Anleitung
Fisch am Wasser richtig versorgen
Was du in den ersten Minuten nach dem Fang tust, entscheidet über Tierschutz und darüber, wie gut der Fisch später schmeckt.
5 Minuten pro Fisch
So geht's
- Leg alles griffbereit, bevor du den Fisch landest: Fischtöter, scharfes Messer, Lösezange, nasses Tuch und eine Kühlbox mit Kühlakkus.
- Prüf kurz, ob du den Fisch behalten darfst: Mindestmaß, Schonzeit und Fanglimit stehen in deinem Erlaubnisschein. Wenn nicht, setz ihn schnell und schonend zurück.
- Betäuben: Halte den Fisch mit dem nassen Tuch fest und gib ihm sofort einen kräftigen, gezielten Schlag mit dem Fischtöter auf den Hinterkopf, knapp hinter den Augen.
- Töten: Direkt danach folgt der Herzstich. Stich dazu hinter den Kiemendeckeln in Richtung Brustflossenansatz, oder durchtrenne die Kiemenbögen.
- Lass den Fisch einige Minuten ausbluten, zum Beispiel in einem Eimer mit Gewässerwasser. Das Fleisch wird dadurch heller und hält sich besser.
- Ausnehmen: Schneide den Bauch vom After bis zu den Kiemen flach auf, ohne den Darm zu verletzen, und nimm die Innereien heraus.
- Streif die dunkle Niere entlang der Wirbelsäule mit dem Daumen oder einem Löffel aus und entferne die Kiemen. Schau dir die Bauchhöhle dabei genau an.
- Spül den Fisch mit sauberem Wasser aus und tupf ihn trocken. Innereien gehören nicht ins Gewässer, beachte dazu deine Gewässerordnung.
- Kühlen: Leg den Fisch in einem Beutel sofort in die Kühlbox, nicht direkt ins Schmelzwasser. Zu Hause kommt er ins unterste Kühlschrankfach.
Tipps
- Ein Fischtöter aus Hartholz oder Metall mit Gewicht am Ende macht den Schlag sicherer als ein Stein oder die Zange.
- Je schneller du kühlst, desto fester bleibt das Fleisch. Ein paar Kühlakkus mehr lohnen sich an warmen Tagen.
- Verarbeite den Fang möglichst noch am selben oder am nächsten Tag oder friere ihn gut verpackt ein.
Sicherheit: Nach § 12 Abs. 10 Tierschutz-Schlachtverordnung musst du einen Fisch unmittelbar vor dem Töten betäuben, zulässig ist unter anderem ein stumpfer Schlag auf den Kopf (Anlage 1 Nr. 9). Für Plattfische und Aale gelten Sonderregeln. Mindestmaße, Schonzeiten und Gewässerregeln legen Land und Gewässerbewirtschafter fest, das hier ist keine Rechtsberatung. Lagere Fisch im untersten Kühlschrankfach bei höchstens 7 °C, besser unter 5 °C (BfR).
Zander: Steckbrief Hecht: Steckbrief Flussbarsch: Steckbrief Regenbogenforelle: Steckbrief Bachforelle: Steckbrief Karpfen: Steckbrief Brasse: Steckbrief
Quellen (3)
- gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/__12.html
- gesetze-im-internet.de/tierschlv_2013/anlage_1.html
- bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/korrektes-kuehlen-von-lebensmit
Stand 2026-10-10. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].
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