pescaday

Angelschein

Angelschein Niedersachsen

In Niedersachsen schreibt das Gesetz keinen Fischereischein vor: Personalausweis plus Erlaubnisschein des Gewässerinhabers reichen, eine Fischereiabgabe gibt es nicht. Die meisten Vereine und Pächter verlangen aber die Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesverband.

Geprüft am 13.10.2026 an amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung.

Angelschein-Check: dein Weg nach Alter
Fischereischein
gesetzlich keine Pflicht
Ohne Prüfung
kein Weg ohne Prüfung
Kinder ohne Schein
bis 13 Jahre, in Begleitung

So bekommst du den Angelschein in Niedersachsen

  1. VorbereitenKein Pflicht-Lehrgang. Die AVN-Prüfungsordnung erlaubt Präsenzkurs im Mitgliedsverein, die AVN-Onlineakademie, Selbststudium und Kurse Dritter einschließlich Online-Kursen. Der AVN empfiehlt den Kursen etwa 30 Unterrichtsstunden Theorie plus Praxis; der Landesfischereiverband Weser-Ems nennt 12 bis 15 Doppelstunden in örtlichen Vereinen und lädt auch Teilnehmer von Onlinekursen zur Prüfung ein.Quelle: AVN Prüfungsordnung für die Fischerprüfung § 3 (Fassung vom 23.04.2024, vom Landwirtschaft
  2. Prüfung ablegenDas Gesetz nennt kein eigenes Mindestalter für die Prüfung: Den Fischereischein bekommt, wer das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband abgelegt hat (§ 59 Abs. 1 Nds. FischG). Das Prüfungsalter legt damit der Prüfverband fest: Der Anglerverband Niedersachsen (AVN) lässt zur Prüfung ab 14 Jahren zu. Der zweite Prüfverband, der Landesfischereiverband Weser-Ems, nennt online kein Alter. Die FIM-Angabe '12 Jahre' stammt aus dem Text von Schleswig-Holstein und gilt nicht für Niedersachsen.Quelle: § 59 Abs. 1 Nds. FischG (Wortlaut im Antragsformular der Gemeinde Hatten abgedruckt)AVN: Theorie mit 60 Fragen aus sechs Teilbereichen (Allgemeine und Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Gesetzeskunde) in 60 Minuten, bestanden mit mindestens 45 richtigen und mindestens 6 je Teilbereich. Dazu eine praktische, mündliche Prüfung: mindestens 6 von 8 gezeigten Fischbildern richtig benennen, tiergerechter Umgang mit dem Fisch und Tötungsvorgang ohne gravierende Fehler, in der Regel höchstens 10 Minuten je Prüfling. Der LFV Weser-Ems prüft ebenfalls schriftlich und praktisch (Prüfungsordnung Stand 2013, Details nicht online).Quelle: AVN Prüfungsordnung § 2 und § 5 (Fassung vom 23.04.2024)Bei einem anerkannten Landesfischereiverband: das Landesportal verweist auf den Anglerverband Niedersachsen und den Landesfischereiverband Weser-Ems. Beim AVN schriftliche Anmeldung über das Online-Formular, mindestens 21 Tage vor dem Termin, Prüfungsort frei wählbar; der Platz ist erst mit Zahlungseingang sicher. Wer außerhalb Niedersachsens wohnt, soll die Anerkennung vorher bei seiner Behörde klären.Quelle: Nds. FischG § 59 Abs. 1 Nr. 270 Euro je Prüfung für Erwachsene und Jugendliche (AVN, auch bei Wiederholung voll fällig); der LFV Weser-Ems nennt ebenfalls 70 Euro.Quelle: AVN Prüfungsordnung § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 1 (Fassung vom 23.04.2024)
  3. Fischereischein beantragenDie Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt des Hauptwohnsitzes in Niedersachsen stellt den Fischereischein als Lichtbildausweis aus; nötig sind Prüfungsnachweis, Passbild und Ausweis, bei Minderjährigen kommt die gesetzliche Vertretung mit.Quelle: Nds. FischG § 59 Abs. 145 Euro.Quelle: FIM-Leistung 99042001012000 Niedersachsen ('Abgabe: 45€'), abgerufen 2026-10-13Unbeschränkt, lebenslang. Niedersachsen kennt nur diesen einen Fischereischein, keinen Jugend- oder Touristenschein. Rechtlich ist er nicht zwingend vorgeschrieben, die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn aber zur Voraussetzung für den Erlaubnisschein.Quelle: Nds. FischG § 59 Abs. 1
  4. Fischereiabgabe zahlenKeine. 'Eine Fischereiabgabe wird in Niedersachsen nicht erhoben.'Quelle: FIM-Leistung 99042001012000 Niedersachsen (freigegeben durch das ML), abgerufen 2026-10-13
  5. Erlaubnis für das Gewässer holenDer Fischereischein allein reicht fast nie: Für das Gewässer brauchst du zusätzlich eine Angelkarte oder einen Erlaubnisschein vom Verein, Pächter oder Eigentümer.Gewässerverzeichnisse je Bundesland

Ohne Prüfung, Kinder, Angelteich

Ohne Prüfung: Urlauber und Gäste

Das Gesetz unterscheidet nicht nach Wohnsitz: Auch Urlauber fischen mit Fischereischein oder Personalausweis plus Fischereierlaubnisschein des Berechtigten. Einen befristeten Touristenschein gibt es nicht; der Fischereischein nach § 59 wird nur Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ausgestellt. Einzelne Ausgeber verlangen trotzdem Sachkunde: Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven gibt Erlaubnisscheine für Außen- und Unterweser nur gegen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) und Sachkundenachweis (deutscher Fischereischein oder deutsche Sportfischerprüfung) aus.

Gesetzestext: Nds. FischG § 57 Abs. 1 und § 59 Abs. 1, abgerufen 2026-10-10

Kinder und Jugendliche

Unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden. Ein Mindestalter nennt das Gesetz nicht. Den Fischereischein stellt die Wohnsitzgemeinde Personen mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen ab vollendetem 14. Lebensjahr nach bestandener Fischerprüfung aus, unbefristet. Einen Jugendfischereischein gibt es im Gesetz nicht.

Gesetzestext: Nds. FischG § 15

Angelteich und Teichanlage

Das Nds. FischG kennt keine allgemeine staatliche Fischereischeinpflicht, also auch keine eigene Teich-Ausnahme. Wer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Pächter ist, muss einen Fischereischein ODER einen Personalausweis sowie die Bescheinigung des Berechtigten (Fischereierlaubnisschein) mitführen. Der Erlaubnisschein entfällt, wenn der Berechtigte oder sein Beauftragter anwesend ist. An Angelteichen und Forellenseen genügt nach dem Gesetz also Ausweis plus Erlaubnis des Betreibers; ob der Betreiber eine Prüfung verlangt, entscheidet er selbst.

Gesetzestext: Nds. FischG § 57 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1

Kurz gefragt

Kann ich den Angelschein in Niedersachsen online machen?

Online geht die Vorbereitung (AVN-Onlineakademie oder andere Online-Kurse) und die Anmeldung zur Prüfung. Die Prüfung selbst ist eine Präsenzprüfung mit mündlichem Teil. Der Fischereischein wird bei der Gemeinde beantragt, ein Online-Antrag ist erst im Gesetzentwurf vorgesehen, den das Kabinett am 22.09.2026 zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Fischereiabgabe und Touristenschein gibt es nicht. Zu privaten 'Online-Angelscheinen': Gesetzlich reicht Personalausweis plus Erlaubnisschein, welche Sachkunde ein Gewässerinhaber verlangt, entscheidet er selbst. Für den amtlichen Fischereischein zählt nur eine Prüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband, in einem anderen Bundesland oder als Berufsfischer. Laut Entwurf soll die Fischerprüfung künftig verpflichtend bei den anerkannten, dafür beliehenen Verbänden abgelegt werden.

Quelle: Nds. FischG § 57 Abs. 1, § 59 Abs. 1

Angelschein in Niedersachsen verloren: was tun?

Ersatz für den verlorenen Prüfungsausweis gibt der prüfende Verband aus: AVN 35 Euro Bearbeitungsgebühr vorab (Erstattung, wenn kein Nachweis gefunden wird), LFV Weser-Ems 35 Euro plus Passbild. Für einen Ersatz-Fischereischein ist die Wohnsitzgemeinde zuständig; eine Gebühr dafür ist amtlich nicht belegt.

Quelle: AVN 'Antrag auf Ersatzausweis'

Gilt in Niedersachsen ein Angelschein aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland?

Prüfungen aus anderen Bundesländern reichen für den niedersächsischen Fischereischein; laut Land haben die Fischereiressorts abgestimmt, dass staatliche Prüfungen und Fischereischeine gegenseitig anerkannt werden. Gäste aus anderen Ländern und dem Ausland angeln mit Personalausweis bzw. Fischereischein plus Erlaubnisschein; einen Touristenschein gibt es nicht. Einzelne Ausgeber verlangen Sachkunde, etwa das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven für Außen- und Unterweser.

Quelle: Nds. FischG § 57 Abs. 1, § 59 Abs. 1 Nr. 2

Gibt es die Prüfungsfragen für Niedersachsen zum Üben?

Nicht frei öffentlich: Der AVN verschickt nach Anmeldung und Zahlung ein Vorbereitungsheft mit Prüfungsfragen; den Fragenkatalog ohne Antworten gibt es optional für 6,80 Euro inkl. Versand, die Fragen stecken auch in der Lernapp der AVN-Onlineakademie. Ein amtlicher Katalog des Landes wurde nicht gefunden.

Quelle: AVN 'Anmeldung zur Fischerprüfung' und 'Fischerprüfung', abgerufen 2026-10-13

Noch nicht sicher belegt

Gebühr für einen Ersatz-Fischereischein bei der Gemeinde nicht belegt. Ob ein ausländischer Reisepass als Personalausweis im Sinne von § 57 gilt, steht nicht im Gesetz. Welche Verbände genau nach § 54 Abs. 3 anerkannt sind, steht nicht in einer amtlichen Liste, das Landesportal nennt AVN und LFV Weser-Ems. Prüfungsordnung des LFV Weser-Ems (Stand 2013) nicht gelesen. Gesetzentwurf vom 22.09.2026 (Scheinpflicht für Küste und Binnen, Online-Antrag, Beleihung der Verbände) ist noch nicht beschlossen; nach Inkrafttreten müssen kurz, check und online neu geprüft werden. Das Serviceportal service.niedersachsen.de blockt automatische Abrufe, deshalb FIM-Text genutzt.

Du weißt mehr oder hast eine amtliche Quelle? Sag uns Bescheid.

Weiter geht es

Andere Bundesländer

Quellen (6)

Keine Rechtsberatung. Gesetze und Gebühren ändern sich; maßgeblich sind die verlinkte Quelle und die Fischereibehörde deines Landes. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

Du weißt mehr?

Ergänzungen, Fotos von deinen Fängen oder ein Fehler im Text: schreib uns, wir nennen dich gern als Helfer.

Hinweis schicken