremFiG gefunden. Nach § 34 Abs. 1 muss jeder, der den Fischfang ausübt, einen Fischereischein bei sich führen; ausgenommen sind nur Helfer eines Fischereiausübungsberechtigten (§ 34 Abs. 2). Künstliche Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, die gegen Fischwechsel abgesperrt sind, sind lediglich von der Hegepflicht befreit (§ 17 Abs. 3 Nr. 1).

Gesetzestext: BremFiG § 17 Abs. 3, § 34 Abs. 1 und 2

Küste

Ja, Fischereischein nötig: § 34 Abs. 1 gilt für jeden Fischfang. Küstengewässer im Sinne des BremFiG sind nur die Wasserflächen der Weser in Bremerhaven und im stadtbremischen Überseehafengebiet (§ 11 Abs. 1); dort ist laut § 10 die Fischerei frei und es besteht keine Hegepflicht, Hafenbehörden können das Angeln einschränken (§ 9 Abs. 4). Die FIM-Leistungsbeschreibung Bremen nennt Weser, Kleine Weser, Lesum bis Burger Straßenbrücke und tideabhängige Geeste als Gewässer, in denen der Fischereischein zum Fischen berechtigt; andere Gewässer nur mit Erlaubnisschein. Eine Fischereiabgabe ist im BremFiG nicht geregelt (Begriff kommt im Gesetzestext nicht vor).

Gesetzestext: BremFiG § 9, § 10, § 11 Abs. 1, § 34 Abs. 1

Noch nicht sicher belegt

Ob befristete prüfungsfreie Scheine anderer Länder (Urlauber- oder Touristenschein) unter § 34 Abs. 4 fallen, ist nicht amtlich bestätigt (der Wortlaut unterscheidet nicht). Für Gäste aus Nicht-EU-Staaten keine Regelung gefunden. Bremische Binnenfischereiverordnung nicht auf Teich-Ausnahmen geprüft. Ob eine Fischereiabgabe außerhalb des BremFiG geregelt ist, nicht geprüft.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Gesetzestexte abgerufen am 10.10.2026. Die Erlaubnis für das Gewässer (Angelkarte, Erlaubnisschein) brauchst du fast immer zusätzlich. Gewässerverzeichnisse je Bundesland · Angelteiche in deiner Nähe

2 · Im Ausland: wo Angeln ohne Lizenz geht

Stand 10.10.2026, jede Angabe mit amtlicher Quelle. Vor der Reise bitte selbst prüfen, Regeln ändern sich.

frei Im Meer ohne Lizenz: Norwegen, Schweden, England, Wales, Schottland, Nordirland, Irland, Griechenland (noch unsicher), Island, Neuseeland

teilweise frei Kostenlos, aber mit Registrierung oder nur bestimmte Arten: Niederlande, Finnland, Frankreich, Italien, Kanada (grob), Australien (grob)

Lizenz oder Gebühr Auch im Meer: Dänemark, Spanien, Portugal, Kroatien, Polen, USA (grob, Beispiel Florida)

Niederlande

Auf See ohne Lizenz, aber vorher kostenlos in der App RecFishing registrieren; im Binnenland fast überall VISpas.

Meer teilweise frei: Für Freizeitangeln in Küstengewässern, Seegebiet und Fischereizone nennt die RVO keine Lizenz und keinen VISpas. Seit 2026 gilt aber: ab 14 Jahren vor dem Angeln kostenlos in der App RecFishing registrieren; Aal, Wolfsbarsch und Blauflossenthun immer eintragen, auch bei Zurücksetzen. Ob die Pflicht ausdrücklich auch für ausländische Gäste gilt, sagt die Seite nicht.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Für die meisten niederländischen Binnengewässer ist ein VISpas nötig. Welche Gewässer ausgenommen sind, nennt die Regierungsseite nicht.

Quelle: amtliche Seite

Fänge von Aal, Wolfsbarsch und Blauflossenthun spätestens 24 Stunden nach dem Fang in RecFishing eintragen (RVO).

Noch nicht sicher belegt

Ob die Registrierungspflicht ausdrücklich auch für Gäste aus dem Ausland gilt, sagt die Behördenseite nicht.

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Dänemark

Dänemark: ab 18 immer Fisketegn, auch an der Küste (ab 46 DKK am Tag).

Meer Lizenz oder Gebühr: Wer mit Rute, Pilk o. ä. angelt, braucht ein Lystfiskertegn, auch im Salzwasser im dänischen Fischereigebiet. Befreit sind unter 18 und über 67 Jahre sowie Angler in Put-and-take-Seen. Eine Sonderregel für Touristen nennt die Seite nicht. Preise: 1 Tag 46 DKK, 1 Woche 150 DKK, 1 Jahr 214 DKK.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Lystfiskertegn plus Erlaubnis des Eigentümers für natürliche Süßgewässer. Put-and-take-Seen sind von der Tegn-Pflicht ausgenommen.

Quelle: amtliche Seite

Wer eine geschützte Art fängt, muss sich zusätzlich auf fisketegn.dk registrieren und den Fang in RecFishing melden (fisketegn.dk).

Norwegen

Norwegen: im Meer mit Handangel frei, aber Fisch mit nach Hause nehmen nur über ein registriertes Angelcamp (15 kg, ab 2027 10 kg).

Meer frei: Für Angeln mit Rute oder Handleine im Meer muss keine Fiskeravgift gezahlt werden; die Abgabe gilt im Meer nur für feststehende Geräte auf Lachs, Meerforelle und Meersaibling (Miljødirektoratet). Touristen dürfen nur handgehaltene Geräte benutzen (Fiskeridirektoratet).

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Ab 16 Jahren braucht man für Binnenfisch ein Fiskekort vom Grundeigentümer; Angeln im Süßwasser ist nur für Kinder unter 16 Jedermannsrecht. Für Lachs, Meerforelle und Meersaibling zusätzlich staatliche Fiskeravgift ab 18 Jahren.

Quelle: amtliche Seite

Fischausfuhr nur für Touristen ab 12 Jahren, die über einen registrierten Angeltourismusbetrieb gefischt haben: 15 kg, höchstens zweimal pro Kalenderjahr, ab 01.01.2027 10 kg; Selbstversorger ohne Camp dürfen nichts ausführen; Süßwasserarten zählen nicht zur Quote (Fiskeridirektoratet, Zoll).

Noch nicht sicher belegt

Die Altersgrenze im Süßwasser nennen amtliche Seiten unterschiedlich (16 oder 18 Jahre).

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Schweden

Schweden: Küste und die fünf großen Seen mit der Handangel frei, sonst Fiskekort.

Meer frei: Angeln mit Handgeräten ist an der Küste frei, ein Fiskekort ist nicht nötig.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser teilweise frei: Frei mit Handgeräten in Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön (Jämtland). In allen anderen Gewässern braucht man die Erlaubnis (Fiskekort) des Fischereiberechtigten.

Quelle: amtliche Seite

Nur Handgeräte (Rute, Pilk und ähnliche); Mindestmaße, Schonzeiten und Schongebiete gelten trotzdem (Länsstyrelsen).

Finnland

Finnland: Stippen und Eisangeln mit einer Rute überall gratis (außer Stromschnellen mit Wanderfisch); Spinnfischen ab 18 nur mit staatlicher Gebühr.

Meer teilweise frei: Jedermannsrecht nach Kalastuslaki 379/2015 § 7: Jeder darf kostenlos stippen (onginta) und pilken/eisangeln (pilkkiminen) mit einer Rute. Das Gesetz begrenzt das nicht auf Binnengewässer; ausgenommen sind Stromschnellen und Strömungsbereiche von Wanderfischgewässern und Verbotszonen. Spinn- und Kunstköderangeln (viehekalastus) erfordert für 18 bis 69 Jahre die staatliche Kalastonhoitomaksu (§ 79).

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser teilweise frei: Wie im Meer: Stippen (eine Rute, Haken, keine Wurfrolle, kein Kunstköder) und Eisangeln sind Jedermannsrecht ohne Erlaubnis. Nicht gültig in Stromschnellen und Strömungsabschnitten mit Wanderfischen. Für Spinnfischen ab 18 bis 69 Kalastonhoitomaksu, für mehrere Ruten zusätzlich Erlaubnis des Gewässereigentümers.

Quelle: amtliche Seite

Åland hat ein eigenes Fischereigesetz, dort gilt die Kalastonhoitomaksu nicht (nur als Suchauszug von mmm.fi gesehen, nicht direkt geprüft). Lokale Verbote auf kalastusrajoitus.fi.

England

England: Meeresangeln ohne Lizenz; im Süßwasser ab 13 Rod Licence plus Permit.

Meer frei: Die Rod Fishing Licence ist nur für Lachs, Forelle, Süßwasserfische, Stint und Aal mit Rute und Leine vorgeschrieben. Meeresfische sind nicht genannt; für typisches Meeresangeln braucht man daher keine Lizenz. Wer im Meer oder in Mündungen gezielt auf Lachs, Meerforelle oder Aal angelt, kann lizenzpflichtig sein (nicht wörtlich amtlich bestätigt).

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Rod Fishing Licence ab 13 Jahren (13 bis 16 kostenlose Junior-Lizenz), auch an privaten Gewässern; zusätzlich Erlaubnis des Land- oder Fischereieigentümers, meist ein Permit. Ohne Lizenz bis 2.500 Pfund Strafe.

Quelle: amtliche Seite

Im Süßwasser gelten nationale und lokale Rod-Fishing-Byelaws (gov.uk); für Wolfsbarsch gibt es eigene Fangregeln (nur Suchauszug Southern IFCA).

Noch nicht sicher belegt

Meer: nicht direkt im amtlichen Text gelesen (indirekt).

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Wales

Wales: wie England, Meer frei, Süßwasser mit Rod Licence ab 13.

Meer frei: Gleiche Rod Licence wie England, nur für Lachs, Forelle, Süßwasserfische, Stint und Aal vorgeschrieben; Meeresfische sind nicht genannt.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Rod Licence ab 13 Jahren für Lachs, Forelle, Süßwasserfische, Stint und Aal in Wales, plus Erlaubnis des Gewässereigentümers.

Quelle: amtliche Seite

Lizenz gilt für England und Wales gemeinsam (gov.uk).

Noch nicht sicher belegt

Meer: nicht direkt im amtlichen Text gelesen (indirekt).

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Schottland

Schottland: kein Angelschein; im Meer frei, an Flüssen und Seen Permit vom Rechteinhaber.

Meer frei: Schottland hat keine Lizenzen für Freizeitangeln; Meeresangeln ist an allen Küsten ganzjährig möglich.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Keine staatliche Lizenz, aber Erlaubnis nötig: Permit oder schriftliche Erlaubnis des Inhabers der Fischereirechte. Bei Lachs ist Angeln ohne Recht oder Erlaubnis eine Straftat. Ausnahme Border Esk: dort gilt die englische Rod Licence (gov.uk).

Quelle: amtliche Seite

Das schottische Betretungsrecht (Right to Roam) umfasst kein Angeln.

Nordirland

Nordirland: Meer ohne Lizenz (außer Lachs/Meerforelle); im Süßwasser Rod Licence plus Permit.

Meer frei: Für Meeresangeln ist keine Rod Licence nötig, außer beim Fischen auf oder Behalten von Lachs oder Meerforelle.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Rod Licence pro Rute für Seen und Flüsse gesetzlich Pflicht (DAERA-Gebiet über 12 Jahre, Loughs-Agency-Gebiet alle Altersstufen), zusätzlich Permit oder Tageskarte des Gewässers. Lizenzen aus Großbritannien oder Irland gelten nicht.

Quelle: amtliche Seite

Im Gebiet Foyle und Carlingford (Loughs Agency) eigene Lizenz oder Zusatzvermerk nötig.

Irland

Irland: Meer frei, Hecht, Forelle und Friedfisch ohne Staatslizenz (eventuell lokales Permit), Lachs nur mit Lizenz.

Meer frei: Im Meer darf man fast alle Arten ohne Lizenz oder Permit angeln. Lachs und Meerforelle brauchen eine staatliche Lizenz.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser teilweise frei: Für Forelle, Hecht und Friedfische ist keine staatliche Lizenz nötig (Fisheries (Amendment) Act 1991, Section 3), je nach Gewässer aber ein lokales Permit, z. B. Midland Fisheries Group Permit an Suck, Inny, Brosna, Camlin (nicht am Shannon-Hauptstrom). Lachs und Meerforelle: Lizenz plus meist Permit.

Quelle: amtliche Seite

Seit 01.06.2026 Fanglimit 3 Pollack pro Angler, danach nur Catch and Release; geschützt sind u. a. Lachs, Meerforelle, Wolfsbarsch und Aal.

Frankreich

Frankreich: im Meer ohne Angelschein (ab 16 teils RecFishing-Registrierung, Fisch markieren); im Süßwasser Carte de pêche.

Meer teilweise frei: Für Freizeitangeln im Meer nennt das Meeresministerium keinen Angelschein. Seit 12.02.2026 kostenlose Registrierung in RecFishing ab 16 Jahren (gilt 12 Monate): am Atlantik und Ärmelkanal nur, wer sensible Arten befischt, im Mittelmeer alle außer Fußangler am Ufer. Fänge sensibler Arten am selben Tag melden. Verkauf verboten.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Außerhalb geschlossener Gewässer (eaux closes) muss jeder Freizeitangler Mitglied einer AAPPMA oder Adapaef sein (Carte de pêche).

Quelle: amtliche Seite

Markierungspflicht im Meer: untere Hälfte der Schwanzflosse abschneiden; in Meeresparks im Mittelmeer gilt statt RecFishing die App Catchmachine.

Noch nicht sicher belegt

Ob die Registrierungspflicht ausdrücklich auch für Gäste aus dem Ausland gilt, sagt die Behördenseite nicht.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Spanien

Spanien: Meer und Süßwasser nur mit Lizenz der Comunidad.

Meer Lizenz oder Gebühr: Für Freizeitangeln im Meer vom Ufer, Boot oder als Unterwasserjagd braucht man die Licencia de actividad einer Küsten-Comunidad (oder Ceuta, Melilla); es gelten die Regeln der jeweiligen Küste.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Lizenz der jeweiligen Comunidad nötig, Beispiel Andalusien: Licencia de pesca continental mit Registereintrag und Haftpflichtversicherung, ohne Prüfung. Seit 2026 gibt es zusätzlich eine Licencia interautonómica für zehn Comunidades (MAPA, nur Suchauszug).

Quelle: amtliche Seite

Für Arten des Anhangs II (z. B. Roter Thun) brauchen Boote zusätzlich eine staatliche Sondergenehmigung (MAPA).

Portugal

Portugal: auch vom Ufer Lizenz nötig (ab 4 Euro im Monat, online über BMar), Kinder unter 16 mit Lizenzinhaber frei.

Meer Lizenz oder Gebühr: Pesca lúdica nur mit Lizenz (DL 246/2000, Art. 12). Ausnahmen: Sammeln von Hand ohne Gerät (apanha lúdica) und unter 16 Jahren in Begleitung eines Lizenzinhabers. Uferlizenz (apeada) 4 Euro pro Monat, 8 Euro pro Jahr; Bootslizenz (embarcada) 12 bzw. 50 Euro. Ausländer beantragen online über BMar, mindestens 5 Werktage vorher.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Für Angeln in Binnengewässern (águas interiores) ist die licença de pesca lúdica e desportiva nötig, gültig ein Kalenderjahr, national, regional oder kommunal.

Quelle: amtliche Seite

DGRM-Lizenz gilt nur auf dem Festland, nicht auf Madeira und den Azoren; seit Januar 2026 Fangmeldung über RecFishing für bestimmte Arten (u. a. Roter Thun, Marline).

Italien

Italien: im Meer keine Gebühr, aber vorher kostenlos online beim Ministerium anmelden; im Süßwasser Regionallizenz.

Meer teilweise frei: Keine kostenpflichtige Lizenz, aber Pflicht-Mitteilung (comunicazione) an das Landwirtschaftsministerium über das Portal SIAN, kostenlos, gilt 1 Jahr; Ausländer ohne SPID melden sich mit Benutzerkonto an. Unter 16 nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Tesserino. Seit Mai 2026 zusätzlich RecFishing-Registrierung ab 16 für Angeln vom Boot und Unterwasserfischen.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Regionale Angellizenz nötig, Beispiel Emilia-Romagna: Lizenz Typ B oder C Pflicht für Freizeitangeln in Binnengewässern.

Quelle: amtliche Seite

Das Tesserino gilt nur für das Meer (MASAF FAQ); Regeln im Binnenland je Region.

Kroatien

Kroatien: auch vom Ufer nur mit Tageslizenz (online kaufbar).

Meer Lizenz oder Gebühr: Freizeit- und Sportangeln im Meer braucht eine Lizenz, egal ob vom Ufer oder Boot. Tages-, Mehrtages- und Jahreslizenzen kann jeder unabhängig vom Wohnsitz kaufen, online oder bei Verkaufsstellen.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Lizenz vom Fischereirechteinhaber der jeweiligen Zone (132 im Land), als Tages- oder Jahreslizenz.

Quelle: amtliche Seite

Geräte begrenzt, z. B. höchstens zwei Handleinen je Typ; Thunfisch und Schwertfisch laut Suchauszug (ribarstvo.mps.hr) nur mit Sonderlizenz.

Griechenland

Griechenland: im Meer ohne Lizenz, aber Tageslimit 5 kg Fisch.

Meer frei: Laut FAQ der Fischereiabteilung der Hellenischen Küstenwache braucht man für Freizeit- und Unterwasserfischerei keine Lizenz, weder für das Boot noch persönlich. Parlamentsantworten des Agrarministeriums erwähnen Pläne für ein Register oder eine neue Lizenz; ob das umgesetzt ist, war nicht amtlich zu klären.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser: nicht belegt

Laut derselben FAQ höchstens 5 kg Fisch pro Angler und Tag; die FAQ nennt außerdem ein Verbot der Freizeitfischerei im Mai (Aktualität nicht gegengeprüft).

Noch nicht sicher belegt

Süßwasser: nicht belegt. Unklar, ob für das Meer inzwischen wieder eine Lizenz gilt; Verbotszeiten und Fangmengen nicht gegengeprüft; Süßwasser nicht belegt.

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Österreich

Österreich: immer Gastfischerkarte plus Tageslizenz vom Revier.

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: In der Regel gültige Fischerkarte oder Fischergastkarte plus Erlaubnis (Lizenz) des Berechtigten für das jeweilige Revier; Regeln je Bundesland.

Quelle: amtliche Seite

Neun Landesgesetze; Gastfischerkarten sind zeitlich begrenzt, Details je Bundesland.

Schweiz

Schweiz: an einigen Seen (z. B. Thuner-, Brienzer-, Bielersee, Greifensee) vom Ufer mit einer Rute ohne Patent.

Süßwasser teilweise frei: Freiangelrecht in einzelnen Kantonen. Bern: Brienzer-, Thuner- und Bielersee vom Ufer mit einer Rute und Haken ohne Widerhaken, ohne Patent und ohne Sachkundenachweis. Zürich: Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee vom trockenen Ufer mit einer Rute oder Schnur ohne Patent (Fischereireglement vom 18.12.2025). Sonst kantonales Patent.

Quelle: amtliche Seite

Beim Freiangeln keine Köderfische, Haken ohne Widerhaken; Mindestmaße und Fangzahlen je See. Andere Kantone (z. B. Schwyz mit Freiangelkarte, Thurgau am Bodensee) nur per Suchauszug gesehen.

Polen

Polen: Ostsee nur mit Gebühr (ab 15 zł die Woche), Binnen ohne Angelkarte, aber mit Gewässererlaubnis.

Meer Lizenz oder Gebühr: Für Freizeitangeln im Meer vom Ufer oder Boot braucht man einen Nachweis der bezahlten Gebühr: 15 zł pro Woche, 25 zł pro Monat, 65 zł für 12 Monate; Ausweis und Zahlungsnachweis mitführen. Eine Altersbefreiung nennt die Seite nicht.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt brauchen keine Karta wędkarska, aber eine Angelerlaubnis (zezwolenie) des Gewässerbewirtschafters; bei Wody Polskie nur online über WIR.

Quelle: amtliche Seite

Erlaubnisse gelten je Gewässer bzw. Bewirtschafter (Wody Polskie, PZW).

Tschechien

Tschechien: Rybářský lístek (30 Tage ohne Prüfung) plus Povolenka.

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: In Fischereirevieren braucht jeder einen Rybářský lístek (auch Ausländer; der 30-Tage-Schein ohne Prüfung) und eine Povolenka des Revierbetreibers. Teiche außerhalb von Revieren (Teichwirtschaft): kein Lístek, aber Erlaubnis des Teichwirts.

Quelle: amtliche Seite

Fänge (Datum, Revier, Art, Gewicht) müssen in der Povolenka eingetragen werden.

Island

Island: im Meer für den Eigenbedarf ohne Genehmigung, an Flüssen und Seen Karte vom Eigentümer.

Meer frei: Jeder darf für den Eigenbedarf im Meer mit Rute und Handleine ohne automatische Jigmaschine angeln, ohne Genehmigung; Verkauf verboten, Rechte der Landeigentümer beachten.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser: nicht belegt. Hinweis aus einer staatlichen Fangstatistik von 2001 (nur Suchauszug): Rechte an Lachs und Forelle in Flüssen und Seen sind privat und gehören den Ufereigentümern.

Quelle: amtliche Seite

Nur Handgeräte ohne Automatik; Fang nicht verkaufen.

Noch nicht sicher belegt

Süßwasser: nicht belegt. Süßwasser nicht belegt.

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USA (grob, Beispiel Florida)

USA: fast immer Lizenz des Bundesstaats; in Florida brauchen Gäste auch vom Ufer eine Salzwasserlizenz.

Meer Lizenz oder Gebühr: Angellizenzen vergeben die Bundesstaaten, Regeln je Staat (U.S. Fish and Wildlife Service). Beispiel Florida Salzwasser: Nicht-Einwohner brauchen eine 3-Tage-, 7-Tage- oder Jahreslizenz, auch vom Ufer; die kostenlose Uferlizenz gibt es nur für Einwohner. Ausnahmen: lizenzierte Charterboote, Piers mit Pier-Lizenz, lizenzfreie Angeltage, unter 16 Jahren.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Lizenz je Bundesstaat; jeder Staat hat leicht andere Regeln.

Quelle: amtliche Seite

Florida: Für Hai vom Ufer ab 16 zusätzlich Shore-based Shark Permit, auch an lizenzfreien Tagen (nur Suchauszug).

Noch nicht sicher belegt

Meer: nicht direkt im amtlichen Text gelesen (FWS direkt; Florida nur suchauszug (myfwc.com blockt den Abruf)).

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Kanada (grob)

Kanada: Westküste immer Lizenz, Atlantikküste je nach Fischart (Makrele frei), Süßwasser Provinzlizenz.

Meer teilweise frei: British Columbia: Tidal Waters Sport Fishing Licence für alle Altersstufen Pflicht (unter 16 kostenlos), Nicht-Einwohner ab 8,62 CAD für 1 Tag. Atlantik (Region Maritimes): Lizenzpflicht je Art; z. B. Makrele mit Handleine oder Angel ohne Lizenz, Strandschnecken von Hand ohne Lizenz.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Provinzlizenz. Beispiel British Columbia: ab 16 Jahren für alle; Nicht-Einwohner unter 16 nur in Begleitung eines Lizenzinhabers ohne eigene Lizenz.

Quelle: amtliche Seite

Atlantik: Roter Thun für Privatpersonen nicht lizenzierbar, nur über Charter oder Turniere (DFO).

Australien (grob)

Australien: in NSW und Victoria immer Gebühr bzw. Lizenz, andere Staaten vor Ort prüfen.

Meer teilweise frei: Regeln je Bundesstaat. New South Wales: Recreational Fishing Fee im Süß- und Salzwasser Pflicht (7 AUD für 3 Tage bis 85 AUD für 3 Jahre). Victoria: Lizenz von 18 bis 70 Jahren für alle Gewässer inklusive Meer. Ob andere Staaten im Meer lizenzfrei sind, ist nicht amtlich geprüft (Queensland laut Suchauszug ohne allgemeine Lizenz).

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser teilweise frei: NSW und Victoria: Gebühr bzw. Lizenz auch im Süßwasser. Queensland laut Suchauszug nur in über 60 besetzten Stauseen (SIPS) ab 18 Jahren eine Erlaubnis; nicht direkt geprüft.

Quelle: amtliche Seite

Victoria-Lizenz gilt nur in Victoria; NSW-Quittung beim Angeln mitführen.

Noch nicht sicher belegt

Meer: nicht direkt im amtlichen Text gelesen (NSW und Victoria direkt; Queensland nur suchauszug). Süßwasser: nicht direkt im amtlichen Text gelesen (NSW und Victoria direkt; Queensland nur suchauszug).

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Neuseeland

Neuseeland: im Meer ohne Lizenz, für Forelle und Lachs im Süßwasser Lizenz von Fish and Game.

Meer frei: Für Angeln im Meer rund um Neuseeland ist keine Lizenz nötig.

Quelle: amtliche Seite

Süßwasser Lizenz oder Gebühr: Wer im Süßwasser angeln will, muss vorher eine Sports Fishing Licence kaufen (Fish and Game), jedes Alter; im Taupō-Gebiet eigene Lizenz des DOC.

Quelle: amtliche Seite

Regeln (Mindestmaße, Tageslimits) je Region im Meer; Verkauf und Tausch von Freizeitfang verboten (MPI, Suchauszug).

3 · Ohne Erlaubnis geangelt? Was jetzt

Ruhig bleiben, Personalien angeben, zur Sache schweigen, nichts unterschreiben, im Ernstfall Anwalt fragen. Und danach legal angeln.

Ohne Erlaubnisschein (Gewässerkarte) an einem fremden Gewässer

Wer unter Verletzung fremden Fischereirechts fischt, kann sich wegen Fischwilderei strafbar machen. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. In bestimmten Fällen wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, etwa wenn man dort in beschränktem Umfang fischen durfte.

§ 293 StGB Fischwilderei · § 294 StGB Strafantrag

Mit Erlaubnisschein, aber ohne Fischereischein

Den Fischereischein regeln die Landesfischereigesetze. Verstöße sind dort in der Regel als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geregelt; Höhe und Einzelheiten sind je Bundesland verschieden.

Noch nicht sicher belegt

Für das Bußgeld fehlt uns noch die genaue Vorschrift je Bundesland; Höhe und Regeln unterscheiden sich.

Das konnten wir im Gesetzestext nicht eindeutig finden. Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

  1. Ruhig bleibenAngel einholen, nicht weglaufen, nicht diskutieren. Kontrollen machen Fischereiaufseher oder Polizei.
  2. Personalien angebenName, Geburtsdatum, Anschrift und Staatsangehörigkeit musst du einer zuständigen Behörde nennen. Falsche oder verweigerte Angaben sind selbst eine Ordnungswidrigkeit.§ 111 OWiG
  3. Zur Sache schweigenZum Vorwurf selbst musst du nichts sagen. Im Strafverfahren darfst du schweigen und vorher einen Anwalt fragen; im Bußgeldverfahren bekommst du Gelegenheit, dich zu äußern, musst aber nicht.§ 136 StPO§ 55 OWiG
  4. Nichts unterschreibenKein Geständnis vor Ort unterschreiben. Einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung in Ruhe lesen und Fristen notieren.
  5. Danach legal angelnFischereischein machen, Gastkarte beim Verein kaufen oder an einen Angelteich gehen. Wo du ohne Prüfung angeln darfst, steht in unserem Ratgeber.

Wenn ein Strafverfahren droht, frag eine Anwältin oder einen Anwalt, am besten mit Erfahrung im Strafrecht. Offizielle Suche des Deutschen Anwaltvereins (nicht zu verwechseln mit dem früheren Deutschen Anglerverband): Anwaltauskunft (Deutscher Anwaltverein)

Kurz gefragt

Darf ich in Deutschland ohne Angelschein angeln?

Meist nicht: Du brauchst einen Fischereischein und eine Erlaubnis für das Gewässer. Es gibt aber Wege ohne Prüfung, zum Beispiel Urlauber- oder Touristenscheine, Angeln als Kind in Begleitung, in Brandenburg die Friedfischangel und in einigen Ländern Angelteiche. Niedersachsen verlangt gesetzlich keinen Fischereischein, viele Vereine und Ausgeber verlangen aber die Fischerprüfung.

Brauche ich an der Ostsee oder Nordsee einen Angelschein?

Kommt aufs Bundesland an. In den Küstengewässern Niedersachsens ist der Fischfang laut Fischereigesetz frei, ohne Fischereischein und ohne Abgabe. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen brauchst du auch an der Küste einen Fischereischein. Details und Gesetzestext stehen beim jeweiligen Bundesland.

Wo darf ich im Ausland ohne Angelschein angeln?

Im Meer ohne Lizenz zum Beispiel in Norwegen (nur Handangel), Schweden, England, Wales, Schottland, Nordirland und Irland (dort außer Lachs und Meerforelle) und Neuseeland. In den Niederlanden, Frankreich und Italien ist Meeresangeln kostenlos, aber mit Registrierung. Im Süßwasser geht es nur stellenweise, etwa in den großen Seen Schwedens oder mit dem Freiangelrecht an einigen Schweizer Seen. Quellen und Einschränkungen stehen oben beim jeweiligen Land.

Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Es ist eine Zusammenfassung der Gesetzestexte in einfachen Worten, nicht von einem Anwalt geprüft. Maßgeblich ist der verlinkte Gesetzestext und die Auskunft der Fischereibehörde.

Keine Rechtsberatung. Gesetze ändern sich; maßgeblich sind der verlinkte Gesetzestext und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

Du weißt mehr?

Ergänzungen, Fotos von deinen Fängen oder ein Fehler im Text: schreib uns, wir nennen dich gern als Helfer.

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