Angelschein
Angelschein Nordrhein-Westfalen
In NRW brauchst du ab 12 einen Fischereischein nach bestandener Prüfung, den du danach auch online beantragen kannst, und für jedes Jahr die NRW-Fischereiabgabe. Kinder von 10 bis 15 angeln ohne Schein in Begleitung, Gäste, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bekommen ohne Prüfung den Ausländerfischereischein.
Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.
- Eigener Schein ab
- 12 Jahren
- Ohne Prüfung
- nur ohne Wohnsitz in Deutschland
- Kinder ohne Schein
- bis 15 Jahre, in Begleitung
So bekommst du den Angelschein in Nordrhein-Westfalen
- VorbereitenKein Pflicht-Vorbereitungslehrgang; empfohlen wird ein Kurs, alternativ Selbststudium oder Onlinekurse. Da kein Lehrgang vorgeschrieben ist, sind Online-Kurse als Vorbereitung zulässig, ersetzen aber weder die Prüfung noch deren praktischen Teil. Das Gesetz erlaubt, einen Praxistag als Zulassungsvoraussetzung per Beleihung dem Fischereiverband NRW zu übertragen; in der geltenden Prüfungsordnung steht eine solche Voraussetzung nicht.Quelle: Fischerprüfungsordnung NRW §§ 3 bis 5 (keine Lehrgangspflicht)
- Prüfung ablegenPrüfung und eigener Fischereischein ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (seit 01.07. bzw. 03.07.2026). Ältere FIM-Texte nennen noch 13 bzw. 14 Jahre, das ist überholt.Quelle: Fischerprüfungsordnung NRW § 4 Nr. 1 (Fassung gültig ab 03.07.2026, GV. NRW. 2026 S. 414)Theorie: 60 Fragen, je 10 aus 6 Gebieten (allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde, Gesetzeskunde), höchstens 60 Minuten; bestanden mit mindestens 45 richtigen, davon mindestens 6 je Gebiet. Praxis vor dem ganzen Ausschuss, in der Regel höchstens 15 Minuten: ein vorgegebenes Angelgerät waidgerecht zusammenbauen (mindestens 25 von 28 Punkten) und mindestens 4 von 6 zufällig gezogenen Bildtafeln (Fische, Neunaugen, Krebse) richtig benennen. Nicht bestandene Teile können einzeln wiederholt werden.Quelle: Fischerprüfungsordnung NRW § 5 Abs. 1 bis 6, § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 3 (Fassung gültig ab 03.Bei der unteren Fischereibehörde (Kreis oder kreisfreie Stadt) des ständigen Wohnsitzes, vor einem Ausschuss aus einer Behördenvertretung und zwei Beisitzenden auf Vorschlag des Fischereiverbands NRW. Termine nach Bedarf, mindestens einmal im Jahr, 2 Monate vorher bekannt gegeben. Zulassungsantrag spätestens 4 Wochen vorher, je nach Behörde schriftlich oder online. Nach dem Bestehen gibt es einen Zugangscode für den Online-Antrag des Scheins, auf Wunsch zusätzlich ein Zeugnis.Quelle: Fischerprüfungsordnung NRW § 1, § 3, § 8 Abs. 150 Euro (Tarifstelle 7.7.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung). Wechsel des Prüfungsorts 15 Euro. Wiederholung eines nicht bestandenen Teils laut älterem FIM-Text 30 Euro.Quelle: FIM NRW 'Fischerprüfung Zulassung', fachlich freigegeben 27.03.2026
- Fischereischein beantragenOnline beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) oder vor Ort bei der Gemeinde des ständigen Wohnsitzes; ohne Wohnsitz in NRW bei der Gemeinde, in der du angeln willst.Quelle: LFischG NRW § 35 Abs. 1, 2 und 4Fischereischein auf Lebenszeit: online 18 Euro, bei der Gemeinde 30 Euro (18 Euro Landesgebühr plus 12 Euro Gemeindegebühr). Die Fischereiabgabe kommt getrennt dazu. Fischereischein mit Begleitung 30 Euro.Quelle: FIM 'Ausstellung eines Fischereischeins', freigegeben 22.06.2026Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt, gültig ist er aber nur mit bezahlter Fischereiabgabe für 1 oder 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre; dazu amtlicher Lichtbildausweis oder Schülerausweis. Ausländerfischereischein als Jahresfischereischein. Alte Scheine (vor 01.07.2026) gelten bis zu ihrem Ablauf; laut LAVE-FAQ verlieren alle alten NRW-Scheine spätestens am 31.12.2030 ihre Gültigkeit.Quelle: LFischG NRW § 31 Abs. 1 und 2, § 34, § 59
- Fischereiabgabe zahlenFischereiabgabe 10 Euro für 1 Kalenderjahr oder 30 Euro für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre, plus Gebühr: online gesamt 14 bzw. 42 Euro, bei der Gemeinde 22 bzw. 50 Euro. Wählbar mit Start im laufenden oder nächsten Jahr. Seit 01.07.2026 zahlen auch Inhaber von Scheinen anderer Bundesländer die NRW-Abgabe, wenn sie in NRW angeln. Befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre, die ohne eigenen Schein in Begleitung angeln.Quelle: LAVE NRW Kostenübersicht, abgerufen 13.10.2026
- Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland
Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich
Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste
Wer nicht oder nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet ist (ebenso Angehörige diplomatischer Vertretungen), kann ohne Fischerprüfung einen Jahresfischereischein (Ausländerfischereischein) erhalten, wenn die nötigen Kenntnisse auf andere Weise vorhanden sind (§ 31 Abs. 6). Laut Verwaltungsvorschrift vom 03.07.2026 genügt dafür eine Selbstauskunft vor Ort oder im Onlineverfahren; ein Heimat-Fischereischein ist nicht notwendig. Mit dem Schein wird immer der Nachweis über die Fischereiabgabe für das Kalenderjahr ausgestellt. Kosten laut Stadt Köln (Seite ohne Datum): 20 Euro online, 32 Euro bei der Behörde.
Gesetzestext: LFischG NRW § 31 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6, Fassung gültig ab 01.07.2026
Kinder und Jugendliche
Seit 01.07.2026 gibt es keinen Jugendfischereischein mehr (§ 32 regelt jetzt den Fischereischein mit Begleitung für Menschen mit Behinderung). Kinder und Jugendliche ab vollendetem 10. bis vor Vollendung des 16. Lebensjahres brauchen keinen Fischereischein, dürfen aber nur in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein fischen; die Begleitperson weist das Alter auf Verlangen per Schülerausweis oder amtlichem Lichtbildausweis nach (§ 31 Abs. 3 Nr. 3). Einen Erlaubnisschein für das Gewässer müssen auch sie bei sich führen (§ 37 Abs. 1 Satz 2). Für Kinder unter 10 enthält § 31 Abs. 3 keine Ausnahme. Ein eigener Fischereischein (mit Prüfung) ist ab 12 möglich, vorher ist er zu versagen (§ 33 Abs. 1 Nr. 1).
Gesetzestext: LFischG NRW § 31 Abs. 3 Nr. 3, § 32, § 33 Abs. 1 Nr. 1, § 37 Abs. 1, Fassung gültig ab 01.
Angelteich und Teichanlage
Keine Ausnahme für Angelteiche oder Forellenseen. Das LFischG gilt nach § 1 Abs. 3 nur dann nicht für Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, wenn sie abgesperrt sind, dauernd bewirtschaftet, regelmäßig abgelassen und nicht angelfischereilich genutzt werden; ein Teich, an dem geangelt wird, fällt also unter das Gesetz. Für Privatgewässer (stehend, gegen jeden Fischwechsel abgesperrt, zum Haus-, Wohn- oder Hofbereich gehörend oder höchstens 0,5 Hektar, § 1 Abs. 4) gilt für den Fang mit der Handangel weiterhin § 31 (§ 1 Abs. 5). Vom Fischereischein befreit ist nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des Privatgewässers; die Verwaltungsvorschrift vom 03.07.2026 stellt klar, dass andere Personen, die dort fischen, nicht freigestellt sind.
Gesetzestext: Landesfischereigesetz NRW
Kurz gefragt
Kann ich den Angelschein in Nordrhein-Westfalen online machen?
Seit 03.07.2026 online über das NRW-Serviceportal (meineverwaltung.nrw), Zahlung per Kreditkarte: Fischereischein-Antrag nach bestandener Prüfung (nur mit BundID und Online-Ausweisfunktion), Fischereiabgabe, Ausländerfischereischein, Fischereischein mit Begleitung und Ersatzkarte bei Verlust; Abgabe und Ausländerschein gehen auch mit einfachem BundID-Login. Der Schein kommt digital ins BundID-Postfach, die Scheckkarte später per Post; digital oder ausgedruckt gilt er in NRW gleichwertig. Nicht online: die Prüfung (Präsenz mit Praxisteil) und die Umschreibung alter Papierscheine (nur bei der Gemeinde). Online-Kurse sind nur Vorbereitung, einen Fischereischein ohne Prüfung gibt es in NRW nur als Ausländerfischereischein.
Quelle: LAVE NRW, Leitstelle für Fischereischeinwesen, abgerufen 13.10.2026
Angelschein in Nordrhein-Westfalen verloren: was tun?
Ersatz-Scheckkarte online 18 Euro oder bei der Gemeinde 30 Euro; sie gilt so lange wie der Originalschein. In NRW reicht auch der digitale oder ausgedruckte Schein, eine neue Karte braucht man vor allem für andere Länder oder das Ausland. Ersatz nur, wenn vorher ein neuer Schein ausgestellt wurde.
Quelle: FIM NRW 'Fischereischein bei Verlust neu Ausstellung', fachlich freigegeben 23.06.2026
Gilt in Nordrhein-Westfalen ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?
Fischereischeine anderer Bundesländer gelten in NRW für Personen mit ständigem Wohnsitz in jenem Land, aber nur zusammen mit der NRW-Fischereiabgabe. Wer nach NRW zieht, braucht einen Schein mit vergleichbaren Sicherheitsmerkmalen, sonst wird er laut Gesetz mit Ablauf des 31.12.2031 ungültig. Prüfungen anderer Länder werden anerkannt, wenn man damals nicht in NRW wohnte, sonst nur bei Erfüllung der Mindestanforderungen. Ausländische Scheine: keine allgemeine Anerkennung gefunden; wer nicht oder höchstens ein Jahr in Deutschland gemeldet ist, kann ohne Prüfung den Ausländerfischereischein bekommen (Kenntnisse per Selbstauskunft, Heimatschein laut Verwaltungsvorschrift nicht nötig).
Quelle: LFischG NRW § 31 Abs. 5, 6 und 8 (Fassung ab 01.07.2026)
Gibt es die Prüfungsfragen für Nordrhein-Westfalen zum Üben?
Ja, öffentlich: Die Prüfungsfragen sind Anlage 1 der Fischerprüfungsordnung und als PDF auf recht.nrw.de abrufbar; die Fragen werden daraus ausgewählt.
Quelle: Fischerprüfungsordnung NRW § 5 Abs. 3 mit Anlage 1 'Fischerprüfung Prüfungsfragen'
Widerspruch Frist für Scheine Zugezogener ohne Sicherheitsmerkmale: Gesetz (§ 31 Abs. 8) nennt 31.12.2031, die LAVE-FAQ (Stand 16.06.2026, vor Verabschiedung) 31.12.2030; maßgeblich ist das Gesetz. Für alte NRW-Scheine nennt nur die FAQ 31.12.2030, § 59 sagt 'bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit'. Wiederholungsgebühr (30 Euro) nur aus FIM 2021; derselbe FIM-Text nennt widersprüchlich auch 25 bzw. 15 Euro (veraltet). Ob ein Praxistag per Beleihung künftig Pflicht wird, offen. Ob Personen ohne deutsche eID den Online-Ausländerschein nutzen können, nicht geprüft. Kinder unter 10: keine Regel. Fischereiabgabe-Verordnung selbst nicht eingesehen (Beträge aus LAVE).
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Weiter geht es
- Angeln ohne Angelschein in Nordrhein-Westfalen
- Schonzeiten und Mindestmaße in Nordrhein-Westfalen
- Vereins- und DAV-Gewässer zum Angeln
- Alle Bundesländer im Vergleich
- Vom Boot aus angeln? Welcher Bootsführerschein für welches Boot
Andere Bundesländer
Quellen (7)
- Fischerprüfungsordnung NRW § 4 Nr. 1 (Fassung gültig ab 03.07.2026, GV. NRW. 2026 S. 414)Abgerufen 13.10.2026
- Fischerprüfungsordnung NRW §§ 3 bis 5 (keine Lehrgangspflicht)Abgerufen 13.10.2026
- FIM NRW 'Fischerprüfung Zulassung', fachlich freigegeben 27.03.2026Abgerufen 13.10.2026
- Fischerprüfungsordnung NRW § 5 Abs. 3 mit Anlage 1 'Fischerprüfung Prüfungsfragen'Abgerufen 13.10.2026
- LAVE NRW, Leitstelle für Fischereischeinwesen, abgerufen 13.10.2026Abgerufen 13.10.2026
- LFischG NRW § 35 Abs. 1, 2 und 4Abgerufen 13.10.2026
- FIM NRW 'Fischereischein bei Verlust neu Ausstellung', fachlich freigegeben 23.06.2026Abgerufen 13.10.2026
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