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Fischart

Schwarzmundgrundel

Eingeschleppte Grundel aus dem Schwarzmeerraum, die sich in Rhein, Donau, Elbe und an der Ostsee massenhaft ausgebreitet hat und vielerorts als Erste am Köder ist.

Neogobius melanostomus

Schwarzmundgrundel (Neogobius melanostomus) in Seitenansicht

Foto: Viridiflavus, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, auf 3:2 gebracht

Laichzeit
April bis September, Weibchen laichen mehrfach; das Männchen bewacht das Gelege unter Steinen (Wikipedia; allgemein, regional verschieden)
Rote Liste DE
nicht bewertet
Typische Methode
Grundangeln mit kleinem Haken
Top-Köder
Rotwurm
Angeltag auf Schwarzmundgrundel planen

So erkennst du ihn

Verwechslungsgefahr: Ähnelt anderen eingewanderten Grundeln wie Kessler- oder Flussgrundel; typisch für die Schwarzmundgrundel ist der große schwarze Fleck hinten auf der vorderen Rückenflosse (FishBase).

So fängst du ihn

Methoden: Grundangeln mit kleinem Haken, Posenangeln in Grundnähe, Feeder- oder Friedfischangeln (oft als Beifang)

Köder: Rotwurm, Tauwurmstück, Made, kleiner Gummiköder

Vom Frühjahr bis in den Herbst an Steinpackungen in Ufernähe; in kaltem Wasser sind die Bestände deutlich kleiner (Wikipedia).

Lebensraum und Nahrung

Ursprünglich Brackwasser von Schwarzem, Asowschem und Kaspischem Meer; heute in Rhein, Main, Mosel, Neckar, Donau, Elbe, Oder, Trave und an der Ostseeküste. Bodennah in flachen Uferbereichen bis etwa 3 m Tiefe, gern an Steinschüttungen (Wikipedia).

Jung Zooplankton, erwachsen vor allem Flohkrebse und Insektenlarven, dazu Wasserschnecken und kleine Muscheln; Fischlaich und Jungfische machten in einer Untersuchung weniger als 1 Prozent der Nahrung aus (Wikipedia).

Größe und Alter

Durchschnittlich rund 15 cm, alte Tiere über 20 cm; meist 3 bis 4 Jahre, in Ausnahmefällen bis 6 Jahre alt (Wikipedia). FishBase: max. 35 cm, höchstes veröffentlichtes Gewicht 381,42 g, Höchstalter 6 Jahre.

Schutz und Regeln

Schutzstatus: Rote Liste Deutschland (Süßwasserfische 2023): nicht bewertet, gebietsfremde Art; das BfN bewertet sie als invasiv (Nehring et al. 2015, Managementliste). Steht nicht auf der EU-Liste invasiver Arten von unionsweiter Bedeutung (Stand Juli 2025). IUCN: nicht gefährdet (Least Concern, 2022). Für gefangene Grundeln können je nach Land Rücksetzverbote gelten: Regeln deines Landes prüfen. Lebende Grundeln nie als Köderfisch in andere Gewässer bringen.

Für diese Art haben wir in keiner Landesfischereiverordnung ein Mindestmaß oder eine Schonzeit gefunden. Gewässerordnungen können trotzdem etwas regeln.

Regeln prüfen

Schonzeit und Mindestmaß sind Ländersache und können je Gewässer strenger sein. Alle Regeln je Bundesland, mit Gesetzestext

In der Küche

In Mitteleuropa kulinarisch kaum bekannt und wegen der Größe aufwendig zu verwerten; Anglerverbände werben mit Rezepten aus Osteuropa für die Verwertung (Wikipedia). Als Köderfisch für Zander und Wels genutzt, wo die örtlichen Regeln das erlauben.

Quellen (4)

Stand 2026-10-13. Fehler gefunden? Schreib uns an [email protected].

Du weißt mehr?

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